Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Dezember'25 - Hochrhein-Bodensee

Am Ende geht nichts über Papier Vom Testament bis zur Patientenverfügung: Wenn es um die eigene Vorsorge geht, bleibt Papier Trumpf. Warum im Ernstfall analog oft besser und sicherer ist als digital, erklärt unser Autor Jan Barth. Vorsorgeplanung Jan Barth ist Rechtsanwalt bei Advant Beiten in Freiburg V on der Belegverwaltung über die Lohnabrech- nung bis zur Einkommensteuererklärung – vieles, was vor Jahren nur auf Papier denkbar war, geht inzwischen digital. In einem Lebensbereich bleibt aber – bis auf Weiteres – alles analog: Wenn es um die eigene Vorsorge geht, geht nichts über Stift und Papier. Ein Testament: der analoge Endgegner Beim Testament ist der Fall klar: Wer seinen letztenWillen nicht von einem Notar beurkunden lässt, muss sein Testa- ment eigenhändig niederschreiben und am Ende unter- schreiben. So will es das Gesetz. Was aber einfach klingt, führt in der Praxis immer wieder zu Problemen. Den ma- schinengeschriebenen Entwurf oder das vom Ne”en mit der schönen Schrift vorgeschriebene Testament schnell unterschreiben? Formnichtig – ein solches Testament gilt als nicht existent, eigenhändig heißt eben eigenhän- dig. Das Testament unterschrieben und dann mit einem PS versehen? Nur gültig, wenn der Nachtrag ebenfalls unterschrieben ist. Die Folgen einer solchen Nichtigkeit können verheerend sein, da dann gegebenenfalls die ge- setzliche Erbfolge greift. Und die passt regelmäßig nicht, insbesondere dann, wenn mit dem Nachlass ein Unter- nehmen übertragen wird. Dringend ratsam ist auch, das Testament mit Ort und Datum zu versehen, sonst bleibt im Zweifel o”en, welches das jüngste und gültige ist. Im Zweifel sollte man sich fachkundigen Rat einholen. Das gilt im Übrigen auch für konkrete Formulierungen; denn ein Testament wird nun mal erst relevant, wenn man den Verfasser nicht mehr fragen kann, wie er es gemeint hat. Patientenverfügung: je analoger, desto besser Das gilt auch für ein zweites (ratsames) Dokument, für das der Gesetzgeber eine besondere Form vorgesehen hat: die Patientenverfügung. Anders als ein Testament muss eine Patientenverfügung nicht handschriftlich ab- gefasst werden, man kann sogar einen Vordruck verwen- den – nur unterschrieben muss sie sein. Aber: Mit einer Patientenverfügung soll einem Arzt die Behandlung in einer Situation ermöglicht werden, in der der Patient nicht mehr selbst sagen kann, was er will. Also dann, wenn es buchstäblich um Leben und Tod geht. Daher gilt: Eine Unterschrift auf einem Formular zum Ankreuzen ist das Mindeste. Je genauer aber der Patient seine Wünsche äußert und Beratung und etwaige Vorerkrankungen do- kumentiert, desto leichter ist es für die Ärzte, dem in der Verfügung geäußerten Patientenwillen zur Geltung zu verhelfen - auch gegen etwaigen Widerstand der Ange- hörigen. Daher empžehlt es sich auch, die Patientenver- fügung zu datieren und regelmäßig zu erneuern. Vollmachten: Digital funktioniert, es sei denn … Beim dritten Dokument, das zu jeder Vorsorgeplanung gehört, lässt der Gesetzgeber zwar großen Spielraum; gleichwohl empžehlt es sich, etwaig erforderliche Voll- machten mindestens schriftlich abzufassen. Vollmach- ten sind praktisch: Sie ermöglichen die Teilnahme am Rechtsverkehr, ohne selbst dabei sein zu müssen. Erklä- rungen des Bevollmächtigten wirken unmittelbar für den Vollmachtgeber. Die Erteilung einer Vollmacht ist nicht grundsätzlich an eine Form gebunden. Theoretisch. Die Praxis sieht indes deutlich starrer aus. Zum einen gibt es immer wieder Formerfordernisse, die sich durch die gesetzgeberische Hintertür einschleichen (etwa beim Grundstückskauf). Zum anderen kann die Bevollmäch- tigung vom Geschäftsgegner zurückgewiesen werden, wenn nicht eine Urkunde über die Vollmacht vorgelegt wird. Auch insoweit empžehlt es sich also, eine schrift- liche (oder sogar notarielle) Vollmacht vorzubereiten. Fazit Mindestens drei Dinge gehören also in den Notfallko”er für die eigene Vorsorge: Testament, Patientenverfügung und (Vorsorge-)Vollmacht. Und wenn man schon dabei ist, legt man noch Informationen über Versicherungspoli- cen, Angaben zu Bankkonten oder sonstigen Verträgen bei – undWünsche für die eigene Beerdigung. Im Fall der Fälle sind die Betro”enen froh, wenn im Notfallko”er auch ein paar ganz praktische Dinge geregelt und dokumen- tiert sind. Analog, aktuell und auf einen Blick. Diskutieren Sie mit unserem Autor auf LinkedIn weiter Foto: Advant Beiten Wirtschaft im Südwesten 12/2025 73

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