Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe März'26 - Hochrhein-Bodensee
Anmeldung Die Haftung von GmbH-Geschäfts- führern – hier gehts zur Anmeldung des Online- und Vor-Ort-Seminars: Geschäftsführer sind zu besonderer Sorgfalt verpflichtet, so verlangt es das GmbH-Gesetz. Machen Geschäftsführer vermeidbare Fehler, so haften sie persönlich und unbeschränkt, wie klein die Nachlässigkeit auch gewesen sein mag. Vorsorgemaßnahmen zur Haftungsver- meidung sind deshalb dringend anzuraten. Das Seminar der IHK Hochrhein-Bodensee gibt hierfür konkrete Handlungsempfehlungen: online am 5. Mai, in der IHK Konstanz am 7. Mai. Referent ist Rechtsanwalt Rolf Stagat aus Kon- stanz. Fehler vermeiden Haftung von Geschäftsführern Infos und Anmeldung Die IHK Hochrhein-Bodensee bietet die Arbeitsrechtsseminare regelmäßig an. Hier gehtʼs zur Anmeldung für die aktuellen Seminare: Rechte und Pflichten des Arbeitgebers Arbeitsrechtsseminare Auch in diesem Jahr stellt die IHK Hochrhein- Bodensee in mehreren Seminaren systema- tisch und in komprimierter Form all diejenigen Bereiche des Arbeitsrechts dar, die in der be- trieblichen Praxis von Bedeutung sind. Im März und April beschäftigen sich zwei Ver- anstaltungen mit dem Thema Arbeitsrecht. Am 16. März in Schopfheimund am 25. März in Kon- stanz geht es bei „Arbeitsrecht Intensiv I“ um die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses und die besonderen rechtlichen Anforderungen, die der Arbeitgeber in dieser Phase beachten muss. Hierzu zählt insbesondere das Persön- lichkeitsrecht des Bewerbers sowie das all- gemeine Gleichbehandlungsgesetz. Schwer- punkt des Seminars ist dann dieGestaltung des Arbeitsvertrags. Inhalt des Arbeitsverhältnisses Das Seminar „Arbeitsrecht Intensiv II“ – am 16. April in Konstanz und am 23. April in Schopf- heim – befasst sich mit dem Inhalt des Arbeits- verhältnisses. Im Vordergrund stehen Rechte und Pflichten des Arbeitsgebers, aber auch des Arbeitnehmers. Schwerpunkte sind das Direk- tionsrecht des Arbeitsgebers, die Änderungen des Arbeitsvertrags auf Wunsch des Arbeitge- bers oder Arbeitsnehmers, das Entstehen einer betrieblichen Übung sowie das Vergütungs- recht. Referent ist Thomas Daum von der Kanz- lei Schrade und Partner in Singen.
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