Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Dezember'25 - Hochrhein-Bodensee
Wirtschaft im Südwesten 12/2025 53 Ab 2026 können Gastronomen in Baden-Würt- temberg auf spürbare Erleichterungen hoen. Das neue Landesgaststättengesetz, das die In- dustrie- und Handelskammern und der Dehoga im Rahmen der Entlastungsallianz aktiv mitge- staltet haben, bringt weniger Bürokratie, nied- rigere Kosten und bessere Bedingungen für Gründungen und Betriebsübernahmen. Herzstück der Reform ist der Abschied von der bisherigen Gaststättenerlaubnis (der Kon- zession). Was bislang ein aufwendiges Ge- nehmigungsverfahren mit umfangreichen Unterlagen, Zuverlässigkeitsprüfungen und Wartezeiten bedeutete, wird künftig zur einfa- chen Anzeige – gemeinsam mit der Gewerbe- anmeldung. Die IHK hatte diesen Schritt schon lange gefordert, umGründungen und Überga- ben praxistauglicher zu gestalten. Die Vorteile liegen auf der Hand: Wer über- nimmt, umstrukturiert oder die Rechtsform än- dert, muss künftig nicht mehr erneut eine Kon- zession beantragen. Eine GbR, die zur GmbH wird, spart sich damit die komplette Neubean- tragung samt Papierkram. Auch die sogenann- te Gestattung entfällt, bisher eine Art Erlaub- nis light für vorübergehende Anlässe. Künftig reicht auch hier eine einfache Anzeige. Um die gestiegene Eigenverantwortung zu stärken, müssen künftig alle Gewerbetreiben- den ohne lebensmittelrechtliche Vorkennt- nisse an der Gaststättenunterrichtung teilneh- men, die zeitgemäß gestaltet wird. Die dafür zuständigen Industrie- und Handelskammern werden laut Pressemitteilung des Wirtschafts- ministeriums auch Vorgaben aus anderen Fachgebieten ansprechen, die typischerweise von Relevanz für das Gaststättengewerbe sind. Schätzungen zufolge spart die Reformder Gas- tronomie jährlich rund 9,75 Millionen Euro und den Verwaltungen weitere 3,5 Millionen Euro. Doppelprüfungen elen weg, Genehmigun- gen würden schlanker und die Branche könne sich wieder auf das Wesentliche konzentrieren: Gastgeber sein. Die Novellierung des Gaststättenrechts war im Dezember 2024 als Teil des Entlastungspakets III beschlossen worden. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Spürbare Erleichterung Neues Gaststättengesetz Gastgeber sein: Mit dem neuen Gaststättengesetz kann sich die Branche auf das Wesentliche konzentrie- ren, statt sich um viel zu viel Bürokratie kümmern zu müssen. Wirtschaft im Südwesten Zeitschrift und amtliches Verkündungs- organ der Industrie- und Handelskammern im Regierungsbezirk Freiburg– ISSN 0936-5885 Redaktion Pressestelle der Industrie- und Handelskammern im Regierungsbezirk Freiburg i. Br. e.V.: Ulf Tietge (Leitung, v.i.S.d.P.) Susanne Ehmann, Daniela Santo Postfach 860, 79008 Freiburg 0761/15105-18 · wis@freiburg.ihk.de www.wirtschaft-im-suedwesten.de Verlag und Anzeigen Endriß + Prüfer Verlags-GmbH Anzeigenleitung: Andrea Albecker 07221/211912 verlag@endriss-pruefer.com www.endriss-pruefer.com Es gilt Anzeigenpreisliste Nr. 42 Bezug und Abonnement: Der Bezug der IHK-Zeitschrift erfolgt im Rahmen der grundsätzlichen Beitrags- picht als Mitglied der IHK. „Wirtschaft im Südwesten“ kann zudem für 19,80 Euro/ Jahr beim Verlag abonniert werden. Grasche Gestaltung Kristina Fischer von team tietge kf@tietge.com · www.tietge.com Druck Druckhaus Kaufmann GmbH Raieisenstraße 29, 77933 Lahr www.druckhaus-kaufmann.de Herausgeber der WiS IHK Hochrhein-Bodensee Reichenaustraße 21 78467 Konstanz 07531/2860-0 · info@konstanz.ihk.de www.ihk.de/konstanz Impressum IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg Albert-Schweitzer-Straße 7 78052 Villingen-Schwenningen 07721/922-0 · info@vs.ihk.de www.ihk.de/sbh IHK Südlicher Oberrhein Schnewlinstraße 11 bis 13, 79098 Freiburg 0761/3858-0 · info@freiburg.ihk.de www.ihk.de/freiburg Wir versuchen, unsere Texte geschlechtsneutral zu formulieren. Ist uns dies aus Gründen der Lesbar- keit nicht möglich, verwenden wir die männliche Form. Sie gilt dann im Sinne der Gleichbehandlung und wertungsfrei für alle Geschlechter. Foto: Dehoga/Cordula Giese
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