Das Ausfuhrverfahren in ATLAS

Lieferungen ins nicht-europäische Ausland müssen elektronisch beim Zoll angemeldet werden. Hierfür stellt der Zoll das kostenfrei nutzbare Portal „Internet-Ausfuhranmeldung“ (IAA+) zur Verfügung. Um Exporte bearbeiten und anmelden zu können, ist es wichtig, das Verfahren grundlegend zu verstehen und die richtigen Angaben gegenüber dem Zoll zu machen. Dabei stellen sich Fragen nach den Rechten und Pflichten der Beteiligten, nach Verfahrensvereinfachungen, nach der korrekten Warentarifnummer oder nach eventuellen Angaben zur Genehmigungspflicht der Ausfuhr. Das Onlineseminar „Das Ausfuhrverfahren – ATLAS I“ am 17. November führt durch den Dschungel der zollrechtlichen Begriffe und Verfahren und erläutert die Anmeldung über das Internet-Portal.
Bild: Adobe Stock - theromb

Text: toe
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Infos und Anmeldung über Xing Events: www.xing.com/events/ausfuhrverfahren-atlas-webinar-4011933

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