Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe April'25 -Schwarzwald-Baar-Heuberg
25 4 | 2025 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten ANZEIGE Sie suchen prächtige, ausgewachsene oder besondere /Ʀ an Y en E· r ( hren & arten # ann sind Sie bei uns genau richtig ʖ 6 ir beg K eiten Sie U on der uswah K bis Y ur /Ʀ an Y ung und stehen ( hnen L it unsere L % achwissen Y ur Seite Gro ß arti g WIR PFLANZEN GROSS BESONDERS ANDERS. Tel.: 07454 / 3664 · info@spaethgartenpflanzen.de S 8 LZ ʘ+ OPFA 8 · WWW.SPAET +ʘ+ OPFA 8 .DE Bild: Christian Beck IHK-Vize Michael Steiger zur Verpackungssteuer „Unverhältnismäßig und bürokratieschaffend“ G astronomie und Handel dürfen nicht weiter belastet werden. Dieses Fazit zieht die IHK nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nachdem dieses die Verpackungssteuer nach dem Tübinger Modell für zulässig erklärt hat. Aus Sicht der IHK droht jetzt, dass weite- re Kommunen im Land ähnliche Modelle einführen. IHK-Vizepräsident Michael Steiger, der auch Vorsitzender des IHK-Tourismusausschusses ist, warnt davor: „Kommunen würden damit Produkte und Leistung künstlich teuer ma- chen.“ Nur weil eine solche Steuer zulässig sei, wäre sie nicht automatisch sinnvoll. „Dass die Tübinger Steuer Verpackung spart und Müll vermeidet, bleibt fraglich“, so Steiger. Die IHK sieht Einzelhandel und Gastgewerbe mit einer weiteren Vorschrift belastet – in Er- gänzung zur bestehenden Bürokratie. „Neue kommunale Steuern sorgen für zusätzliche Aufwände in den Unternehmen und konter- karieren den angestrebten Abbau von Bü- rokratie.“ Auf diesen hätten sich Land und Kommunen in der Entlastungsallianz geeinigt. „Hier steht die Glaubwürdigkeit der öffentli- chen Hand auf dem Spiel, ob sie es mit dem Bürokratieabbau wirklich ernst meint“, sagt der IHK-Vizepräsident. Daniela Hermann, Branchenexpertin für das Gastgewerbe, bewertet den Tübinger Vorstoß ebenso kritisch: „Er ist enorm klein- teilig: Die Verkaufsstellen und das Personal sind mit zahlreichen Anwendungsfragen konfrontiert. Beispielsweise wann ein Ver- kauf zum unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle überhaupt vorliegt.“ Der von der Stadt Tübingen veröffentlichte Auslegungskatalog verdeutliche den bürokratischen Aufwand. Zudem hätten die Verkaufsstellen Aufbe- wahrungs- und Aufzeichnungspflichten zu erfüllen und einmal jährlich eine Steuerer- klärung abzugeben. Daniela Hermann bekräftigt: „Diese Komplexi- tät macht eine seriöse und fehlerfreie Umset- zung der Verpackungssteuer in der Praxis nur sehr schwer möglich. Die zahlreichen Varian- ten und Anforderungen bedeuten einen massi- ven Schulungsbedarf bei den Mitarbeitern. Im Interesse von Unternehmen und Konsumenten raten wir Kommunen daher dringend davon ab, Verpackungssteuern zu erheben.“ Mehr zur Verpackungssteuer lesen Sie ab Seite 48. DH Daniela Hermann Fachbereich Standortpolitik 07721 922-136 hermann@vs.ihk.de IHK-Vizepräsident Michael Steiger befürchtet einen weiteren Bürokratie- schub durch die Einführung einer Verpackungssteuer.
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