Alles bleibt anders
Zollrechtlich tut sich auch 2023 ein bisschen was: von neuen Anforderungen an Exporteure durch das „ATLAS Release AES 3.0“ bis zu weiteren Pflichten für...
„Vom Energiekostendämpfungsprogramm spricht heute keiner mehr. Warum? Das Unterstützungsprogramm aus dem Sommer wurde mit Bürokratie überladen, sodass Betriebe lieber ihre Produktion einschränkten, als das Programm in Anspruch zu nehmen – oder sie wurden von vornherein über Listen ausgeschlossen. Das sollte nicht erneut passieren“, sagt IHK-Präsidentin Birgit Hakenjos.
Dennoch sähe man eine ähnliche Entwicklung bei den beschlossenen Energiepreisbremsen. „Zu den praxisnahen Vorschlägen der Gaspreiskommission kamen als erstes die Auflagen der EU und dann hat auch noch der nationale Gesetzgeber kontraproduktive Auflagen und Meldepflichten ergänzt. Das Ergebnis: mehr als 240 Seiten Gesetzestext. Die Regierungskoalition verstößt damit gegen ihr eigenes Belastungsmoratorium“, kritisiert die Unternehmerin.
Die regionale Wirtschaft moniere vor allem vier Punkte: Die beschlossenen Einschränkungen bei Boni- und Dividendenzahlungen können das Vertrauen der Investoren untergraben. Eine Standortgarantie zu geben, obwohl heute keiner wisse, wie sich die betriebliche Auftragslage in den kommenden Jahren entwickle, stellt ein Geschäftsrisiko dar, da bei einem Verstoß Rückzahlungen drohen. Für größere Energieverbraucher bezieht sich die Berechnungsgrundlage auf den Jahresverbrauch 2021 – einem Jahr, das noch von Pandemieauswirkungen gezeichnet war. Und nicht zuletzt greifen Meldepflichten bereits ab einem Entlastungsbetrag von 100.000 Euro. Dies kann auch bereits kleinere Unternehmen betreffen.
Aufwand muss begrenzt sein
„Allein herauszufinden, welche Bedingungen für das eigene Unternehmen greifen, kann eine Herausforderung sein“, so Brigit Hakenjos abschließend. „Hier sollte der Gesetzgeber zügig noch einmal nachbessern. Aufwand und Entlastung müssen im richtigen Verhältnis stehen, sonst wird das richtige Ziel, die Energiekosten abzufedern, nicht erreicht werden.“
Was konkret auf die Unternehmerschaft zukommt, hat die IHK in einem Webinar aufgezeichnet. Dort werden die wichtigsten Fragen rund um das Thema beantwortet. Das FAQ ist unter www.ihk.de/sbh/preisbremse anrufbar.
Text: Scha
Bild: Adobe Stock – ink drop
Matthias Schanz, Hauptgeschäftsführung
Telefon: 07721 922-485
Mail: schanz@vs.ihk.de
Zollrechtlich tut sich auch 2023 ein bisschen was: von neuen Anforderungen an Exporteure durch das „ATLAS Release AES 3.0“ bis zu weiteren Pflichten für...
„Der Wurm muss dem Fisch schmecken, nicht dem Angler.“ Dieses Sprichwort gilt auch für Stellenanzeigen. Was gute ausmacht, wann Anglizismen passen und warum Unternehmen...
Der Blick über den Tellerrand inspiriert oft zu neuen Ideen. Genau hier setzt unser Format „Frisch gedacht“ an. Wir stellen Firmen aus der Region...
Nach drei ganz schwachen Jahren wächst die Hoffnung auf einen zarten Aufschwung. Das belegen diverse Umfragen, die steigende Kreditnachfrage bei...
Seit zwei Jahren ist Bernhard Palm Vorstandschef beim E-Werk Mittelbaden – und steckt mitten in einem XXL-Transformationsprozess. Kulturell, technisch –...