Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Februar'25 - Hochrhein-Bodensee
ANZEIGE F ür die regionale Wirtschaft im IHK-Bezirk Hochrhein-Bodensee ist es von zentraler Bedeutung, dass die EU und die Schweiz zu einer Einigung über die bilateralen Verträge III kommen. „Die lange Phase der Unsicherheit war für den eng verflochtenen Wirtschafts- raum an der Grenze und darüber hinaus äu- ßerst hinderlich“, sagt IHK-Hauptgeschäfts- führerin Katrin Klodt-Bußmann. „Die Schweiz ist einer der wichtigsten Handelspartner für die Region und Baden-Württemberg. Ein Auslaufen der bisherigen Verträge hätte eine enorme Herausforderung dargestellt.“ Kurz vor Abschluss der Verhandlungen konnten offenbar zentrale Fragen geklärt werden, die sowohl der EU als auch der Schweiz wichtig sind. Dazu zählen Streit- punkte wie die dynamische Anpassung an EU-Recht und die Freizügigkeit. Hinzu kamen Anliegen der Schweiz, wie die Teilnahme an EU-Forschungsprogrammen, ein neues Stromabkommen sowie die Modernisierung bestehender Abkommen. Die EU wieder- um stellte Forderungen, unter anderem im Bereich Bahnverkehr und beim Kohäsions- beitrag. Insgesamt markieren die Verhand- lungen eine Neubewertung der bilateralen Beziehungen mit einigen Zugeständnissen auf beiden Seiten. Katrin Klodt-Bußmann betont besonders die Wichtigkeit eines Stromabkommens. „In un- serem letzten Grenzmonitoring zu den Ver- flechtungen des deutsch-schweizerischen Grenzraums wurde erneut deutlich, dass der Abbruch der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU auch den Energiebe- reich stark beeinträchtigen könnte, insbeson- dere den grenzüberschreitenden Stromhan- del und die Versorgungssicherheit.“ Was ändert sich noch? Im neuen Vertragsmo- dell entfällt die sogenannte Super-Guillotine, wodurch die Kündigung einzelner Abkommen weniger weitreichende Konsequenzen hat als beim Rahmenabkommen von 2018. Gleich- zeitig bleibt der Europäische Gerichtshof (EuGH) bei Fragen zum EU-Binnenmarktrecht zuständig, während Ausnahmen von Binnen- marktvorgaben durch ein Schiedsgericht entschieden werden. Die Schweiz konnte eine Schutzklausel gegen übermäßige Zu- wanderung durchsetzen, die EU wiederum, dass die Schweiz künftig einen verbindlichen Kohäsionsbeitrag an ärmere EU-Staaten leis- ten muss. „Die IHK Hochrhein-Bodensee begrüßt, dass die Hängepartie nun vorerst ein Ende gefun- den hat. Klare und stabile Rahmenbedingun- gen sind für die Region Hochrhein-Bodensee unerlässlich, um den grenzüberschreitenden Handel und die enge Zusammenarbeit mit der Schweiz langfristig zu sichern. Wir wür- den uns sehr freuen, wenn auch das Schwei- zer Parlament und die Schweizer Bevölkerung den aktuellen Verhandlungsergebnissen zu- stimmen würden“, so Klodt-Bußmann ab- schließend. Die IHK Hochrhein-Bodensee begrüßt die Einigung der Schweiz und der EU auf die Bilateralen Verträge III – denn die Schweiz ist einer der wichtigsten Handelspartner für die Region und Baden-Württemberg. Bilaterale Verträge III »Die Hängepartie hat nun vorerst ein Ende« Katrin Klodt-Bußmann, IHK Hochrhein-Bodensee
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ2MDE5