Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe März/April'24 - Hochrhein-Bodensee
29 3+4 | 2024 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten ANZEIGE Ist die Handlungsfähigkeit Ihres Unternehmens gefährdet? Erfahren Sie, wie Sie sich mit dem Legal Entity Identifier (LEI) rechtlich absichern. Code scannen & mehr erfahren! Die Abgabefrist Ihrer Bilanzen sitzt Ihnen im Nacken? Schnell umsetzen, direkt übermitteln und Frist einhalten! LEI Reg www.leireg.de www.ebilanz-online.de Code scannen & mehr erfahren! D ie Verpflichtung zur Erstellung einer Risikobeurteilung ge- mäß DIN EN 12100 betrifft sämtliche Maschinenhersteller. Darüber hinaus sind zahlreiche Produzenten durch verschiedene CE-Richtlinien, wie beispielsweise die Niederspannungsricht- linie, die EMV-Richtlinie oder die ATEX-Richtlinie, dazu ange- halten, eine ordnungsgemäß dokumentierte Risikoanalyse und -bewertung durchzuführen. Die neue Maschinenverordnung (MaschVO 2023/1230) intensiviert dieses Erfordernis, insbeson- dere in Bezug auf „Wesentliche Veränderungen“. In der Praxis erfüllen jedoch nicht alle Hersteller ihre gesetzlichen Pflichten, da viele Unternehmen nicht über das notwendige Know- how in allen Bereichen der Risikobeurteilung verfügen. Oft wird eine nicht normkonforme Risikobeurteilung erst nach Abschluss der Produktentwicklung nachgeliefert, anstatt ihre Vorteile als unterstützendes Instrument während des Entwicklungsprozesses zur Entscheidungsfindung im Umgang mit Gefahrenpunkten zu nutzen. So werden doppelte Aufwände produziert und wertvolle Ressourcen verschwendet. Wie jedoch geht man konkret bei der Erstellung einer Risikobe- urteilung vor? Worin liegen die besonderen Anforderungen? Wie werden Risiken eingeschätzt und bewertet? Was genau bedeutet „Wesentliche Veränderung“, und wie muss die Risikobeurteilung in diesem Kontext angepasst werden? Um diese Fragen zu beantworten, veranstalten die IHK Hochrhein- Bodensee und die IHK Südlicher Oberrhein in Zusammenarbeit mit Oliver Kirchwehm, Geschäftsführer der Firma Safetykon GmbH aus Freiburg, ein ganztägiges Praxisseminar. In dem ausdrücklich auf Praktiker ausgerichteten Seminar ist das Grundlagenwissen der CE-Kennzeichnung notwendige Vo- raussetzung, um am Seminar teilnehmen zu können. Das Praxisseminar findet statt am 10. April , von 9 bis 17 Uhr, die Teilnahmegebühr beträgt 450 Euro pro Person. Anmeldung über www.ihk.de/konstanz 14339 sp Inhaltsgleich findet der Workshop am 16. Mai in der IHK in Konstanz statt. Praxisseminar Risikobeurteilung und neue CE-Kennzeichnung nach Umbauten („Wesentliche Veränderung“) Bild: Adobe Stock - Orlando Florin Rosu Die Risikobeurteilung für diesen Sportler dürfte ziemlich schlecht ausfallen. Für Betriebe ohne Beurteilungs-know-how wird Produkt- entwicklung ebenfalls zum Drahtseilakt.
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