Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Januar'25 -Schwarzwald-Baar-Heuberg
34 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 1 | 2025 REGIO REPORT IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg ANZEIGE Wirtschaftssatzung der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg für das Geschäftsjahr 2025 Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg (IHK) hat am 3. Dezember 2024 gemäß den §§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungs- nummer 701-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3306) geändert worden ist, und der Beitragsordnung vom 6. Dezember 2023 folgende Wirtschaftssatzung für das Geschäftsjahr 2025 (1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025) beschlossen: I. Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan wird 1. in der Plan-GuV mit der Summe der Erträge in Höhe von 14.331.300 € mit der Summe der Aufwendungen in Höhe von 16.289.700 € mit dem Saldo der Rücklagenveränderung in Höhe von - 810.100 € mit dem Gewinnvortrag 2.768.500 € 2. im Finanzplan mit der Summe der Investitionseinzahlungen in Höhe von 180.000 € mit der Summe der Investitionsauszahlungen in Höhe von 1.076.000 € mit der Summe der Einzahlungen in Höhe von 180.000 € mit der Summe der Auszahlungen in Höhe von 2.637.900 € festgestellt. II. Beitrag 1. Natürliche Personen und Personengesellschaften, die nicht in das Handelsregister einge- tragen sind, und eingetragene Vereine, wenn nach Art oder Umfang ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht erforderlich ist, sind vom Beitrag freigestellt, soweit ihr Gewerbeertrag nach dem Gewerbesteuergesetz oder, soweit für das Bemes- sungsjahr ein Gewerbesteuermessbetrag nicht festgesetzt wird, ihr nach dem Einkommen- steuergesetz ermittelter Gewinn aus Gewerbebetrieb 5.200,00 € nicht übersteigt. Nicht im Handelsregister eingetragene natürliche Personen, die ihr Gewerbe nach dem 31. Dezember 2003 angezeigt und in den letzten fünf Wirtschaftsjahren vor ihrer Be- triebseröffnung weder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielt haben noch an einer Kapitalgesellschaft mittelbar oder un- mittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt waren, sind für das Geschäftsjahr der IHK, in dem die Betriebseröffnung erfolgt, und für das darauf folgende Jahr von der Umlage und vom Grundbeitrag sowie für das dritte und vierte Jahr von der Umlage befreit, wenn ihr Gewerbeertrag hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000,00 € nicht übersteigt. 2. Als Grundbeiträge sind zu erheben von 2.1 IHK-Zugehörigen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, oder eingetragene Ver- eine, deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen kaufmännischen Geschäftsbe- trieb nicht erfordert, a) bis zu einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, bis 24.500,00 €, soweit nicht die Befreiung nach Ziffer II., 1. eingreift 65,00 € b) bei einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, von mehr als 24.500,00 € bis zu 60.000,00 € 130,00 € c) bei einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, welcher 60.000,00 € übersteigt 260,00 € 2.2 IHK-Zugehörigen, die im Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen sind, sowie eingetragene Vereine, deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert, a) mit einem Verlust oder mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn 260,00 € aus Gewerbebetrieb bis 120.000,00 € b) mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, 520,00 € welcher 120.000,00 € übersteigt 2.3 IHK-Zugehörigen a) mit 200 und mehr Beschäftigten 1.820,00 € b) mit 500 und mehr Beschäftigten 3.640,00 € c) mit 1.000 und mehr Beschäftigten 7.280,00 € auch wenn sie sonst nach Ziffern II., 2.1 is 2.2 zu veranlagen wären. Als Beschäftigte gelten nur solche im IHK-Bezirk tätige Personen, deren arbeitsver- traglich vereinbarte durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit mindestens 15 Stunden beträgt. Auszubildende und Schwerbehinderte i. S. d. SGB IX werden auf die Zahl der Beschäftigten nicht angerechnet. Stichtag für die Ermittlung der Zahl der Beschäftigten ist der 1. Oktober 2024. Soweit die Beschäftigtenzahl zum vorgenannten Stichtag nicht bekannt ist, erfolgt eine Schätzung. 2.4 Für Kapitalgesellschaften, die nach Ziffer II., 2.2 zum Grundbeitrag veranlagt werden und deren Tätigkeit sich in der Komplementärfunktion in nicht mehr als einer ebenfalls der IHK zugehörigen Personenhandelsgesellschaft erschöpft (persönlich haftende Ge- sellschafter i. S. v. § 161 Abs. 1 HGB), wird auf Antrag der zu veranlagende Grundbeitrag um 25 % ermäßigt. 3. Als Umlagen sind 0,20 % des Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb zu erheben. Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften ist die Bemessungs- grundlage einmal um einen Freibetrag von 15.340,00 € für das Unternehmen zu kürzen. 4. Bemessungsjahr für Grundbeitrag und Umlage ist das Jahr 2025. Soweit ein Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb des Bemessungsjahres nicht bekannt ist, erfolgt eine vorläufige Veranlagung hinsichtlich Grundbeitrag und Umlage auf der Basis des letzten der IHK vorliegenden Gewerbeertrags bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb. 5. Soweit IHK-Zugehörige, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, die Anfrage der IHK nach der Höhe des Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb nicht be- antworten, wird eine Veranlagung nur des Grundbeitrages gem. Ziffer II., 2.1, a) durch- geführt. 6. Zur finanziellen Entlastung der IHK-Zugehörigen werden von den in Ziffer II. 2. aufge- führten Grundbeitragssätzen und dem in Ziffer II. 3. benannten Umlagesatz einmalig im Geschäftsjahr 2025 lediglich 80 % erhoben. Villingen-Schwenningen, 3. Dezember 2024 IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg Birgit Hakenjos Thomas Albiez Präsidentin Hauptgeschäftsführer Die vorstehende Wirtschaftssatzung wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt „Wirt- schaft im Südwesten“, Ausgabe 01/2025, veröffentlicht. Ausgefertigt Villingen-Schwenningen, 4. Dezember 2024 IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg Birgit Hakenjos Thomas Albiez Präsidentin Hauptgeschäftsführer ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ2MDE5