Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Januar'25 -Südlicher Oberrhein
25 1 | 2025 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten IHK Südlicher Oberrhein REGIO REPORT ruf vorliegen. Weitere Voraussetzungen sind, dass die betreffende Person ihren Wohnsitz im Inland haben muss oder einen Teil der ein- schlägigen Tätigkeit im Inland ausgeübt hat. Interessierte können sich von den Kammern individuell zu den Voraussetzungen beraten lassen. Öffentlich-rechtliches Zeugnis Wenn die individuelle berufliche Handlungs- fähigkeit vollständig vergleichbar ist mit derjenigen, die Absolventinnen und Absol- venten des Referenzberufs haben müssen, wird ein öffentlich-rechtliches Zeugnis über die vollständige Vergleichbarkeit ausgestellt. Danach können direkt Aufstiegsfortbildun- gen begonnen oder die Ausbildereignung erworben werden. Gleichzeitig belegt das öffentlich-rechtliche Zeugnis, als Fachkraft auf dem Arbeitsmarkt eingesetzt werden zu können. Wer nicht die vollständige, sondern nur die überwiegende Vergleichbarkeit seiner be- ruflichen Handlungsfähigkeit zeigen konnte – oder von vorneherein nur die überwiegen- de Vergleichbarkeit angestrebt hat –, erhält bei entsprechendem Erfolg eine öffentlich- rechtliche Bescheinigung über diese über- wiegende Vergleichbarkeit. Der Bescheid weist genau aus, was schon beherrscht wird und was noch zur vollständigen Ver- gleichbarkeit fehlt. Die Bescheinigung kann unmittelbar am Arbeitsmarkt verwendet werden. Sie berechtigt zusätzlich zu einem Ergänzungsverfahren, in dem die Feststel- lung der vollständigen Vergleichbarkeit erreicht werden kann, wenn die fehlenden Kompetenzen etwa durch weitere Tätigkeit oder in einer Qualifizierung zusätzlich er- worben wurden. Die Neuregelung umfasst auch das Thema Inklusion. Mit dem neuen Verfahren können auch berufliche Kompetenzen, die Menschen mit Behinderungen beispielsweise in Werk- stätten erworben haben, öffentlich-rechtlich zertifiziert werden. Für sie gibt es keine Al- tersgrenze, und es reicht die teilweise Ver- gleichbarkeit. Einbettung in bewährte Strukturen Eine Qualitätssicherung erfolgt, indem das neue Feststellungsverfahren in die beste- henden organisatorischen Prüfungsstruk- turen bei den zuständigen Stellen integriert wird. Diese Einbettung in die bewährten Strukturen, wie zum Beispiel den Prüferpool sichert die hohe Qualität des Verfahrens. So ist auch sichergestellt, welche Anforderun- gen an eine vollständige Vergleichbarkeit zu stellen sind, und es wird gewährleistet, dass eins zu eins die qualitativen Anforde- rungen an die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten wie bei Ausbildungsabsolventen vorliegen. Für Arbeitgeber kann das Validierungsverfah- ren ein Werkzeug der Personalentwicklung sein. Mitarbeitende, die als Geringqualifizier- te eingestellt wurden, erhalten nach einem erfolgreich durchlaufenen Validierungsver- fahren mit vollständiger Anerkennung die Möglichkeit der Aufstiegsqualifizierung. Eine teilweise Anerkennung kann Grundlage für die Teil- oder Nachqualifizierung sein. So kann vorhandenes Potenzial innerhalb des Unternehmens zur Fachkraft entwickelt wer- den. Die Ermöglichung des Validierungsver- fahren seitens der Arbeitgeber kann auch die Mitarbeitermotivation und -bindung erhöhen, wie die Erfahrung bereits zeigt. cmm Kontakt: Alexander Pellhammer alexander.pellhammer@freiburg.ihk.de 0761 3858-202 Business Twin Vorsprung durch starke Partnerschaft Z ahlreiche grenzüberschreitende Instituti- onen am Oberrhein arbeiten seit vielen Jahren intensiv zusammen mit dem Ziel, den südlichen Oberrhein im internationalen Wett- bewerb weiter zu stärken. Mit einem Brut- toinlandsprodukt von knapp 300 Milliarden Euro und 290.000 Unternehmen gehört der Oberrhein bereits zu einer der stärksten Wirt- schaftsregionen in Europa. Das durch die EU geförderte Interreg-Pro- jekt „Business Twin“ unterstützt nun auch ganz konkret die Weiterentwicklung und Verbesserung der Geschäftsbeziehungen mit dem Nachbarland. Die Projektpartner haben sich zum Ziel gesetzt, durch bilate- rale Partnerschaften zwischen zwei Unter- nehmen einen neuen Weg zu ermöglichen, um klare Wettbewerbsvorteile zu erzielen. Durch eine frei gestaltbare Partnerschaft können sich Beschäftigte auf allen Ebenen zu selbst ausgewählten Themen austau- schen, voneinander lernen und sich gegen- seitig unterstützen. Die auf gegenseitigem Vertrauen basierte Zusammenarbeit wird insbesondere den Unternehmen helfen, die noch keine per- sönlichen Kontakte auf der anderen Rhein- seite haben und die Geschäftsaktivitäten im Nachbarland aufnehmen oder auch weiter ausbauen möchten. Ein Unternehmen lebt und entwickelt sich durch die Menschen, die darin arbeiten – und eine 360 Grad-Sicht in unserer Grenzregion ist dabei unabdingbar geworden. Das Ziel der IHK Südlicher Ober- rhein, die Wirtschaft am Oberrhein weiterhin zu stärken, wird mit „Business Twin“ weiter gestärkt. Am 16. Januar findet nun bereits der offizielle Startschuss mit dem Kick-off des Projektes im Royal Palace im französischen Kirrwiller statt. Neben den Projektpartnern und Ver- tretern des Interreg-Oberrhein-Programms werden rund 120 Unternehmerinnen und Un- ternehmen aus Frankreich und Deutschland die Möglichkeit haben in diesem Rahmen erste „Kontakte zu knüpfen“. pf Informationen zur Veranstaltung oder zum Projekt Business-Twin gibt es bei Philippe Fraunhofer philippe.fraunhofer @freiburg.ihk.de 07821 2703 612
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