Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe März/April'24 - Hochrhein-Bodensee
23 3+4 | 2024 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten KANDIDATIN ODER KANDIDAT WERDEN Die im Wahlbezirk wahlberechtigten IHK-Zugehörigen können für ihre Wahlgruppe und ihren Wahlbezirk Wahlvorschläge einreichen. Diese sind schriftlich einzureichen, wobei auch eine Übermittlung per Fax oder eines eingescannten Dokuments per E-Mail zulässig ist. Die Wahlvorschläge müssen Familiennamen, Vornamen, Geburtsda- tum, Funktion im Unternehmen, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift enthalten. Außerdem ist eine Erklärung jedes Bewerbers beizufügen, dass er zur Annahme derWahl bereit ist und dass ihm keine Tatsachen bekannt sind, die seineWähl- barkeit nach dieser Wahlordnung ausschließen. Der Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützung (Selbstvorschlag). DerWahlausschuss fordert hiermit alleWahlberechtigten auf, bis zum Freitag, 22. März , 24 Uhr, jeweils für ihrenWahlbezirk und ihreWahl- gruppe (vgl. oben Ziff. 3),Wahlvorschläge bei ihm einzureichen. Verspätet eingegangene Wahlvorschläge bleiben unberücksichtigt. Geht für eine Wahlgruppe kein gültiger Wahlvorschlag ein, so greifen die Regelungen gem. § 12 Abs. 6 WahlO. Für die Wahlvorschläge stellt die IHK Hochrhein-Bodensee Form- blätter zur Verfügung, die telefonisch unter 07531 2860-136 oder per E-Mail bei barbara.schlaberg@konstanz.ihk.de angefordert werden können. Die Wahlvorschläge sind zu senden an IHK Hochrhein-Bodensee RAin Barbara Schlaberg Reichenaustr. 21, 78467 Konstanz. Die Übermittlung per Fax 07531 2860-41137 oder eines eingescannten Dokuments per E-Mail an barbara.schlaberg@konstanz.ihk.de ist zulässig. Bilder (oben): Achim Mende Im Juli wird eine neue Vollversammlung der IHK Hochrhein-Bodensee gewählt Im Juli wird eine neue Vollversammlung für Konstanz und Schopfheim gewählt Die IHK-Standorte in Schopfheim (l.) und in Konstanz
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