Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Juni'25 -Schwarzwald-Baar-Heuberg

64 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 6 | 2025 SERVICE RECHT W enn sich Unternehmer streiten, geht es häufig nicht nur ums große Geld – die Fälle sind meist auch inhaltlich komplex und fachlich anspruchsvoll. Entsprechend intensiv werden sie in der Regel anwalt- lich begleitet und für das Gericht kunstvoll aufbereitet. Nur was tun, wenn der Richter einem zu Beginn der mündlichen Verhandlung schenkelklopfend offenbart, dass er zwar mal in einem Spa war, ein SPA (Share Purchase Agreement), über das zwischen den Partei- en nach einem schiefgelaufenen Unternehmenskauf gestritten wird, aber bislang noch nicht auf dem Tisch hatte? Damit Recht haben und Recht bekommen – jedenfalls aus Sicht der Parteien – nicht zur Lotterie wird, werden oftmals Schiedsklauseln vereinbart. Sie führen die Parteien im Streitfall nicht vor ein staatliches Gericht, sondern vor ein mit erfahrenen Praktikern besetztes privates Schiedsgericht. Der Gesetzgeber hat diese besonderen Bedürfnisse erkannt und will nun mit auf Wirtschaftsstreitigkeiten spezialisierten Commercial Courts Abhilfe schaffen. Pilotprojekt in Baden-Württemberg Baden-Württemberg war im Rahmen eines Pilotpro- jekts Vorreiter und errichtete schon 2020 die ersten Commercial Courts Deutschlands. Die Bilanz nach etwas mehr als zwei Jahren konnte sich sehen lassen: Etwa 600 Verfahren wurden den spezialisierten Rich- tern vorgelegt. Die Verfahren dauerten im Schnitt nur etwa sechs Monate, etwa 70 Prozent der Verfahren wurden in nur einem Termin erledigt und mehr als die Hälfte endeten in einem Vergleich. Ebenso beeindru- ckend ist die Akzeptanz der Richtersprüche: In mehr als 90 Prozent der Fälle wurde kein Rechtsmittel eingelegt. Mit dem Justizstandort-Stärkungsgesetz, das am1. April 2025 in Kraft getreten ist, wurde nun bundesweit die Grundlage dafür geschaffen, Commercial Courts an Oberlandesgerichten einzurichten. Diese können ab einem Streitwert von 500000 Euro angerufen werden bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen Unterneh- mern, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Anteils- und Unternehmenskäufen sowie zwischen Gesellschaft und Mitgliedern der Geschäftsleitung oder des Auf- sichtsrats. Die Landesregierungen können die Zuständigkeit ihrer Commercial Courts auf bestimmte Sachgebiete be- schränken und (noch) weiter spezialisieren. Während sich der Commercial Court Berlin etwa dem Bau- und Architektenrecht verschreibt, fokussiert sich Stuttgart auf Unternehmenskäufe und Gesellschaftsrecht. Generell von der Zuständigkeit ausgenommen bleiben jedoch Streitigkeiten auf den Gebieten des gewerbli- chen Rechtsschutzes sowie des Urheber- und Wettbe- werbsrechts. Gleiches gilt – leider – bei sogenannten Beschlussmängelklagen, also Streitigkeiten über die Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen. Auch wenn die Zuständigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind, gelangen die Beteiligten nicht automatisch zu einem Commercial Court – sie müssen sich aktiv hier- für entscheiden. Dies kann durch die Aufnahme einer Gerichtsstandvereinbarung im jeweiligen Vertrag erfol- gen, etwa mit der Stuttgarter Musterklausel (abrufbar unter: www.commercial-court.de ). Wurde die Zustän- digkeit nicht bereits im Vorfeld vertraglich geregelt, kann diese auch noch nachträglich vereinbart werden oder der Kläger beantragt diese und der Beklagte lässt sich hierauf rügelos ein. Ausblick Die Einführung der Commercial Courts und die damit verbundene Kombination aus fachlicher Spezialisie- rung, verfahrensrechtlicher Flexibilisierung und tech- nischer Modernisierung der Justiz kann künftig dazu beitragen, dass Streitigkeiten über große Brocken, etwa Unternehmenskäufe, auch durch staatliche Ge- richte professionell und effizient entschieden werden. Ihr Erfolg hängt jedoch nicht nur von der eigenen gu- ten Arbeit, sondern auch von den Unternehmen (und den sie beratenden Anwälte) ab, die sich aktiv für den Commercial Court entscheiden müssen. Wir meinen: Das Konzept überzeugt und ist einen Versuch wert! Commercial Courts Wo Unternehmer besser streiten können Wirtschaftsstreitigkeiten sind oft hochkomplex und überfordern herkömmliche Gerichte. Neue Spezialgerichte, die Commercial Courts, sollen da Abhilfe schaffen. Unser Autor Moritz Jenne findet: Das Konzept ist einen Versuch wert. Unser Autor Moritz Jenne ist Rechtsanwalt und Partner bei Advant Beiten in Freiburg

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