Anträge noch möglich

Kleine und mittlere Unternehmen rund um die hiesige Automobilwirtschaft können weiterhin noch die Beratungsgutscheine „Transformation Automobilwirtschaft“ beantragen. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat die Antragsfrist bis zum 30. November 2023 verlängert.
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Seit 2021 unterstützt das Ministerium mit den Gutscheinen KMU mit einem niederschwelligen Zugang zu einer strategischen Beratung rund um die Transformation der Automobilwirtschaft. Seit Frühjahr können Betriebe bis zu drei Beratungsgutscheine nutzen und pro Coupon werden bis zu zehn Beratertage gefördert.

Förderungen über den Gutschein sind bei folgenden Fragestellungen denkbar: zur strategischen Unternehmensausrichtung, zur strategischen Umsetzungsbegleitung und zur strategischen Personal- und Qualifizierungsplanung. Der Fördersatz liegt bei bis zu 80 Prozent der Ausgaben für die Beratung, maximal 10.000 Euro pro Gutschein, in Summe also bis zu 30.000 Euro pro Firma. Antragsberechtigt sind Unternehmen der Fahrzeugzuliefererindustrie und des Kfz-Gewerbes mit Hauptsitz in Baden-Württemberg und mit bis zu 3.000 Beschäftigten.

Text: uh
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Infos zum Antrag und den Bedingungen unter www.transformationswissen-bw.de/beratung/beratungsgutschein

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