Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Oktober'24 -Südlicher Oberrhein
20 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 10 | 2024 ANZEIGE WELTNEUHE I T RAMPEN SCHRÄGL I FT rampen@abt e i - l i f t e . de 0761 -5932578 www. abt e i - l i f t e . de www. i ndus t r i e- l i f t e . de I N N O V A T I O N E N & L Ö S U N G E N 79111 Freiburg SCAN ME Hanglifte & Schrägaufzüge S eit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das Lieferketten- sorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Es verpflichtet Unternehmen, Verantwortung für ihre gesamte Lieferkette zu übernehmen und Menschenrechte sowie Umweltstandards entlang dieser Kette zu achten. Was zunächst nach einer zusätzlichen Belastung klingt, kann sich als Wettbewerbsvorteil erweisen. Doch wie können Un- ternehmen die Anforderungen des Gesetzes erfüllen? Der erste Schritt besteht darin, potenzielle Risiken in der eigenen Lieferkette zu identifizieren. Unternehmen müssen ihre direkten Zulieferer, aber auch die gesamte Lieferkette bis zum Rohstoff un- ter die Lupe nehmen. Dabei geht es um Fragen wie: Wo könnten Menschenrechte verletzt werden? Gibt es Umweltrisiken? Eine gründliche Analyse bildet die Basis für alle weiteren Maßnahmen. Basierend auf der Risikoanalyse müssen Unternehmen Präventions- maßnahmen entwickeln und umsetzen. Das kann die Schulung von Mitarbeitern und Lieferanten umfassen, die Anpassung von Einkaufs- praktiken oder die Einführung neuer Kontrollmechanismen. Ziel ist es, Risiken zu minimieren, bevor sie zu tatsächlichen Problemen werden. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wird in der öffentlichen Wahrnehmung meist als Bürokratielast gesehen. Doch wer diese Aufgabe proaktiv angeht, kann daraus einen Wettbewerbsvorteil erzeugen. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Herausforderung und Chance für Unternehmen Bild: Adobe Stock/Mikael
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