Ausstellung von Bescheinigungen für den Außenwirtschaftsverkehr
Die IHK nimmt eine Reihe von öffentlich-rechtlichen Aufgaben auf unterschiedlichen Feldern der Wirtschaft wahr und entlastet damit den Staat. In dieser Serie stellen wir...
„Als sich Anfang März abzeichnete, dass es eine Angebotspflicht für Coronatests in Unternehmen geben würde, haben wir schnell reagiert“, sagt Johanna Speckmayer, die Leiterin der Weiterbildung bei der IHK. „Ziel war es, unsere Mitgliedsunternehmen mit dem Angebot zu unterstützen, eigenes Personal zur Abnahme von Schnelltests zu schulen. Aus Pandemiegründen war zudem schnell klar, dass die Schulungen digital stattfinden werden.“ Um einen sogenannten Sars-CoV-2-Antigentest im hinteren Nasenbereich vornehmen zu dürfen, benötigt man eine sogenannte Sachkundeschulung (nach Paragraf 24 des Infektionsschutzgesetzes in Verbindung mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz und Paragraf 4 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung). In dieser Schulung werden die Teilnehmer über die Durchführung des Tests im Nasenraum sowie über die nötigen Hygiene- und Arbeitsschutzbedingungen intensiv aufgeklärt. Sie erhalten klare Handlungsanweisungen für den Fall eines positiven Abstrichs sowie für die Dokumentation des Tests.
Die Schulungen bietet die IHK für 65 Euro quasi zum Selbstkostenpreis an. Mit Michael B. Vetter, dem Inhaber der Apotheken Dr. Vetter in Konstanz und Stockach, konnte die IHK einen erfahrenen Apotheker und Betreiber von Testzentren als Referenten gewinnen. „Das Angebot wurde noch viel stärker angenommen, als wir erwartet hatten“, sagt Speckmayer. „Die ersten Termine waren innerhalb von Stunden ausgebucht, und wir müssen seitdem immer wieder neue Termine anbieten, um die hohe Nachfrage zu bedienen.“
Inzwischen haben mehr als 600 Personen die Sachkundeschulung bei der IHK mitgemacht. „Im Laufe der Zeit kamen Teilnehmer aus ganz Deutschland dazu“, so Speckmayer, „denn die IHK Hochrhein-Bodensee und die IHK Südlicher Oberrhein sind die einzigen Anbieter deutschlandweit aus dem IHK-Bereich.“ Die 3G-Regeln bewirken im Moment eine verstärkte Nachfrage, wie sie berichtet. Daher werden die Schulungen auch in den Herbst hinein weiterlaufen und voraussichtlich unvermindert schnell ausgebucht sein.
Text: doe
Bild: stock adobe – RioPatuca Images

Michael B. Vetter, Fachapotheker sowie Referent der Sachkundeschulung
Welche Inhalte werden in der Sars-CoV-2-Antigentest-Schulung vermittelt?
Mir ist es wichtig, in der Schulung einen Bogen zu spannen zwischen Theorie und Praxis. Es bringt natürlich nichts, direkt mit dem Test anzufangen. Deshalb klären wir am Anfang Fragen wie: Wie sind die rechtlichen Rahmenbedingungen? Welche räumlichen Voraussetzungen sind zu beachten? Dann besprechen wir das benötigte Testmaterial und wo die Unterschiede und Grenzen liegen. Nicht zu vergessen ist die Testplanung. Erst dann geht es in einem zweiten Schritt in die Praxis: zur Testdurchführung, Ergebnisbewertung und Dokumentation.
Wie kann man sich den Praxisteil vorstellen?
Wir beginnen mit der Umsetzung des Arbeitsschutzes: Wie zieht man sich an und aus? Was macht man mit den Handschuhen? Wie desinfiziert man sich und sein Arbeitsumfeld? Dann führe ich exemplarisch mit einer Mitarbeiterin eine Testung vor, die danach von den Teilnehmern live bei sich selbst durchgeführt wird. Wir üben, wo man mit dem Stäbchen hin muss und warum. Wie man das Stäbchen in der Lösung bewegt, um den Extraktionsprozess korrekt durchzuführen und ein vernünftiges Ergebnis zu bekommen. Und dann natürlich, wie man das Ergebnis dokumentiert.
Wie ist bei einem positiven Testergebnis vorzugehen?
Man muss sich erst einmal bewusst machen, dass trotz korrekter Durchführung immer das Restrisiko eines falsch-positiven Ergebnisses besteht. Darüber muss der oder die Getestete in einem Gespräch aufgeklärt werden. Hier wie auch bei der ganzen Testung ist natürlich Empathie gefragt. Man hat immer Menschen vor sich. Es gilt, sensibel und diskret vorzugehen und den zu testenden Personen Sicherheit zu geben. Das versuche ich den Teilnehmern zu vermitteln. Nach einem positiven Schnelltest muss ein PCR-Test zur definitiven Abklärung gemacht werden.
Interview: doe
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