Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Februar'24 -Südlicher Oberrhein

54 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 2 | 2024 PRAXISWISSEN A b dem 17. Februar gelten in Folge des Digital Services Act (DSA) einige neue Pflichten für Unternehmen, die einen Webshop betreiben. Dazu gehören unter anderem das rechtzeitige Einrichten von Kontaktstellen für Nutzer und Behörden, das Veröffentlichen von Transparenzberichten, das Anpassen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie gegebenenfalls das Einrichten eines Meldesystems. Wichtig zu wissen: Der DSA gilt dabei nicht nur für sehr große Onlineplattformen (im Verordnungsjargon: VLOP) wie Zalando, Amazon, Booking.com, Facebook oder Google, sondern für sämtliche Onlinevermitt- lungsdienste. Damit ist jedes Unternehmen betroffen, das einen Webshop betreibt. Auf die Details kommt es an Ausschlaggebend dafür, welche Pflichten zu erfüllen sind, ist, in welche Kategorie von Onlinevermitt- lungsdiensten der Anbieter fällt. Grundsätzlich un- terscheidet der DSA vier Kategorien: Der Digital Services Act (DSA), das Gesetz über digitale Dienste, ist eine in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar geltende EU-Verordnung. Er soll einen sichereren digitalen Raum für alle Nutzer von Onlinediensten schaffen und hat die Bekämpfung rechtswidriger Inhalte zum Ziel. Die Absicht ist gut, für Unternehmen mit Angeboten im Netz heißt das aber auch: Sie müssen sich kümmern, zügig. Ab dem 17. Februar 2024 gilt der Digital Services Act für alle Onlinedienste Webshopbetreiber vor neuer Verantwortung Bild: Adobe Stock/ Lakee MNP

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