Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe 02/26 -Südlicher Oberrhein
Südlicher Oberrhein 2/2026 43 DGUV Vorschrift 3 – Prüfungen Unsere Elektrofachkräfte prüfen nach DGUV Vorschrift 3: Ortsveränderliche und ortsfeste Geräte Maschinen mit zugehöriger Peripherie Verteilerprüfungen der Gebäudetechnik Lichtschranken/-Vorhänge/-Scanner herstellerunabhängig! Maschinen und Anlagen in EX-Bereichen VdS Prüfungen nach Klausel SK 3602 Mängelbehebung nach Prüfungen Wir sind spezialisiert auf: Maschinenprüfungen inkl. Robotertechnik Verteilerprüfungen der Gebäudetechnik Lichtschrankenprüfungen (BWS-Prüfung) www.kuehn-elektrotechnik.de TENINGEN Otto-Lilienthal-Str. 4 . 79331 Teningen +49 7663 91487 - 80 teningen@kuehn-elektrotechnik.de KARLSRUHE Babbergerstr. 21 . 76189 Karlsruhe +49 721 95035 - 0 karlsruhe@kuehn-elektrotechnik.de RENCHEN Johann-Keller-Str. 7a . 77871 Renchen +49 7843 99585 - 0 renchen@kuehn-elektrotechnik.de HÜFINGEN Seemühle 26 . 78183 Hüfingen +49 771 9232 - 0 info@kegt.de Weitere Fragen beantwortet Ihnen unser DGUV-Experte: Patrick Stiefel: p.stiefel@kuehn-elektrotechnik.de Baden-Württemberg erweitert sein Förder- portfolio um die Gutscheinlinie „Mittelstand trifft Start-ups“. Seit dem 1. Januar bezuschusst das Land den Einsatz von Start-up-Produkten und Dienstleistungen in etablierten Unterneh- men mit bis zu 20 000 Euro bei einem Förder- satz von 50 Prozent. Ziel ist es, Co-Innovation zu beschleunigen und Technologien rascher aus demStart-up-Ökosystem in dieWertschöpfung des Mittelstands zu überführen. Antragsbe- rechtigt sind KMUder gewerblichenWirtschaft oder der Freien Berufe mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Baden-Württemberg, bis 250 Mitarbeiter sowie bis zu 50 Millionen Euro Umsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Förderfähig sind Start-ups, die jünger als zehn Jahre sind, mit innovativem Geschäftsmodell oder Technologie und signifikantem bezie- hungsweise angestrebtem Wachstum; ein Sitz in Baden-Württemberg ist nicht erforderlich. Gefördert werden nur Rechnungen eines ex- ternen Start-ups an das KMU für verkaufte Pro- dukte, erbrachte Services oder Anpassungs- und Entwicklungsleistungen im Rahmen eines innen- oder marktgerichteten Innovationsvor- habens. Zuständig ist die L-Bank. Vorhaben dürfen erst nach Bewilligung starten. Der Be- willigungszeitraum beträgt zehn Monate und kann um zwei Monate verlängert werden. Die Linie ergänzt das bewährte Instrumenta- rium der Innovationsgutscheine BW, über die seit 2008 knapp 6000 Vorhaben mit rund 49 Millionen Euro gefördert wurden. Die neue Linie setzt hier an der operativen Umsetzung an und verkürzt Amortisationspfade. Unternehmen am südlichen Oberrhein finden bei der IHK einen neutralen Erstkontakt für Ideen-Check, Part- nermatching und Antragssupport. pk Mittelstand meets Start-up Förderprogramm Ansprechpartner bei der IHK Philipp Klemenz, 0761/3858-269 philipp.klemenz@freiburg.ihk.de Ziel der Förderung: Technologien rascher aus dem Start-up-Öko- system in die Wertschöpfung des Mittelstands überführen
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