Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe September'24 -Südlicher Oberrhein

58 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 9 | 2024 SERVICE Statusfeststellungsverfahren Selbstständig? Oder doch abhängig beschäftigt? S chon seit jeher setzen Unternehmen aus unterschiedlichsten Gründen Selbstständige und abhängig beschäftigte Arbeitneh- mer zur Erfüllung ihrer Aufgaben ein. Allerdings wird die Abgren- zung zwischen selbstständiger und abhängiger Beschäftigung für Betroffene immer unklarer und das bringt rechtliche Fragen und Risiken mit sich. Eine aktuelle Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt, dass sich nach Ansicht über der Hälfte der in diesem Rahmen Befragten, die rechtlichen Bedingungen für Selbstständige in Deutschland verschlechtert hätten. Vor allem das sogenannte Statusfeststellungsverfahren wird als besondere Belastung empfunden. Ablauf des Verfahrens In diesem Verfahren prüft die Clearingstelle der Deutschen Ren- tenversicherung (DRV), ob ein „Mitarbeiter“ wirklich selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt ist. Dazu füllen die Vertragsparteien Fragebögen aus, die dann bei der Clearingstelle eingereicht werden. Die Entscheidung über den Status des Beschäftigten erfolgt auf Grundlage der eingereichten Fragebögen und Unterlagen. Risiken und Kritik Sollte die DRV nachträglich feststellen, dass eine abhängige Be- schäftigung vorliegt, kann das für den Arbeitgeber teuer werden, da er unter Umständen Sozialabgaben nachzahlen muss. In man- chen Fällen haften die Organe des Arbeitgebers (z.B. Geschäfts- führer oder Vorstandsmitglieder) sogar persönlich. Überdies kann es sogar strafbar sein, wenn der Arbeitgeber keine Sozialabgaben abgeführt hat, obwohl eine abhängige Beschäftigung vorlag. Nach dem Statusfeststellungsverfahren folgt daher oft ein Gerichts- prozess, welcher – schon in der ersten Instanz – mehrere Jahre dauern kann. Ein weiterer Kritikpunkt: die komplizierten Fragebögen für das Sta- tusfeststellungsverfahren. Bei einer Online-Konferenz des Verbandes der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V. und der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV) ha- ben knapp 90 Prozent der Experten angegeben, dass die Fragebögen nur mit Hilfe eines Anwalts korrekt ausgefüllt werden können. Ein erhebliches Risiko besteht zudem darin, dass die DRV-Kriterien zur Abgrenzung einer Selbstständigkeit von einer abhängigen Be- schäftigung von der DRV je nach Einzelfall sehr unterschiedlich gewichtet werden. Verbesserungsvorschläge Aus diesem Grund haben sich die Konferenz der VGSD und der BAGSV mit konkreten Verbesserungsvorschlägen zum Statusfest- stellungsverfahren beschäftigt. Die wichtigsten: Die Fragebögen sollen kürzer und weniger missverständlich aus- gestaltet sein. Die Prüfung sollte sich mehr auf die Person des Auftragnehmers und weniger auf die Prüfung des einzelnen Auftrages beziehen. Zudem soll es Positivkriterien geben, bei deren Vorliegen davon ausgegangen werden kann, dass eine Selbstständigkeit besteht. Als Beispiele für derartige Kriterien sind die Höhe des Verdienstes, das Vorhandensein einer Kapitalgesellschaft oder von sozialver- sicherungspflichtigen Mitarbeitern beim Auftragnehmer genannt worden. Dies soll zu einer Risikominimierung führen. Die Vorschläge sind sinnvoll. Ob der Gesetzgeber sie aufgreift und wann er tätig wird, ist allerdings offen. Um Risiken zu minimieren, sollten bis dahin frühzeitig Experten bei der Beschäftigung von Selbständigen hinzugezogen werden. Dr. Erik Schmid und Alexander Gräßel, ADVANT Beiten  | RECHT Bild: Adobe Stock/Marco2811

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