Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Juni'24 - Hochrhein-Bodensee

22 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 6 | 2024 REGIO REPORT  IHK Hochrhein-Bodensee E s sind nur ein paar Meter von der Bushaltestelle „Alter Markt“ in Lörrach zum Büro der EAA für die Landkreise Lörrach und Waldshut. Die großzügigen Räumlichkeiten im zweiten Stock sind bequem und vor allem barrierefrei via Aufzug zu erreichen. Dafür ist die Arbeit, die hier geleistet wird, umso herausfordernder. Die EAA unterstützt seit 2022 Arbeitgeber dabei, Arbeits- und Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderung einzurichten und zu sichern. Denn diese Aufgabe „stellt Firmeninhaberinnen und -inhaber oder Personalverantwortliche oft vor für sie unbekannte und viele Herausforderungen“, weiß Petra Kraus. Die große Schwierigkeit bestehe unter anderem darin, dass viele Institutionen und Ein- richtungen, aber auch Fördermöglichkeiten hier eine Rolle spielen oder spielen können. „Da steht oft die Frage im Raum, wie man sich vorbereitet, welche Schritte man wann und wie unternimmt“, führt Petra Kraus aus. Aus diesem Grund wurden die EAA ins Leben gerufen und bei den Integrationsfachdiensten (IFD) eingerichtet. Sie sollen genau das sein, was ihr Name verheißt: „Eine Anlaufstelle für Arbeitgeber und ihre Belange und Fragen rund um die Teilhabe im Arbeitsleben - und zwar eine niedrigschwellige“, bringt es Petra Kraus auf den Punkt. Sie ist eine von sechs Ansprechpartnerinnen der EAA inner- halb des IFD. Zum Team in Lörrach zählen noch Cathrin Steuber, Regine Deininger und Claudia Trüby. Teresa Kirchherr und And- rea Schäfer-Kipper sind im Waldshuter Büro engagiert und kom- men einmal pro Woche ins Markgräflerland. Der IFD-Stützpunkt Lörrach-Waldshut war einer der ersten in Baden-Württemberg. Er wurde 1989 von Petra Kraus aufgebaut. Betreut werden von hier aus die beiden gleichnamigen Landkreise. Zuständig für den Landkreis Konstanz ist der IFD Bodensee-Oberschwaben, der eine Außenstelle in Radolfzell betreibt. Im gesetzlichen Auftrag unterwegs „Wir arbeiten kostenfrei, neutral und unabhängig“, sagt Sozialpä- dagogin Cathrin Steuber. Das gilt für alle Anlaufstellen: Die EAA ist im gesetzlichen Auftrag unterwegs, nicht für einen Verband, eine Lobbygruppe oder ein Unternehmen. Basis der Arbeit ist das Sozialgesetzbuch IX – genauer gesagt Paragraf 185a zur „Rehabi- litation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“. Wann und wie die EAA aktiviert wird, „ist unterschiedlich“, be- richtet Petra Kraus. „Es kann sein, dass ein Arbeitgeber oder Personalverantwortlicher Kontakt aufnimmt, weil das Unterneh- men eine Stelle für einen Menschen mit Behinderung einrichten möchte. Genauso ist es auch möglich, dass eine Arbeitnehmerin beim IFD vorstellig wird und wir dann dazu geholt werden.“ Die konkreten Gespräche und Treffen sind auf verschiedenen Wegen möglich: „Natürlich fahren wir gern zu den Unternehmen, um die Lage an Ort und Stelle zu sehen. Das erleichtert unsere Arbeit.“ Keine zeitliche Begrenzung Flankiert werden Besuche beim Arbeitgeber durch Videokonfe- renzen, Telefonate oder auch vertrauliche Vier-Augen-Gespräche in den Büros der EAA. Dabei gehe es in erster Linie darum, die jeweilige Situation zu erkennen und Lösungswege zu finden. Petra Kraus: „Wir verstehen uns als Lotsen oder auch Wegbereiter. Wir öffnen Türen, vermitteln Kontakte und übernehmen auch Schrit- Cathrin Steuber (links) und Petra Kraus von der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeit- geber (EAA) in Lörrach. Sie unterstützen Arbeitgeber dabei, Arbeits- und Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderung einzurichten und zu sichern. Die Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ist mit etlichen Herausforderun- gen verbunden. Damit diese besser von Unternehmen gemeistert werden können, gibt es die Ein- heitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA). Angesichts der vielen Herausforderungen ist deren Aufgabengebiet komplex und vielfältig. Teilhabe erleichtern Eine Anlaufstelle für mehr Inklusion Bild: Patrick Merck

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