Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Mai'25 - Hochrhein-Bodensee

und Gastronomie eine Herausforderung, ist sich die Leiterin des Fachbereichs Standort und Branchen sicher. Dennoch sind ihr keine Klagen bekannt: „Entweder war die Informa- tion im Vorfeld so transparent, dass es keine Überraschung dargestellt hat, oder der Auf- wand, gegen die Grundsteuer vorzugehen, ist einfach zu hoch.“ Widerspruch gegen die Grundsteuer ist mög- lich, muss aber per Gutachten untermauert werden. Und: Erst ab einer Abweichung von 30 Prozent beim Wert ist eine Änderung mög- lich. Christina Gehri hat Verständnis für alle, die auf diesen Weg verzichten. „Denn das ist mit Kosten und Aufwand verbunden – und mit dem Risiko, dass die Abweichung vielleicht nur 25 oder 28 Prozent beträgt.“ Keinen Grund zu klagen hat auch die Städ- tische Wohnungsbaugesellschaft Konstanz, kurz Wobak. Malte Heinrich: „Wir werden ab 2025 weniger Grundsteuer entrichten müs- sen als im Vorjahr.“ In Summe sind das etwa 300000 Euro. Dieses positive Ergebnis sei vor allem durch eine dichte und effiziente Wohn- bebauung erreicht worden, erläutert der Refe- rent der Geschäftsführung. Das habe zur Fol- ge, dass sich rund 4000 Mieterhaushalte der Wobak durchschnittlich über eine Entlastung von 75 Euro freuen dürfen – denn die Grund- steuer wird auf die Betriebskosten umgelegt. Die 75 Euro sind indes ein Durchschnittswert. „Es gibt auch Grundstücke, die stärker besteu- ert werden als vorher“, sagt Malte Heinrich. Da sinken die Betriebskosten nicht. Privater Grund wird stärker besteuert „Wertet man die früher übermittelten Nut- zungsarten aus, lässt sich feststellen, dass Grundstücke, die als Geschäftsgrundstü- cke oder überwiegend gewerblich genutzte Grundstücke ausgewiesen sind, zu zwei Drit- teln eine geringere Belastung erfahren als vorher“, sagt Rheinaus Stadtkämmerer Uwe Beck. Auf rund 210000 Euro summiere sich die Differenz zugunsten der Unternehmen. Das sind nahezu 15 Prozent des gesamten Grundsteueraufkommens. Hier zeige sich – wie an vielen Stellen im Land, „dass große Grundstücke mit älteren Wohngebäuden stär- ker belastet werden, wohingegen gerade Ge- Bilder: Patrick Merck; Frank Bürsten; IHK 58 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 5 | 2025 KURZ ERKLÄRT Die Festlegung der Grundsteuer für Grundvermögen erfolgt im Land in drei Schritten: 1. Zur Ermittlung des Grundsteuer- werts wird die Grundstücksflä- che mit dem Bodenrichtwert multipliziert. 2. Für den Grundsteuermessbe- trag wird der Grundsteuerwert mit der Steuermesszahl multipli- ziert. Für Grundstücke, die über- wiegend zum Wohnen genutzt werden, wird eine Vergünstigung von 30 Prozent gewährt 3. Zuletzt wird der Grundsteuer- messbetrag mit dem Hebesatz der Kommune multipliziert. Die Formel dafür: Grundsteuer = Grundsteuerwert x Steuermess- zahl x Hebesatz der Kommune Blick auf das Areal von Frank Bürsten in Schönau. Für das 5092 Quadrat- meter große Grundstück werden 900 Euro weniger Grundsteuern fällig. Stefan Ganzmann und Katharina Hackner waren „positiv überrascht“, dass die Grundsteuer für ihr Unternehmen geringer wurde.

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