Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Oktober'24 -Südlicher Oberrhein

21 10 | 2024 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten IHK Südlicher Oberrhein   REGIO REPORT ANZEIGEN Mehr Zeit fürMenschen. Mehr Zeit für Erfolg. Bye ByeHR-Administration. HalloMitarbeiter. hrworks.de Mit unserer HR-Software digitalisieren Sie Ihre HR-Prozesse smart und einfach. Damit Sie keine Zeit mehr mit Personalver- waltung verlieren, sondern in das investieren, wofür Ihr Herz schlägt: Ihre Mitarbeiter. Jetzt kostenlos testen. Ein wichtiger Aspekt des LkSG ist die Einrichtung eines Beschwer- demechanismus. Dieser muss es Betroffenen ermöglichen, auf Missstände aufmerksam zu machen. Der Mechanismus sollte leicht zugänglich, transparent und fair sein. Unternehmen müssen si- cherstellen, dass eingehende Beschwerden ernst genommen und angemessen bearbeitet werden. Das Gesetz verlangt eine umfassende Dokumentation aller Maß- nahmen. Unternehmen müssen jährlich einen Bericht über ihre Sorgfaltspflichten veröffentlichen. Dieser Bericht muss detailliert aufzeigen, welche Risiken identifiziert wurden, welche Maßnahmen ergriffen wurden und wie wirksam diese waren. Die Umsetzung des LkSG ist kein einmaliger Vorgang, sondern ein fortlaufender Prozess. Unternehmen müssen ihre Maßnahmen regelmäßig überprüfen und anpassen. Dies erfordert ein hohes Maß an Flexibilität und die Bereitschaft, aus Erfahrungen zu lernen und Prozesse stetig zu optimieren. Herausforderungen aber auch Chance Die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes stellt Un- ternehmen vor große Herausforderungen. Doch wer diese Aufgabe proaktiv angeht, kann daraus einen Wettbewerbsvorteil erzeugen. Transparente und nachhaltige Lieferketten stärken das Vertrauen von Kunden und Investoren. Zudem können Unternehmen durch die intensive Auseinandersetzung mit ihrer Lieferkette Effizienzpo- tenziale aufdecken und nutzen. Das LkSG bietet die Chance, Nachhaltigkeit und wirtschaftlichen Erfolg in Einklang zu bringen. Unternehmen, die dies erkennen und umsetzen, werden langfristig profitieren – nicht nur in Bezug auf die Gesetzeskonformität, sondern auch hinsichtlich ihrer Marktposition und Zukunftsfähigkeit. Sie möchten mehr über das EU-Liefer- kettengesetz erfahren? Am 22. Okto- ber findet dazu ein Webinar von 16 bis 17.30 Uhr statt, das vom Gesetz betrof- fene Unternehmen durch den Dschungel des Gesetzestextes leitet. Rechtsanwalt Jonas Laudahn von der Kanzlei Fried- rich Graf von Westphalen & Partner wird als Referent die Unterschiede zwischen dem deutschen Lieferketten- sorgfaltspflichtengesetz und der neuen EU-Richtlinie zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen erläutern. sblu IHK-Ansprechpartnerin: Stefanie Blum 07821/27 03 691 stefanie.blum@freiburg.ihk.de Anmeldung unter:

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