Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe März/April'24 - Hochrhein-Bodensee
ANZEIGE Tagesseminar Arbeitsrecht Intensiv 1 S ystematisch und in komprimierter Form werden all diejenigen Bereiche des Arbeitsrechts dargestellt, die in der betrieblichen Praxis von Bedeutung sind. Dabei werden sowohl die aktuellen Ent- wicklungen als auch grundlegende Informationen insbesondere zum Individualarbeitsrecht vertieft. „Arbeitsrecht INTENSIV 1“ behandelt zunächst die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses und die besonde- ren rechtlichen Anforderungen, die der Arbeitgeber in dieser Phase beachten muss. Hierzu zählen insbesondere das Persönlichkeits- recht des Bewerbers sowie das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Schwerpunkt des Seminars ist die Gestaltung des Arbeitsvertrags. Die wesentlichen arbeitsvertraglichen Regelungen werden intensiv behandelt und Formulierungsvorschläge vorgestellt. Besondere Be- rücksichtigung findet auch die rechtswirksame Befristung von Arbeits- verhältnissen. Zum Abschluss werden noch die Themen Arbeitsschutz und Arbeitsüberlassung angesprochen. Es werden u. a. folgende Themen behandelt: Anbahnung des Arbeitsverhältnisses Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Arbeitsvertragliche Gestaltungsmöglichkeiten Arbeitsschutz Die Veranstaltungen finden statt: in Schopfheim im Gebäude der IHK Hochrhein-Bodensee, E.-Fr.- Gottschalkweg 1, am Dienstag, 12. März , 9 bis 17 Uhr; in Konstanz im Gebäude der IHK Hochrhein-Bodensee, Reichenaustrasse 21, am Donnerstag, 14. März , 9 bis 17 Uhr. Teilnahmegebühr: 330 Euro. Tagesseminar Arbeitsrecht Intensiv 2 S ystematisch und in komprimierter Form werden diejenigen Berei- che des Individualarbeitsrechts dargestellt, die in der betriebli- chen Praxis von Bedeutung sind. Dabei werden sowohl die aktuellen Entwicklungen als auch grundlegende Informationen behandelt und vertieft. Während in Arbeitsrecht Intensiv 1 insbesondere die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses sowie die Vertragsgestaltung im Vordergrund steht, befasst sich das vorliegende Seminar mit dem Inhalt des Arbeitsverhältnisses. Im Vordergrund stehen Rech- te und Pflichten des Arbeitgebers, aber auch des Arbeitnehmers. Schwerpunkte sind das Direktionsrecht des Arbeitgebers, die Än- derungen des Arbeitsvertrages auf Wunsch des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers, das Entstehen einer betrieblichen Übung sowie das Vergütungsrecht. Es werden u. a. folgende Themen behandelt: Durchführung des Arbeitsverhältnisses Änderungen des Arbeitsvertrages Gleichbehandlungsgrundsatz Arbeitsvergütung Die Veranstaltungen finden statt in Schopfheim im Gebäude der IHK Hochrhein-Bodensee, E.-Fr.-Gottschalkweg 1, am Dienstag, 23. April , 9 bis 17 Uhr; in Konstanz im Gebäude der IHK Hochrhein- Bodensee, Reichenaustrasse 21, am Donnerstag, 29. April , 9 bis 17 Uhr. Teilnahmegebühr: 330 Euro. Weitere Informationen zu den Veranstaltungen in diesem Jahr finden Sie auch unter: www.ihk. de/konstanz Wirtschaftsrecht. TV
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