Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Juni'24 - Hochrhein-Bodensee

57 6 | 2024 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten S o mancher wird das Wort Nachhaltigkeit nicht mehr hören können. Dennoch führt kein Weg daran vorbei: Zwar verpflichtet die von der EU be- schlossene Corporate Sustainability Reporting Direc- tive (CSRD) lediglich börsennotierte Unternehmen, sämtliche ihrer CO 2 -Emissionen zu erfassen und in einer Nachhaltigkeitsberichterstattung zu doku- mentieren. Diese verpflichtende Analyse der eigenen Wertschöpfungskette führt jedoch dazu, dass auch jene Unternehmen mit entsprechenden Kundenanfra- gen konfrontiert werden, die diese Berichtspflicht ei- gentlich gar nicht haben. Kurzum: Höchste Zeit auch für kleine und mittlere Unternehmen, sich in dem Thema fit zu machen! Als federführende Kammer in Sachen Umweltfragen unterstützt die IHK Südlicher Oberrhein ihre Mitglieds- unternehmen schon lange mit unterschiedlichen Ver- anstaltungen und Serien zu diesem Thema. Unter der Regie der IHK-Organisation Baden-Württemberg hat sie im März 2024 nun aber auch eine landesweite Online-Informationsreihe speziell zum Thema CSRD aufgesetzt. „Wir wollen Unternehmen beim Thema Nachhaltigkeit und CSRD begleiten mit vertiefenden Seminaren zu spezifischen Aspekten wie zum Beispiel der Abgrenzung der Wertschöpfungskette oder dem Datenmanagement für den Nachhaltigkeitsbericht“, erläutert der Leiter des Geschäftsbereich Innovation und Umwelt, André Olveira-Lenz. „Für Unternehmen, die indirekt über ihre Wertschöpfungskette betroffen sind, empfehlen wir, am Seminar zum VSME-Standard teilzunehmen.“ Riesiger Nachholbedarf bei KMU Wie gut der Mittelstand für diese Anforderungen ge- rüstet ist, weiß Paricia Moock. Die Diplom-Ingenieurin betreut als Beraterin Unternehmen auf deren Weg Richtung Nachhaltigkeit. Und Moock war es auch, die die erste Nachhaltigkeitswoche der IHK Südlicher Oberrhein vor zwei Jahren mit einer Keynote eröffnet hat: „Es gibt einen riesigen Nachholbedarf“, resümiert die Fachfrau. Zwar seien "nur" um die 15.000 Unter- nehmen direkt berichtspflichtig, „aber die indirekte Berichtspflicht wird eine riesige Zahl an Unternehmen regelrecht stressen“. Mit einer kostenlosen Online-Reihe unterstützt der BWIHK den wachsenden Bedarf an Fachwissen rund um das The- ma „Nachhaltigkeitsberichterstattung“. Einmal im Monat also bitte aufschlauen! CSRD-Reihe Wegweiser für die Nachhaltigkeitserklärung Zahlen, Daten, Fakten NFRD = Non Financial Reporting Directive = Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung, seit 2014 in Kraft CSRD = Corporate Sustainability Reporting Directive = EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, seit 2023 in Kraft Betroffene Unternehmen: alle > 250 Mitarbeiter, ab 50 Millionen Euro Umsatz, ab 25 Millionen Euro Bilanzsumme.Wenn zwei dieser Kriterien erfüllt sind, besteht CSRD-Pflicht ab 2025. Außerdem sind ab 2026 börsennotierte KMU betroffen, die zwei der folgen- den Kriterien erfüllen: zehn Mitarbeiter, 900.000 Euro Umsatz, 450.000 Euro Bilanzsumme. Ab 2024 sind große (mehr als 500 Mitarbeiter), börsennotierte Unternehmen, die zuvor von der NFRD betroffen waren, dazu verpflichtet, ESG-Informationen (gemäß den CSRD-Leitlinien offenzulegen Fazit: 50.000 Unternehmen in der EU und 15.000 in Deutschland sind be- richtspflichtig!

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