Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Oktober'25 - Hochrhein-Bodensee

Fotos: Abdruck mit freundlicher Genehmigung des Carl-Hanser-Verlags München; Adobe Stock/altix5. Grenzenlos informiert Beim kostenfreien IHK-Forum „Wirtschaft trifft Zoll“ erhalten Unternehmen kompakte Updates und praxisnahe Tipps zu aktuellen Entwicklungen und Neuerungen rund um das Thema Zoll. Wirtschaft trifft Zoll Der kommende Jahreswechsel bietet eine guteGelegenheit, umüber das aktuelle Jahr im grenzüberschreitenden Warenverkehr zu re- flektieren, aktuelle Entwicklungen einzuordnen und sich frühzeitig auf anstehende Änderun- gen vorzubereiten. Die IHK Hochrhein-Boden- see lädt aus diesem Grund zum kostenfreien Forum „Wirtschaft trifft Zoll“ ein, das sich gezielt an Unternehmen mit internationalen Schnitt- stellen auch imdeutsch-schweizerischen Kon- text richtet. Persönliche Gespräche beim Lunch-Talk Den Auftakt bilden kompakte Fachimpulse durch Vertreter der deutschen und schweizeri- schen Zollbehörden mit Ausblick auf relevante Neuerungen im Jahr 2026. Anschließend bie- tet der Lunch-Talk bei Fingerfood Gelegenheit zum direkten Austausch zwischen Unterneh- mensvertretern sowie den regionalen Zollbe- hörden. Die Teilnehmer können firmenspezifi- sche Fragen rund um die Zollabwicklung und -probleme besprechen. Offen, praxisnah und persönlich. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Veranstaltung findet im Rahmen des von der Europäischen Kommission geförderten Enter- prise Europe Network statt. jg Update für den Warenverkehr Welche Neuerungen stehen im kommenden Jahr an? Direkter Kontakt Ansprechpartnerin: Jana Geisler, International 07531/2860-163 jana.geisler@konstanz.ihk.de Termin 1: 26. November 2025 IHK Konstanz, 9 bis 13 Uhr Termin 2: 9. Dezember 2025 IHK Schopfheim, 9 bis 13 Uhr Alle Informationen und Anmeldung unter: Wenn der Geschäftsführer haftet Viele Haftungsfälle wären durch Vorsorgemaßnahmen vermeidbar. Warum und wie? Dazu bietet die IHK GmbH-Geschäftsführern im Rahmen einer Online-Veranstaltung konkrete Handlungsempfehlungen. Wirtschaftsrecht für Unternehmer Geschäftsführer sind zu besonderer Sorgfalt verpflichtet, so verlangt es das GmbH-Gesetz. Machen Geschäftsführer vermeidbare Fehler, so haften sie persönlich und unbeschränkt, wie klein die Nachlässigkeit auch gewesen sein mag. Vorsorgemaßnahmen zur Haftungsver- meidung sind deshalb dringend anzuraten, erst recht in Zeiten sich verschlechternden Wirt- schaftsklimas. Viele Haftungsfälle wären durch Vorsorgemaßnahmen vermeidbar gewesen. Um diese Fehler zu vermeiden, bietet die IHK Hochrhein-Bodensee im Rahmen der Veran- staltungsreihe Wirtschaftsrecht für Unterneh- mer ein Seminar an. Folgende Themen werden behandelt: • Die gesetzliche Konzeption der Geschäftsfüh- rer-Haftung • Besonderheiten der Haftung von GmbH-Ge- schäftsführern • Typische Beispielsfälle aus demGmbH-Alltag • Erhöhtes Haftungsrisiko aufgrund insolvenz- rechtlicher Bestimmungen • Haftung des Geschäftsführers wegen Masse- schmälerung • Haftung wegen Insolvenzverschleppung • Empfehlungen zur Vermeidung und Reduzie- rung des Haftungsrisikos Referent ist Rechtsanwalt Rolf Stagat. Er ist Haftung von GmbH-Geschäftsführern Die Online-Veranstaltung findet statt am Dienstag, 21. Oktober 2025, 15 bis 18 Uhr. Die Teilnahmegebühr beträgt 90 Euro. Hier geht’s zur Anmeldung: Partner der wirtschaftsrechtlich ausgerichte- ten Anwaltskanzlei GKD Rechtsanwälte Stagat Doubleday in Konstanz. Er berät Gesellschafter und Geschäftsführer beim Abschluss und bei der Kündigung von Geschäftsführer-Anstel- lungsverträgen, bei der Bestellung und Abbe- rufung von Geschäftsführern sowie in Fragen der Organhaftung. Hochrhein-Bodensee 10/2025 47

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