Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe November'24 -Schwarzwald-Baar-Heuberg
60 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 11 | 2024 F ormular hier, kleinteilige Berichtspflicht da. Deut- sche Unternehmen ächzen seit Jahren unter einem zu hohen bürokratischen Aufwand und sehen sich in ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit einge- schränkt. Wirtschaftsminister Habeck hielt Anfang Oktober – vollkommen zutreffend – fest, man habe sich „eingebuddelt in einer Welt, wo am Ende die Rich- tigkeit der Berichtspflichten darüber entscheidet, wie wettbewerbsfähig ein Unternehmen ist“. Das wenige Tage zuvor vom Bundestag beschlossene und dem Bundesrat zugeleitete Bürokratieentlastungs- gesetz IV soll – dem Namen entsprechend – Abhilfe schaffen und die deutsche Wirtschaft jährlich um knapp eine Milliarde Euro entlasten. Aufbewahrungsfristen Herzstück des Gesetzes ist eine Verkürzung der Auf- bewahrungspflicht für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre. Dass dies zu einer relevanten Entlastung führt, darf getrost bezweifelt werden. Die dringend erforderliche Entlastung des operativen Geschäfts ist damit nicht verbunden. Darüber hinaus muss der Jahresabschluss weiterhin zehn Jahre im Archiv verblei- ben; regelmäßig und sinnvollerweise werden Unterneh- men ihre Buchungsbelege genauso lange aufbewahren. Kritik kommt auch von anderer Seite: Die ehemalige Cum-Ex-Chefermittlerin Anne Brorhilker weist darauf hin, dass eine Aufbewahrungsfrist von acht Jahren zu kurz sei, weil schwere Steuerstraftaten erst nach 15 Jahren verjähren und es Tätern somit ermöglicht werde, quasi legal Beweismittel zu vernichten. Neben der Verkürzung von Aufbewahrungspflichten soll die Ersetzung der Schrift- durch die Textform in diversen Bereichen die Unternehmenspraxis entlas- ten. Anders als die Schriftform – die nur durch eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzt werden kann – erfordert die Textform keine eigenhändige Un- terschrift. Stattdessen können die formalen Anforde- rungen auch mit Hilfe digitaler Kommunikationsmittel wie E-Mail, SMS oder Messenger-Nachricht erfüllt werden. So wird klargestellt, dass Gesellschafter ei- ner GmbH nicht nur konkreten Beschlussvorschläge (einstimmig) in Textform zustimmen können, sondern sich auf diesem Wege auch auf eine Abstimmung in Textform (bei der die Mehrheit entscheidet) verständi- gen können. Auch hier dürften sich die Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft in Grenzen halten. Ausblick Die Stoßrichtung des nunmehr vierten Bürokratie- entlastungsgesetzes mit seinen rund 60 Einzelmaß- nahmen ist zu begrüßen – der dringend benötigte Be- freiungsschlag, um den Standort Deutschland wieder attraktiver zu machen, bleibt aber aus. Bürokratische Belastungen werden durch die Verabschiedung klein- teiliger Entlastungspakete nicht hinreichend reduziert, wenn zeitgleich an anderer Stelle neue bürokratische Hürden aufgebaut werden. Bestes Beispiel ist das vielkritisierte Lieferkettenge- setz, zu dem der Wirtschaftsminister wissen lässt, es sei das Beste „die Kettensäge anzuwerfen und das gan- ze Ding wegzubolzen“. Markige, für viele Unternehmen wohlklingende Worte, die allerdings außer Acht lassen, dass eine Entlastung von nicht allzu langer Dauer wäre. Denn Deutschland ist wie alle EU-Staaten verpflichtet, die diesen Sommer verabschiedete Lieferkettenricht- linie (CSDDD) umzusetzen. Es bleibt daher zu hoffen, dass der Gesetzgeber beim Thema Bürokratieabbau an anderer Stelle am Ball bleibt und größere Würfe wagt. Als nächsten „Befreiungsschlag“ hat Minister Habeck eine Reform des Vergaberechts von großem Ausmaß angekündigt, die „ein wichtiges Signal für kleine und mittlere Unternehmen“ und „gut für Start-ups“ werden soll. Wir sind gespannt. Barbara Mayer Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, ADVANT Beiten Freiburg Das neue Bürokratieentlastungsgesetz ist vielleicht nicht der ganz große Wurf – aber zumindest in Sachen Vergaberecht gibt es gute Nachrichten, meint unsere Fachautorin Barbara Mayer. Bürokratieentlastungsgesetz IV Der Tropfen auf den heißen Stein PRAXISWISSEN|RECHT
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