Brandschutzhelfer werden

Der Arbeitgeber ist laut § 10 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet, Beschäftigte zu benennen, die Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen und er hat diese regelmäßig zu unterweisen. Soweit keine besondere Brandgefahr vorhanden ist, sind fünf Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer auszubilden. Ein Halbtageseminar dazu findet am 8. Mai in der IHK in Lahr statt und richtet sich an künftige Brandschutzhelfer.
Bild: Adobe Stock/gudrun

Text: Ba
Bild: Adobe Stock/gudrun

Infos und Anmeldung unter www.ihk.de/freiburg in der Veranstaltungssuche Brandschutz
oder bei
Wilfried Baumann
Telefon: 0761 3858-265
Mail: wilfried.baumann@freiburg.ihk.de

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