Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe September'24 -Südlicher Oberrhein

56 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 9 | 2024 SERVICE|RECHT Bild: Adobe Stock–sabthai Mit dem Schiedsgerichtshof (SGH) bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer wird im Oktober eine Organisation ihre Arbeit aufnehmen, in der Unternehmen in Deutschland eine kostengünstige Alter- native zur Streitbeilegung mit Vertragspartnern bietet. Das wird vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen eine wertvolle Alternative. Digitaler IHK-Schiedsgerichtshof Streiten ohne staatliches Gericht Prof. Katrin Klodt-Bußmann Hauptgeschäftsführerin der IHK Hochrhein-Bodensee W enn zwei sich streiten – ist das immer unschön. Denn Streitigkeiten können zeitraubend sein, sie kosten Nerven und enden nicht selten vor Gericht. Schlimmstenfalls sogar in der nächsten und über- nächsten Instanz. Spätestens dann geht eine Ausein- andersetzung auch noch so richtig ins Geld. Doch so weit muss es nicht kommen. Denn tatsächlich existieren zahlreiche Alternativen, die es streitenden Parteien ermöglichen, sich jenseits eines staatlichen Gerichts und auf Augenhöhe zu begegnen, um dort eine Lösung zu finden. Allen diesen sogenannten alterna- tiven Streitbeilegungsvarianten – im Juristendeutsch „ADR-Verfahren“ („Alternative Dispute Resolution“) – gemein ist, dass sie im Gegensatz zu einem staatlichen Gerichtsverfahren vertraulich stattfinden. Anders als bei einer öffentlichen Sitzung also nichts nach außen dringt. Ebenfalls verhindern sie die jahrelange Ver- schleppung über mehrere Instanzen. Vor allem aber, und das ist ein insbesondere bei Streitigkeiten zwi- schen Geschäftspartnern nicht unerheblicher Punkt: Sie alle zielen darauf ab, (Geschäfts-) Beziehungen auch über den Konflikt hinaus aufrechtzuerhalten. Streiten, schlichten, weiter miteinander arbeiten Eine dieser ADR-Varianten ist die „Mediation“. Vereinbart wird, mithilfe von Mediatoren an einer einvernehmlichen und interessengerechten Beilegung des Konfliktes zu ar- beiten und zu einer gütlichen Einigung zu kommen. Auch bei einer „Schlichtung“ unterstützt ein neutraler Dritter die Konfliktparteien dabei, ihre Auseinandersetzung ein- vernehmlich beizulegen. Abschließend wird die Einigung in einem Protokoll festgehalten und ist vertraglich bin- dend. Einen ähnlichen Ansatz verfolgt die sogenannte „Adjudikation“, die vornehmlich für Kontroversen bei Bauprojekten angewandt wird. In diesen Fällen begleitet ein ausgewiesener Fachexperte das strittige Projekt. Eine weitere Alternative ist das „Schiedsverfahren“. Es ist im Grunde genommen ein streitiges Verfahren wie vor Gericht, jedoch können sich die Parteien auch hier jederzeit vor Abschluss einvernehmlich einigen. Auch „Schiedsverfahren“ kommen oft nicht ohne Experten aus. Gemeinhin besteht ein Schiedsgericht aus ein bis drei Schiedsrichtern. Für dessen Zusammensetzung benennt in der Regel jede Partei einen eigenen, je- doch neutralen Schiedsrichter, der dann gemeinsam mit dem Kollegen der Gegenseite einen Vorsitzenden wählt. Dabei müssen - je nach Regelwerk - die benann- ten Schiedsrichter nicht einmal Juristen sein. Es ist also möglich, ein dezidiertes Expertengericht zu kreieren. „Für private Streitigkeiten gibt es kein internationales Gericht“ Doch was, wenn das eigene Zulieferunternehmen in Villingen-Schwenningen sitzt und der Vertragspartner im französischen Mülhausen oder in Münchenstein in

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