Empfehlungen zur Verlängerung von RoHS-Ausnahmen veröffentlicht

Importeure und Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten sowie deren Zulieferer müssen die Stoffverwendungsverbote beachten, die in der europäischen „RoHS-Richtlinie“ festgelegt sind („restriction of hazardous substances“). Das Öko-Institut hat Mitte Januar seinen Endbericht an die EU-Kommission zu neun Ausnahmeregelungen in der RoHS-Richtlinie und deren möglicher Verlängerung veröffentlicht. Untersucht wurden die bestehenden Ausnahmen 6(a), 6(a)-I, 6(b), 6(b)-I, 6(b)-II, 6(c), 7(a), 7(c)-I and 7 (c)-II in Anhang III der RoHS.
Bild: Adobe Stock, jonnysek

Es geht dabei um etliche Verwendungen von Blei (Bild), zum Beispiel in Stahl, Aluminium und Kupfer. Zum Teil wird eine Verlängerung um weitere fünf Jahre vorgeschlagen, gerechnet ab dem abgelaufenen Stichtag 21. Juli 2021, also bis 21. Juli 2026. Aus heutiger Sicht könnten bis Januar 2025 erneute Verlängerungsanträge über den Stichtag Juli 2026 hinaus gestellt werden. Zum Teil werden auch kürzere Fristen vorgeschlagen.

Der 235 Seiten umfassende Bericht in englischer Sprache enthält eine tabellarische Übersicht auf den Seiten 15 bis 18 mit allen betrachteten Ausnahmen sowie den vorgeschlagenen neuen Fristen.

Laut der EU-Kommission wird es jedoch noch etliche Monate dauern, bis der Bericht ausgewertet ist und eine offizielle Veröffentlichung im EU-Amtsblatt erfolgt. Inhaltliche Änderungen sind also noch möglich.

Einstweilen können die besagten Ausnahmen weiterhin angewandt werden, im Fall einer offiziellen Veröffentlichung einer Streichung gäbe es dann nochmals eine Übergangsfrist von etwa zwölf Monaten.

Text: ba
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