Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Dezember'24 - Hochrhein-Bodensee

65 12 | 2024 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten Einwegkunststofffondsgesetz Bis Ende des Jahres registrieren D er Einwegkunstofffonds verpflichtet Hersteller bestimmter Produkte, ab 2024 Entsorgungs- und Reinigungskosten zu tragen. Betroffene Unternehmen müssen sich bis spätestens Ende 2024 auf der vom Umweltbundesamt bereitgestellten Platt- form DIVID registrieren. Die Domanin dazu: www.einwegkunststofffonds.de . 2025 müssen betroffene Unternehmen dann erstmals Daten über ihre im Jahr davor in Ver- kehr gebrachten Mengen vorlegen, die dann Grundlage für die neuen Zahlungs-Verpflich- tungen in den Einwegkunststofffonds sind. Aus dem Fonds werden Kommunen unter anderem deren Kosten für die korrekte Ent- sorgung von weggeworfenen Verpackungen und Produktresten erstattet. Die besagten Mengenmeldungen müssen durch externe Wirtschaftsprüfer bestätigt werden. Diese Prüfpflicht entfällt bei pfand- pflichtigen Einweggetränkeverpackungen generell und bei sonstigen betroffenen Produkten unterhalb einer Bagatellgrenze von 100 Kilogramm pro Jahr. Die Pflicht zur Registrierung, Mengenmeldung und Abga- benzahlung gilt aber für alle betroffenen Unternehmen, auch bei geringeren Mengen. Damit entstehen leider neue Kosten und viel neue Bürokratie. Wer die Registrierung bezie- hungsweise Datenmeldung versäumt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen und unterliegt einem Vertriebsverbot. Betroffen sind drei Gruppen von Unterneh- men: Hersteller oder Importeure bestimm- ter Produkte wie Feuchttücher, Luftballons, Tabakprodukte und ab 2026 zusätzlich Feuerwerkskörper. Dann Hersteller oder Importeure bestimmter kunststoffhaltiger Verpackungen wie bestimmter Lebensmit- telbehälter (to go), Getränkebehälter wie zum Beispiel Flaschen und Tetrapacks, Getränke- becher und leichte Kunststofftragetaschen beispielsweise für Obst. Außerdem zielt das Gesetz auf die Befüller von Tüten und Fo- lienverpackungen mit Lebensmittelinhalt, der dazu bestimmt ist, unmittelbar aus der Tüte oder der Folienpackung heraus verzehrt zu werden und keiner weiteren Zubereitung bedarf. Bei den beiden Erstgenannten sind also die tatsächlichen Kunststoff-Produzenten oder Importeure gemeint, beim Letzten hingegen der Befüller, zum Beispiel ein Kinobetreiber, der Popcorn in Kunststofftüten abfüllt und verkauft. Diese Fälle sind in etwa zehnfach so häufig. Ba mail@wolfsystem.de www.wolfsystem.de PRODUKTION MONTAGE PLANUNG Industrie|Gewerbe|Stahlbau Wolf System GmbH 94486 Osterhofen 09932 37-0 /Śƌ tĞůůŶĞƐƐͲ ƵŶĚ dĂŐƵŶŐƐŚŽƚĞů ŝŵ EĂƚƵƌƉĂƌŬ ^ƺĚƐĐŚǁĂƌnjǁĂůĚ Tagungszentrum auf 400 m² Alle Räume sind hell u. freundlich verfügen über Tageslicht freies WLAN und sind verdunkelbar. Möhringers Schwarzwald Hotel D-79848 Bonndorf / Rothausstr. 7 Tel.: +49 (0) 77 03 – 93 21 0 Schwarzwaldhotel Möhringer GmbH www.schwarzwaldhotel.com Wilfried Baumann 0761 3858-265 wilfried.baumann@freiburg.ihk.de Marcel Trogisch 07721 922-170 trogisch@vs.ihk.de Heike Wagner 07531 2860-190 heike.wagner@konstanz.ihk.de Viele weitere Informationen finden sich auf einer Internetseite des Umweltbundesamts unter www.ewkf.de . Teurer Abfall: Das neue Einwegkunststofffondsgesetz zielt darauf ab, Inverkehrbringer an den Kosten der Entsorgung dieser Abfälle zu beteiligen. Bild: Adobe Stock/weixx

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