Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Mai'25 -Schwarzwald-Baar-Heuberg
46 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 5 | 2025 da ihre Produkte erst über eine längere Zu- liefererkette in die USA gelangen. 23 Prozent erwarten, dass sich im Exportgeschäft zu- nächst wenig ändern wird, sich aber langfris- tig die Lieferketten verschieben werden. Nur drei Prozent der Befragten geben an, durch ihre Produktionsstandorte in den USA gar nicht von Trumps Drohungen betroffen zu sein. Und langfristig? Im Vorteil ist, wer vor Ort ist. Doch laut WVIB ist der Aufbau einer Produktion in den USA kostspielig und für kleinere Unternehmen kaum zu leisten. Nur 19 Prozent der Befragten geben an, die Pro- duktion in den USA weiter ausbauen oder neu aufbauen zu wollen. Elf Prozent der Befragten erwägen den Kauf eines Unternehmens in den USA. 36 Prozent wollen sich darauf kon- zentrieren, Verluste durch den Ausbau von Kundenbeziehungen zu kompensieren. Und immerhin ein Viertel der Befragten plant der- zeit keine weiteren Maßnahmen und möchte mögliche Einbußen aussitzen. Deutschland braucht Reformen Die IHKs jedenfalls haben klare Forderungen: Die neue Bundesregierung sei gefordert, den Standort Deutschland wieder attraktiver zu machen, sagt der Chef der IHK Südlicher Oberrhein. Salomon: „Die Rahmenbedin- gungen müssen sich verbessern. (...) Nur wenn es die neue Bundesregierung schafft, wirksame Reformen umzusetzen, können wir Trumps aggressiver Handelspolitik Pa- roli bieten.“ Dieser Appell gelte erst recht in Richtung Europäische Union. So sieht es auch der Chef der IHK Schwarzwald-Baar- Heuberg, Thomas Albiez: „Brüssel, aber auch die Bundesregierung in Berlin sind jetzt in der Pflicht, ihre wirtschaftspolitischen Hausauf- gaben zu erledigen: Energiekosten senken, Bürokratie abbauen und Abgaben senken. Für das Tuttlinger Medi- zintechnik-Unternehmen Hebu Medical stellen die USA den Hauptmarkt dar. Die Bundesregierung hat ein umfangrei- ches Maßnahmenpaket zur Stärkung der deutschen Exportwirtschaft beschlossen. Eine wesentliche Neuerung betrifft die Förderungswürdigkeit von Ausfuhrge- schäften. Bisher war der Warenursprung ein zentrales Kriterium für die Förderungs- würdigkeit eines Exportgeschäfts. Nun hat die Bundesregierung die Förderungs- würdigkeit um einen neuen Ansatz (Flex & cover) ergänzt. „German Footprint“ Flex & cover bewertet den Beitrag, den ein Unternehmen für den Standort Deutschland leistet, zum Beispiel bei Forschung und Entwicklung, Investitionen und Beschäftigung. An die Stelle einer transaktionsbezogenen Betrachtung tritt bei Flex&cover eine unternehmensbezo- gene Betrachtung. Für Unternehmen, die sich für Flex&cover qualifizieren, entfällt für drei Jahre die transaktionsbezogene Betrachtung des Warenursprungs. Das schafft für den Exporteur Planungssicher- heit, Flexibilität und sorgt für ein schnel- leres Genehmigungsverfahren. Nach drei Jahren wird der Flex-&-cover-Status des Unternehmens überprüft und verlängert, wenn ein ausreichender „German Foot- print“ weiter vorliegt. Verbessertes Produktangebot Das Maßnahmenpaket enthält zudem eine Reihe von Verbesserungen im bestehen- den Produktportfolio. Um deutschen Ex- porteuren einen leichteren Zugang zu in- ternationalen Beschaffungsprogrammen zu ermöglichen hat der Bund die Auszah- lungs-, Rückzahlungs- und Entgeltkondi- tionen bei der Shopping-Line-Deckung verbessert und den Kreis potenzieller Kunden erweitert. Weitere Neuerung: Bei der Forfaitierungs- garantie beträgt die Deckungsquote statt 80 Prozent nun 95 Prozent. Zudem wird die Auszahlung an die erste Lieferung bzw. Leistung und nicht mehr an die Betriebsbereitschaft geknüpft. Das hat einen positiven Effekt auf die Liquidität des Exporteurs. Darüber hinaus können nun auch Handelsunternehmen die For- faitierungsgarantie nutzen. Erweiterte Deckungspolitik Infolge der erhöhten Nachfrage nach Ava- len von deutschen Exporteuren und dem damit einhergehend erhöhten Bedarf an Avalgarantien hat der Bund entschieden, den Avalgarantie-Rahmen pro Unter- nehmen von 80 Millionen Euro auf 120 Millionen Euro zu erhöhen. In begründe- ten Ausnahmen kann dieser Betrag auch überschritten werden. Mit Blick auf die Zeitenwende in der Ver- teidigungswirtschaft hat der Bund zu- dem die Absicherungsmöglichkeiten für Rüstungsgüter erweitert. Bislang waren diese auf Einzelfälle begrenzt. Und auch das wird die Exporteure freuen: Um das Antragsverfahren und die Antragsbearbei- tung bei den Exportkreditgarantien weiter zu beschleunigen, werden die internen Prozesse der Umwelt-, Sozial- und Men- schenrechtsprüfung vereinfacht. Natalja Forstmeier Weitere Infos zum Maßnah- menpaket finden Sie hier: www.exportkreditgarantien.de VERBESSERUNGEN BEI EXPORTKREDITGARANTIEN
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