Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe März'26 -Schwarzwald-Baar-Heuberg

Kein Geschenk vom Fiskus Deutschlands Firmen schultern die höchste Steuerlast weltweit – die Körperschaftsteuersenkung ab 2028 ist daher mehr als überfällig. Dass sich schon heute Auswirkungen auf die Handelsbilanz ergeben, erklärt unser Steuer-Experte. Aufbruch in die Körperschaftsteuersenkung Stephan Karl Schultze ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwalt bei Loeba Treuhand in Lörrach. A m 11. Juli 2025 hat der Bundesrat den Aufbruch in die Körperschaftsteuersenkung abgesegnet: Schrittweise wird ab 2028 die deutsche Körper- schaftsteuer für Kapitalgesellschaften von 15 auf zehn Prozent abgesenkt. Dazu kommt allerdings noch der Soli- daritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent auf die jeweilige Körperschaftsteuer. Ist das nun ein Geschenk einer unternehmerfreundlichen Regierungskoalition oder eine längst überfällige Anpas- sung? Die Frage beantwortet sich mit dem internationa- len Steuervergleich für Kapitalgesellschaften. Spitzenreiter wider Willen Während die offizielle Statistik des Bundesfinanzministe- riums im Monatsbericht von August 2025 für deutsche Kapitalgesellschaften eine durchschnittliche Steuer- belastung von 30,06 Prozent ausweist und damit die an- geblich nur dritthöchste Steuerbelastung nach Japan und Malta, ist richtig betrachtet die aktuelle Belastung sogar schlimmer: Eine Erhebung der Deutschen Indust- rie- und Handelskammer (DIHK) für die durchschnittliche Gewerbesteuerbelastung der Kapitalgesellschaften be- legt, dass sich nach demgewichteten durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinden die Gewerbe- steuer tatsächlich auf 15,3 Prozent, seit 2025 sogar auf 15,33 Prozent beläuft. Zählt man die aktuelle Körperschaftsteuer zuzüglich Soli- daritätszuschlag von 15,825 Prozent dazu, ergibt sich eine tatsächliche Belastung für Kapitalgesellschaften von eben nicht 30,06 Prozent, wie das Bundesfinanzministe- rium behauptet, sondern von 31,1 Prozent für 2024 und aktuell von 31,15 Prozent. Damit leisten wir uns in Deutsch- land mit Abstand die höchste Besteuerung für Kapital- gesellschaften weltweit. Denn Malta ist bekanntlich in der Körperschaftsteuer nicht Spitzenreiter, sondern Steueroase: Für die vielen ausländischen Anteilseigner maltesischer Kapitalge- sellschaften gibt es eine Gutschrift, welche die Körper- schaftssteuer von den nur theoretischen 35 auf das Dum- pingniveau von fünf Prozent absenkt. Klar ist: Wenn wir in Deutschland wettbewerbsfähig wer- den wollen, muss die Steuer für Kapitalgesellschaften dringend abgesenkt werden. Bis mindestens 2027 aber müssen wir diesen Nachteil noch mitschleppen. Spezialisten wissen, dass bei der Hinzurechnungsbesteu- erung für im Ausland ansässige aber von deutschen Ge- sellschaftern beherrschte Kapitalgesellschaften die Defi- nition der „Niedrigbesteuerung“ jüngst von 25 Prozent (in Industriestaaten Durchschnitt) auf realistische 15 Prozent abgesenkt wurden. Realistisch deshalb, weil dieweltweite Regelung der OECDdas von allen Staaten einzuhaltende Mindeststeuerniveau für Kapitalgesellschaften auf eben diese 15 Prozent festsetzt. So langsam auf Augenhöhe Diese nüchterne Analyse zeigt: Erst 2028 geht die Reise von der weltweiten Spitzenbelastung so langsam auf Nor- malniveau mit anderen Industriestaaten los. Von einem Geschenk an Unternehmer kann in diesem Szenario da- her nicht gesprochen werden, es ist eine überfällige An- gleichung zur Wiederherstellung unserer Wettbewerbs- fähigkeit bei der Unternehmensteuer. Welche Auswirkungen hat die Senkung schon heute? In den Handelsbilanzen mancher Unternehmen findet sich die Position „latente Steuern“. Das ist ein handelsrecht- licher Ausgleichsposten dafür, dass die Steuerlast in der Steuerbilanz vom Ertrag in der Handelsbilanz abweicht. Ist die aktuelle Steuer verglichen mit den handelsrecht- lichen Ergebnissen zu hoch und gleicht sich das später aus, dürfen Unternehmen aktive latente Steuern auswei- sen. Ist die aktuelle Steuerlast zu niedrig und muss spä- ter nachentrichtet werden, sind passive latente Steuern Pflicht. Der Betrag hängt nun davon ab, welche Steuerbe- rechnung sich für die Zukunft ergibt. Und weil sich diese ab dem Jahr 2028 ändert, ändern sich schon heute in den Handelsbilanzen die latenten Steuern. Wir Steuerberater adressieren den Effekt schon heute bei unseren Mandanten und wir wissen, wem wir dafür zu danken haben: Die IHK hat – als Stimme der Wirtschaft – für diese Steuersenkung gekämpft. Diskutieren Sie mit unserem Autor auf LinkedIn weiter Foto: Loeba Treuhand Wirtschaft im Südwesten 1/2026 63

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