Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Juli/August'24 - Hochrhein-Bodensee

REGIO REPORT  IHK Hochrhein-Bodensee ANZEIGEN Außenwirtschaftsausschuss Nachhaltigkeit an der Außengrenze H inter der Abkürzung steht die englische Übersetzung „Carbon Border Adjust- ment Mechanism“. Sie soll einer Verlagerung von Produktionen in Länder ohne oder mit geringeren Anforderungen an CO 2 -Emissionen entgegenwirken. Auf diese Weise könnten die Unternehmen Kosten vermeiden, die bei der Umstellung auf eine umweltfreundlichere Produktion anfallen. Damit das unterbunden wird, sind Unternehmen verpflichtet, für jede importierte Tonne Kohlendioxid spezielle Zer- tifikate zu erwerben. Ein wichtiges Thema, das in der jüngsten Sitzung des Außenwirt- schaftsausschusses in Waldshut auf der Ta- gesordnung stand. Als Expertin dazu eingela- den war Anika Fischer, Geschäftsführerin des Zolldienstleisters ALS Consulting Services. Sie erläuterte die Funktion des CO 2 -Grenzaus- gleichsmechanismus, welche Herausforde- rungen damit verbunden sind und wie damit am besten umgegangen werden kann. Frau Fischer, allein die Bezeichnung „CO 2 - Grenzausgleichsmechanismus“ klingt tro- cken und nach viel Aufwand. Wie würden Sie CBAM beschreiben? Anika Fischer: Als Teil des Green Deals ist es eines von 14 Maßnahmenpaketen der EU zu mehr Nachhaltigkeit. Ich betrachte das langfristig eher positiv, auch wenn es mit vielen Regularien einhergeht. Wann tangiert mich CBAM als Unternehmen? Fischer: Es gibt sechs Warengruppen – Ze- ment, Energie und Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoff, Eisen und Stahl sowie Alumini- um. Wenn ich diese als Produkte oder Vor- produkte aus Nicht-EU-Ländern importiere, dann spielt CBAM eine Rolle. Wobei diese Liste nicht endgültig ist. Wenn ich betroffen bin, worauf muss ich vor allem achten? Gibt es Fallstricke oder Stolperfallen? Fischer: Aus der Rechtsperspektive ist CBAM in einem Übergangszentrum, der zum 31. Dezember 2025 endet. Im Falle ei- ner Falschdeklaration der CO 2 -Emissionen kommt es zukünftig zu Strafzahlungen, oder die Ware bleibt beim Zoll hängen. Noch in 2024 erwarten wir erste Erinnerungsschrei- ben an Unternehmen, die keinen Report ab- gegeben haben trotz bestehender CBAM- Meldepflicht. Insgesamt gibt es allerdings noch etliche offene Fragen. Es gibt Zolldienstleister wie ALS, die mir als Unternehmen weiterhelfen. Welche Kompetenzen brauche ich im Unterneh- men, um das selbst auch stemmen zu können? Fischer: Hinter CBAM steht ein dichtes Re- gelwerk, das nicht selbsterklärend ist. Eine echte Herausforderung dürfte es sein, die CO 2 -Emissionen von den verschiedenen Pro- duzenten und Zulieferern in der Lieferkette kommuniziert zu bekommen. Dazu muss man als Unternehmen schon aktiv in den Dialog mit seinen Partnern und vielleicht auch deren Partnern treten. Ob das ein Unternehmen auch ohne externe Hilfe stemmen kann, ver- mag ich nicht zu beurteilen. Nachhaltigkeit darf nicht an Grenzen schei- tern/Nachhaltigkeit macht an Grenzen nicht Halt: Welche Vorteile bietet CBAM im Spannungsfeld Klimaneutralität? Fischer: Im besten Fall sorgt der CO 2 -Grenz- ausgleichsmechanismus dafür, dass Carbon Leakage, das heißt, eine Verlagerung der Produktion ins Ausland aufgrund niedrigerer Umweltauflagen, vermieden wird und somit eine bessere Klimabilanz erreicht wird. An- dererseits bewirkt CBAM, dass die administ- rativen Kosten und die Herstellkosten im Un- ternehmen aufgrund zusätzlich zu kaufender CO 2 -Zertifikate steigen. Klimaneutralität bei gleichzeitiger internationaler Wettbewerbs- fähigkeit könnte somit eine Herausforderung sein für den ein oder anderen Wirtschaftsbe- teiligten. mrk Der Green Deal der EU verfolgt unter anderem das Ziel, die Union klimaneutral zu gestalten. Doch das heißt nicht, dass die Bestrebungen dafür an den Grenzen enden. Dafür wurde der CO 2 -Grenzausgleichsmechanismus eingeführt, kurz CBAM. Anika Fischer

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