Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Januar'25 -Schwarzwald-Baar-Heuberg

IV IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 1 | 2025 REGIO REPORT  IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg 3.4.2.2 Registrierung von beschäftigten Personen (je Person) 20,00 € 3.4.2.3 Ergänzung/Änderung der Registerdaten außerhalb Gewerbeanzeige 25,00 € 3.4.2.4 Schriftliche Auskünfte aus dem Register 15,00 € 3.5 Immobiliardarlehensvermittler 3.5.1 Erlaubnis 3.5.1.1 Erlaubniserteilung/-versagung 275,00 € - 350,00 € 3.5.1.2 Durchführung des Erlaubnisverfahrens 125,00 € unter Vorlage der bisherigen Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 S. 1 und 2 GewO 3.5.1.3 Ersatzausstellung Gewerbeerlaubnis 30,00 € 3.5.1.4 Rücknahme/Widerruf einer Erlaubnis 150,00 € - 250,00 € 3.5.1.5 Verfahrensbeendigung vor abschließender Entscheidung über den Antrag 20,00 € - 250,00 € 3.5.1.6 Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzung infolge personenbezogener 100,00 € Änderungen 3.5.1.7 Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen in Folge Änderung 40,00 € /Beendigung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung 3.5.1.8 Prüfung nach § 15 Abs. 1 ImmVermV 100,00 € - 400,00 € 3.5.2 Registrierung 3.5.2.1 Registrierung 45,00 € 3.5.2.2 Registrierung von beschäftigten Personen (je Person) 20,00 € 3.5.2.3 Ergänzung/Änderung der Registerdaten außerhalb Gewerbeanzeige 25,00 3.5.2.4 Schriftliche Auskünfte aus dem Register 15,00 € 3.5.2.5 Registrierung einer Zulassung als Immobiliardarlehensvermittler 25,00 € in anderem EU- oder EWR-Staat (pro Staat) 3.5.3 Sachkundeprüfung Immobiliardarlehensvermittler 3.5.3.1 Sachkundeprüfung 3.5.3.1.1 Gesamtprüfung 305,00 € 3.5.3.1.2 Schriftliche Prüfung 135,00 € 3.5.3.1.3 Mündliche Prüfung 175,00 € 3.5.3.2 Spezifische Sachkundeprüfung 140,00 € 3.5.3.3 Bei Rücktritt vor dem 5. Werktag vor dem Prüfungstermin ermäßigt sich die jeweilige Gebühr nach 3.5.3.1 auf 50,00 € 3.5.3.4 Bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme an der Prüfung Gebühr nach 3.5.3.1, 3.5.3.2 und 3.5.3.3 3.6 WEG-Verwalter, Immobilienmakler und Darlehensvermittler § 34c GewO 3.6.1 Erlaubnis 3.6.1.1 Erlaubniserteilung/-versagung 275,00 € - 350,00 € 3.6.1.2 Erweiterung/Reduzierung der bestehenden Erlaubnis 50,00 € -250,00 € gemäß § 34c Abs. 1 GewO 3.6.1.3 Ersatzausstellung Gewerbeerlaubnis 40,00 € 3.6.1.4 Rücknahme/Widerruf einer Erlaubnis 150,00 € - 250,00 € 3.6.1.5 Verfahrensbeendigung vor abschließender Entscheidung über den Antrag 20,00 € - 250,00 € 3.6.1.6 Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen infolge personenbezogener 100,00 € Änderungen 3.6.1.7 Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen in Folge Änderungen/Beendigung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung 40,00 € 3.6.1.8 Anforderung der Weiterbildungsnachweise gemäß § 15b Abs. 3 MaBV 50,00 € 3.6.1.9 Entgegennahme und Durchsicht jährlicher Prüfberichte 30,00 € - 250,00 € gemäß § 16 Abs. 1 MaBV 3.6.1.10 Anforderung des Prüfberichtes gem. § 16 Abs. 1 MaBV 50,00 € - 100,00 € 3.6.1.11 Prüfung gemäß § 16 Abs. 2 MaBV 100,00 € - 400,00 € 3.6.2 Sachkundeprüfung zertifizierter Wohnimmobilienverwalter 3.6.2.1 Sachkundeprüfung 300,00 € 3.6.2.2 (Wiederholung) Mündlicher/praktischer Prüfungsteil 165,00 € 3.6.2.3 Bei Rücktritt vor dem 5. Werktag vor dem