Das EnEfG macht Unternehmen konkrete Vorgaben

Ende Oktober hat das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) den Bundesrat passiert. Sobald das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, tritt es in Kraft. Das wird zeitnah sein. Mit dem EnEfG werden wesentliche Anforderungen der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie umgesetzt, die deutsche Version geht dabei aber zum Teil deutlich über die EU-Vorgaben hinaus. Erstmalig werden verbindliche Energieeffizienz- und Energieeinsparziele gesetzlich normiert. Das Gesetz beinhaltet außerdem konkrete Maßnahmen für die öffentliche Hand, für Unternehmen und es definiert Effizienzstandards für (auch interne) Rechenzentren. Auf Unternehmen ab einem Energieverbrauch von 2,5 GWh pro Jahr kommt etwa die Pflicht zur Veröffentlichung von Umsetzungsplänen zu. Energieintensivere Betriebe benötigen ein zertifiziertes Energie-/Umweltmanagementsystem. Die IHKs werden in den kommenden Monaten Infoveranstaltungen und Beratungen für Unternehmen anbieten. Mehr dazu siehe Kasten und künftig in den Onlineveranstaltungskalendern der Kammern.
Bild: Adobe Stock - XtravaganT

Text: uh
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