Weniger Bier abgesetzt
Wurmlingen. Vom Trend zu regionalen Bieren und von ihrer Verwurzelung in der Region hatte die Wurmlinger Hirsch-Brauerei Honer mit ihren 90 Mitarbeitern viele Jahre...
„Wir haben einen Cyberangriff! Die Datenbanken und Server unserer Firma sind verschlüsselt worden! Die Produktion steht still!“ Anrufe dieser Art gehen beim Landeskriminalamt inzwischen regelmäßig ein. Typische Fälle von Ransomware oder zu Deutsch Verschlüsselungsangriffen. Bei Ransomware handelt es sich um ein Kunstwort, aus Ransom, englisch für Lösegeld, Software. Ransomware-Angriffe lassen sich leicht beschreiben: Die Täter infiltrieren die IT-Netzwerke über das Internet, verschlüsseln die erreichbaren Daten und geben den Zugriff auf diese Daten nur gegen Lösegeld wieder frei. Nicht selten laden die Täter die Daten vor der Verschlüsselung über das Internet auf eigene Speicher und drohen zusätzlich mit deren Veröffentlichung.
Die Erpresser wollen so die attackierten Unternehmen in eine aussichtslose Lage versetzen, aus der scheinbar nur die Lösegeldzahlung herausführt. Opfer sind schon lange nicht mehr nur internationale Großunternehmen, denn viele Erpresser haben sich gerade auf kleine Firmen spezialisiert.
Doch was tun, wenn man betroffen ist? Das Landeskriminalamt rät aufgrund seiner Analyse der bisher gemeldeten Vorfälle zu folgenden Schritten:

Von einer Lösegeldzahlung rät das Landeskriminalamt dagegen grundsätzlich ab. Nicht nur weil jede Überweisung das kriminelle Geschäftsmodell fördert, sondern auch, weil die Entschlüsselung der betroffenen Daten dadurch längst nicht gesichert ist: Manchmal „passt“ der gekaufte digitale Schlüssel technisch gar nicht. In anderen Fällen dauerte die Entschlüsselung genau so lange, wie die Netzwerkwiederherstellung mit eigenen Mitteln. Außerdem bleibt die ausgenutzte Sicherheitslücke ja bestehen. Die Netzwerke müssen also in jedem Fall grundlegend neu eingerichtet werden.
Datenrekonstruktion regelmäßig üben
Aus all diesen Gründen rät das Landeskriminalamt, die Systeme mit Unterstützung des IT-Dienstleisters und, wenn möglich, mit eigenen Mitteln wiederherzustellen. Damit das gelingt, sollte die Datenrekonstruktion von den IT-Fachkräften regelmäßig geprobt werden. Im Ernstfall sollten die Backups nicht im Original zur Datenwiederherstellung genutzt werden, sondern zuvor Kopien (Images) erstellt werden.
Weil die Sicherheitslücke mit der Datenwiederherstellung nicht beseitigt ist, sollten die betroffenen IT-Systeme zudem eingehend analysiert und das Ergebnis protokolliert werden. Die Cybercrime-Ermittler der Polizei werten die auf dem betroffenen System gesicherten Protokolldaten aus und helfen damit den Unternehmen, die Sicherheitslücke zu schließen.
Autor: Thorsten Seeberg, LKA BW
Bilder: Adobe Stock
Broschüre „Handlungsempfehlungen Ransomware“ des Landeskriminalamtes. Sie gibt KMU Tipps zur Verhinderung von Ransomware-Angriffen und zur Schadensminimierung. www.lka-bw.de/zac
Wurmlingen. Vom Trend zu regionalen Bieren und von ihrer Verwurzelung in der Region hatte die Wurmlinger Hirsch-Brauerei Honer mit ihren 90 Mitarbeitern viele Jahre...
Singen. Die Niklaus Baugeräte GmbH in Singen hat einen neuen Lkw angeschafft. Rund 350.000 Euro wurden investiert, wie Geschäftsführer Horst Lindner berichtet. Er verfüge...
Kenzingen. Die auf Industrie- und Gewerbebau spezialisierte Freyler-Gruppe bietet nun auch Wohnungsbau an. „Mit der Idee haben wir uns schon lange beschäftigt“, sagt der...
Der Freiburger Wirtschaftswissenschaftler Bernd Raffelhüschen hält wenig von den aktuellen Rentenreformplänen der Rentenkommission. Sein größter Kritikpunkt: die mangelnde Generationengerechtigkeit.
Deutschlands Rentensystem braucht einen grundlegenden Kurswechsel. Der südbadische CDU-Bundestagsabgeordnete Yannick Bury erklärt, warum für ihn die Vorschläge der Rentenkommission ein...