Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Juli/August'24 -Südlicher Oberrhein

30 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 7+8 | 2024 REGIO REPORT  IHK Südlicher Oberrhein ANZEIGEN ! ! " ## ! $%& ' ( % )* & * ( + ,- ./01 2 3 1 . ( 1 4 " , +( . / ( 5 . 6 3 (3 789 $9 8.: % 789 $9 ! !% $; + <+ Zollpapier Carnet ATA Wenn eine Maschine auf Reisen geht… D ie Vereinfachung ist (fast) immer dann möglich, wenn es sich um Warenmus- ter, Berufsausrüstung oder Ausstellungsgüter handelt, die nach der Nutzung im Ausland unverändert wieder zurückkommen. Also von der Kameraausrüstung für den Dreh im Ausland über das Turnierpferd für einen inter- nationalen Wettkampf bis hin zum Roboter, der auf einer Innovationsmesse präsentiert wird – das Carnet ATA spart Zeit und Geld. Rund 80 Länder nehmen aktuell an den Ver- fahrenserleichterungen durch das Carnet teil, auch diese weltweit hohe Anerkennung bringt natürlich viele Vorteile mit sich. Unter- nehmen können ein- und dasselbe Carnet in allen Teilnehmer-Staaten bei der Ein- bzw. bei der Wiederausfuhr verwenden. Da ein Carnet in der Regel für ein Jahr gültig ist und außer- dem für mehrere Reisen in ein Land (oder mehrere Länder) ausgestellt werden kann, potenzieren sich Erleichterungen gerade bei Mehrfachreisen in verschiedene Drittländer. Beispiele hierfür sind direkt aufeinander fol- gende Messetermine, internationale Konzert- touren oder Weltcup-Sportveranstaltungen. Viele Unternehmen in Deutschland machen von diesen Erleichterungen bereits Gebrauch, Deutschland ist weltweit drittgrößter Ausstel- ler mit über 20.000 Carnets im vergangenen Jahr. Ausgebende Stellen für das Carnet sind die Industrie- und Handelskammern, die bei diesem Verfahren den Zoll unterstützen und den Unternehmen beratend zur Seite stehen. Die Antragstellung erfolgt seit einigen Jah- ren elektronisch über ein einfaches, sicheres und schnell nutzbares Web-Portal. Somit sind unmittelbar alle erforderlichen Daten digital verfügbar – und dies sind sehr wenige Daten im Vergleich zur regulären Zollanmeldung! Um dann tatsächlich die Grenze zu passieren, wird das Carnet von der IHK ausgedruckt, …dann braucht sie einen „Reisepass“. Als solcher wird das Zollpapier Carnet ATA oft bezeichnet, weil Güter aller Art damit vorrübergehend ins Ausland gebracht werden können, ohne dass an der Grenze eine aufwändige Zollanmeldung nötig ist. Das spart viel Zeit und Geld.

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