Prüfungstermin 50,00 € ermäßigt sich die jeweilige Gebühr nach 3.6.2.1 auf 3.6.2.4 Bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme an der Prüfung Gebühr nach 3.6.2.1 und 3.6.2.2 3.7 Unterrichtung nach der Bewachungsverordnung 3.7.1 Unterrichtung für Bewachungsgewerbetreibende 850,00 € nach § 1 Abs. 2 Nr. 1-3 BewachV 3.7.2 Unterrichtung für Bewachungspersonal nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 BewachV 500,00 € 3.7.3 Ergänzende Unterrichtung nach § 5e Abs. 2 BewachV 11,00 € 3.7.4 Ergänzende Unterrichtung nach § 5e Abs. 3 BewachV 11,00 € 3.7.5 Absage der Teilnahme an der Unterrichtung nach erfolgter Einladung 50 % der Gebühr Nach Ziff. 3.6.1 und 3.6.2 3.7.6 Ausstellung von Ersatzbescheinigungen über die Teilnahme 30,00 € am Unterrichtungsverfahren 3.8 Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe 3.8.1 Sachkundeprüfung (schriftlich und mündlich) 255,00 € 3.8.2 Spezifische Sachkundeprüfung nach § 5e Abs. 2 S. 3 BewachV 140,00 € 3.8.3 Wiederholung der mündlichen Prüfung zu 3.7.1 und 3.7.2 150,00 € 3.8.4 Bei Rücktritt vor dem 5. Werktag vor dem Prüfungstermin ermäßigt sich die jeweilige Gebühr nach 3.7.1, 3.7.2 und 3.7.3 auf 50,00 3.8.5 Bei späterem Rücktritt oder Nichtteilnahme an der Prüfung Gebühr nach 3.7.1, 3.7.2 und 3.7.3 3.8.6 Ersatzausstellung der Prüfungsbescheinigung 30,00 € 4 Recht und Fair Play 4.1 Sachverständigenwesen 4.1.1 Öffentliche Bestellung und Vereidigung 357,00 € sowie Ablehnung der öffentlichen Bestellung eines Sachverständigen 4.1.2 Verlängerung einer befristeten Bestellung 127,00 € 4.1.3 Rücknahme oder sonstige Erledigung eines Antrags auf öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen 230,00 € 5 Umwelt 5.1 Erstmalige Eintragung eines Standortes in das Register 230,00 € - 881,00 nach EG-Ökoaudit-Verordnung 5.2 Ablehnung der erstmaligen Eintragung 230,00 € - 881,00 € 5.3 Erneuerung der Eintragung in das Register 230,00 € - 460,00 € 5.4 Eintragung nach vorangegangener Ablehnung 76,00 € 5.5 Wiedereintrag nach vorübergehender Aufhebung 230,00 € - 881,00 € 5.6 Wiedereintrag nach vorangegangener Streichung 230,00 € - 881,00 € 5.7 Gewährung von Akteneinsicht 5,00 € pro Akte mindestens 15,00 € 5.8 Niederschriften zur Berücksichtigung von Bemerkungen pro angefangene Stunde 30,00 € 5.9 Widerspruchsverfahren Im Widerspruchsverfahren beträgt die jeweilige Gebühr das Eineinhalbfache der vollen Amtshandlungsgebühr 6 Verkehr Nachweis der fachlichen Eignung gem. §§ 6 bis 8 der Berufszugangsverordnung Für den Güterkraftverkehr sowie §§ 6 und 7 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr 6.1 Anträge auf Ausstellung einer Fachkundebescheinigung 6.1.1 Anerkennung aufgrund leitender Vortätigkeit 65,00 € 6.1.2 Anerkennung aufgrund eines gleichwertigen Ausbildungsabschlusses 40,00 € 6.1.3 Umschreibung einer beschränkten Fachkundebescheinigung 40,00 € 6.1.4 Ersatzausstellung einer Fachkundebescheinigung 30,00 € 7 Verschiedenes 7.1 Zurückweisung eines Widerspruchs bis 200,00 € 7.2 Ersatzausfertigungen 10,00 € - 30,00 € 7.3 Beitreibungsgebühr für Beiträge und Gebühren (Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen) 35,00 € Villingen-Schwenningen, 19. Dezember 2024 IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg Birgit Hakenjos Thomas Albiez Präsidentin Hauptgeschäftsführer

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