Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe März'26 -Südlicher Oberrhein

Hinweis: Die vorstehenden Informationen sind ein Service-Angebot der IHK Südlicher Oberrhein rund um die IHK-Wahl 2026 und stellen keine rechtlich verbindlichen Informationen dar. Rechtlich verbindlich sind allein die „Bekanntmachungen des Wahl- ausschusses” und die zugrunde liegenden Rechtsgrundlagen, insbesondere die Wahlordnung der IHK Südlicher Oberrhein. Gut zu wissen! IHK-Wahl 4. - 24. März 2026 Fragen und Antworten zur IHK-Wahl: Die Wahl der Vollversammlung der IHK Südlicher Oberrhein findet zwischen dem 4. und 24. März statt. Was ist die IHK-Wahl? Rund 75000 Mitgliedsunternehmen der IHK Südlicher Oberrhein wählen ihre Vertreterin- nen und Vertreter in die Vollversammlung. Sie bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit und beschließt über die Fragen, die für die IHK- zugehörige gewerbliche Wirtschaft oder die Tätigkeit der IHK von grundsätzlicher Bedeu- tung sind. Aktuell sind 50 Unternehmerinnen und Unternehmer, Gewerbetreibende und Managerinnen und Manager in der Vollver- sammlung vertreten. Die IHK-Wahl findet alle fünf Jahre statt. Wer darf wählen? Wahlberechtigt sind alle Mitgliedsunterneh- men der IHK Südlicher Oberrhein, die in der Wählerliste eingetragen sind. Das Wahlrecht wird ausgeübt durch die IHK-zugehörigen natürlichen Personen, sie selbst oder der ge- setzliche Vertreter. Bei juristischen Personen, Handelsgesellschaften und bei nichtrechts- fähigen Personenmehrheiten muss laut Wahl- ordnung das Wahlrecht durch eine Person ausgeübt werden, die allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung be- fugt ist. Das Wahlrecht kann außerdem durch einen im Handelsregister eingetragenen Pro- kuristen ausgeübt werden. Wie läuft dieWahl ab? Die Wahl findet elektronisch statt. Alle Wahl- berechtigten haben postalisch die Wahl- unterlagen erhalten – bestehend aus den Zugangsdaten (Login-Kennung, Passwort und URL zum Wahlportal) sowie Informationen zur Durchführung der Wahl und der Nutzung des Wahlportals. Die Stimmabgabe erfolgt nach vorheriger Anmeldung und Authentifizierung imWahlportal. Dort gibt es auch weitere Infor- mationen zur konkreten Stimmabgabe. WelcheWahlgruppen und Wahlbezirke gibt es? In der Wahlordnung sind vier Wahlgruppen festgelegt: Produzierendes Gewerbe, Absatz- wirtschaft, Versicherungs- und Kreditgewer- be, Dienstleistungs-, Verkehrs- und Beherber- gungsgewerbe. Die Größe der Wahlgruppen richtet sich nach demGewerbeertrag, der Zahl der ihnen zuzurechnenden IHK-Zugehörigen und der Zahl der bei der IHK Südlicher Ober- rhein registrierten Ausbildungsverhältnisse. Es gibt die beiden Wahlbezirke „Kammerhaupt- stelle Freiburg“ und „Kammerhauptgeschäfts- stelle Lahr“. Wo gibt es Informationen zu den Kandida- tinnen und Kandidaten? Informationen zur IHK-Wahl und den Kandi- datinnen und Kandidaten finden Sie auf der Wahlseite https://ihk-wahl-2026.de/. Dort wer- den nach dem Ende der Wahlfrist auch die ge- wählten Vertreterinnen und Vertreter der neu- en IHK-Vollversammlung bekannt gegeben. Wann tagt die neue Vollversammlung? Ende Juli findet die konstituierende Sitzung der Vollversammlung für die Amtsperiode 2026 bis 2031 statt. tas Noch Fragen? Weitere Infos zur Wahl gibt‘s hier:

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