Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe September'24 -Südlicher Oberrhein
57 9 | 2024 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten FAKTEN ZUM SGH Hintergrund Neues IHK-Gesetz ermöglicht die Errich- tung eines Schiedsgerichtshofs (SGH) bei der Deutschen Industrie- und Handels- kammer Gründung des SGH mit Wirkung zum 1. Januar 2023 als praxisnahe Alternative für kleinere und mittlere Streitwerte so- wie KMU Verabschiedung der Schiedsregeln in deutscher und englischer Sprache Konstituierung des „Ausschuss für al- ternative Konfliktlösung“ mit Vertretern aus Wirtschaft, Hochschule und Justiz im September 2023 Digitale Verfahren - schnelle Urteile Von Klageeinreichung bis Schluss der Ver- handlung werden sämtlicheVerfahren über die Verfahrensmanagementplattform des SGH (VMP) konsequent digital abgewickelt Interaktive Basisdokumente sollen die Effizienz steigern Perspektivisch soll KI eingebunden werden Verhandlungen können per Video durch- geführt werden Straffes Fristen- und Verfahrensmanage- ment ermöglichen Entscheidungen inner- halb von zwölf Monaten Verfahrensplan und Strukturgespräch zu Beginn des Verfahrens Schiedsregeln Der SGH administriert die Schiedsverfah- ren und setzt unter Beteiligung der Par- teien externe Schiedsrichter ein Bei Gegenstandswerten bis zu 250.000 EUR entscheidet der Einzelschiedsrichter, bei Gegenstandswerten darüber entschei- den drei Schiedsrichter Fast-Track-Schiedsverfahren mit Entschei- dungen innerhalb von sechs Monaten sind durch Vereinbarung möglich Transparente Kosten durch verbindli- che Honorarordnungen und Begren- zung der Kostenerstattung für jeweils nur einen Prozessbevollmächtigten pro Partei Justiziare von IHK oder DIHK können Ver- handlungen begleiten Qualitätssicherung durch optionale for- male Prüfung des Schiedsspruchs durch den SGH Start Zum 1. Oktober 2024 wird der SGH seine Tätigkeit aufnehmen Webseite: www.schiedsgerichtshof.de IHKs mit eigener Schiedsgerichtsordnung können über Verweisungsschiedsordnung auf SGH verweisen IHKs beraten Unternehmen in den Re- gionen über Möglichkeiten alternativer Streitbeilegungsverfahren (ADR) Im Aufbau: „IHK-Konfliktnavigator“ Weiterführende Informationen: der Schweiz? „Für private Streitigkeiten gibt es kein internationales Gericht“, erklärt Prof. Katrin Klodt-Buß- mann. Die erfahrende Wirtschaftsjuristin ist nicht nur Hauptgeschäftsführerin der IHK Hochrhein-Bodensee, überdies verfügt sie über jahrelange Expertise in Sa- chen internationale Vertrags- und Konfliktverhand- lungen. Was also dann? Hierfür ist die Schiedsgerichtsbarkeit eine sehr gute Möglichkeit. Für Fälle, in denen statt einem staatlichen Gericht ein Schiedsgericht über den Konflikt mit einem ausländischen Vertragspartner entscheiden soll, gibt es renommierte Organisatio- nen etwa in Hongkong, Singapur, Madrid, London und Bonn/Berlin (DIS.org ), die entsprechende Verfahrens- regeln zur Verfügung stellen. Kein Vertrag (mehr) ohne klare ADR-Vereinbarung! Wo jedoch das Schiedsverfahren verhandelt werden soll, nach welchen Regeln, in welcher Sprache und zu welchen Gebührenkonditionen – das können bzw. müssen die Konfliktparteien selbst entscheiden. Klodt- Bußmann: „Als Unternehmen kann ich mir – gemein- sam mit meinem Vertragspartner - meine Regeln selbst setzen, und internationale Schiedsinstitutionen bieten solche prozessualen Regelwerke.“ Unter dem Strich „ist es wie ein Puzzle, das Schiedsgericht zusammen- zustellen“, vergleicht die promovierte Juristin dieses Prozedere. Daher „sollte schon im Vertrag festgelegt bzw. vereinbart werden, welche ADR-Methode, nach welchen Regeln und welches Recht im Falle eines Streits angewendet werden soll“. Gerade für Zulieferer könne es sonst schnell existenzgefährdend werden, wenn sie es mit Gegnern vom Kaliber eines internati- onalen Konzerns zu tun bekommen. Um es so weit gar nicht erst kommen zu lassen, ist Prof. Katrin Klodt-Bußmann eine der treibenden Kräfte hin- ter dem Schiedsgerichtshof (SGH) bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer, der am 1. Oktober seine Arbeit aufnehmen wird. Zwar bieten einzelne IHKs ihren Mitgliedern schon heute eigene Schieds- regeln an. Mit dem SGH soll sich jetzt jedoch eine deutschlandweit einheitliche Plattform für Unterneh- men etablieren. Verfahrenssprache ist Deutsch oder Englisch; die Gebühren sind im Vergleich zu anderen Institutionen an die Bedürfnisse der kleinen und mit- telständischen Unternehmen angepasst.
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