Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe 03/26 -Südlicher Oberrhein
Info Termine 2026 Insolvenz bei Einzelunternehmen Risiken, Folgen und Hand- lungsmöglichkeiten. 7. Oktober, Anmeldung: I nsolvenz von Kapitalgesellschaften P ichten, Haftungsrisiken und Sanierungsmöglichkeiten. 14. Oktober, Anmeldung: Unternehmenssanierung durch Insolvenz in Eigenverwaltung 5. November Zur Anmeldung: Wann liegt Zahlungsunfähigkeit vor? Wenn liquide Mittel nicht mehr ausrei- chen, um fälligen Zahlungsverpichtun- gen nachzukommen. Die Rechtsprechung zieht hier die Grenze bei einer Liquiditäts- lücke von zehn Prozent oder mehr, die auch in den nächsten drei Wochen nicht geschlossen werden kann. Wer also 1000 Euro bezahlen muss und nur 900 Euro hat, sollte sich dringend beraten lassen. Was zählt zu liquiden Mitteln? Bankguthaben, Kassenbestände, nicht ausgeschöpfte Kreditlinien sowie sofort in Geld wandelbare Vermögenswerte (sehr enger Anwendungsbereich). Forderungen zählen nicht dazu. Was zählt zu fälligen Verbindlichkeiten? Eingangsrechnungen nach Ablauf des Zahlungszieles (Verbindlichkeiten ohne Zahlungsziel sind grundsätzlich sofort fällig), Löhne, Sozialversicherungsbeiträ- ge und Steuern nach den gesetzlichen Zahlungsfristen und gekündigte Darlehen. Eine nicht erzwungene Stundung schließt Fälligkeit aus; strittige Verbindlichkeiten gegebenenfalls mit Rückstellungsbetrag. Welche Rolle spielt Überschuldung? Bei juristischen Personen ist auch Über- schuldung ein Insolvenzgrund. Diese liegt vor, wenn das Vermögen die Verbindlich- keiten nicht mehr deckt – es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist über- wiegend wahrscheinlich, weil es in den kommenden zwölf Monaten voraussicht- lich nicht zahlungsunfähig wird. Und wenn man zu spät reagiert? Wird eine juristische Person zahlungsunfä- hig oder überschuldet, haben die Mitglie- der des Vertretungsorgans oder die Ab- wickler einen Erö¨nungsantrag zu stellen - und zwar spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung. Wer den Antrag nicht, nicht rechtzeitig oder falsch stellt, riskiert eine Freiheitsstra- fe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Wissen aus der Praxis Insolvenzrecht einen qualizierten Berater aufsuchen – nicht erst, wenn das Firmenkonto leer ist.“ Steuerbe- rater sind wichtig, aber laut Berbuer kein Ersatz für spezialisierte Sanierungsberater. Und wenn das Firmenkonto schrumpft, beobachtet er ein verbreitetes Phänomen: „Viele Unternehmer verdrängen die Lage aktiv – buchen weiter Ka- ribik-Urlaube, kaufen neue Autos und wollen nach außen Normalität signalisieren. Dabei ist unternehmerisches Scheitern keine Straftat, sondern ein Vorgang, der professionell beglei- tet werden muss.“ Konkret empehlt Berbuer: Die Insolvenz frühzeitig und gut vorbereiten – idealerweise als Insolvenz in Eigenverantwor- tung, damit das Privatvermögen nicht mit in den Strudel gerät. Häug spielen externe Faktoren eine Rolle Die steigende Zahl der Insolvenzen hängt nach Christina Gehris Beobachtung längst nicht immer mit selbst verschuldeter Misswirtschaft zusammen. In vielen Fällen sind externe Fak- toren der Grund: explodierende Personal-, Lo- gistik- und Energiekosten, Rückzahlungen von Corona-Hilfen sowie der Wegfall staatlicher Unterstützung, die insbesondereGastronomen in die Insolvenz bringen. Dass derzeit neun von zehn insolventen Unternehmen tatsächlich ge- schlossen werden, sieht Berbuer auch als Folge der Tatsache, dass die wenigsten Inhaber oder Geschäftsführer zumindest Grundkenntnisse in Sachen Insolvenzrecht haben: „Unsere Wirt- schaft ist in den vergangenen 20 Jahren ziem- lich verwöhnt worden. Krisenbewältigungs- fähigkeiten sind oft nicht in ausreichendem Maße vorhanden. Im Grunde bräuchten wir einen Unternehmer-Führerschein.“ Genau da- bei hilft die IHK: In diskreten Online-Meetings – ohne Kamera – geben Berbuer und Schneider ihr Wissen in drei Veranstaltungen weiter. Doris Geiger Die steigende Zahl der Insolvenzen hängt in vielen Fällen mit externen Faktoren zusammen, zum Beispiel mit dem Wegfall staatlicher Unterstützung, der insbesondere Gastronomen in die Insolvenz treibt. André Berbuer, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, sagt aus Erfahrung mit insolventen Unter- nehmen: „Krisenbe- wältigungsfähigkeiten sind oft nicht in ausreichendem Maße vorhanden.“ Fotos: BSK Berbuer Speier Kuhn PartG mbB; Adobe Stock/NIKIBA; Herrenknecht
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