Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Februar'24 -Schwarzwald-Baar-Heuberg

30 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 2 | 2024 REGIO REPORT   IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg ANZEIGE Neues Energieeffizienzgesetz Etwa 70 Unternehmen informieren sich bei der IHK R und 70 Unternehmen haben sich bei der IHK im Rahmen der online durchgeführ- ten Informationsveranstaltung „Das Energie- effizienzgesetz (EnEfG) – neue gesetzliche Vorgaben und Pflichten für Unternehmen“ zu dem Gesetz informiert. Das Energieeffi- zienzgesetz ist Anfang des Jahres in Kraft ge- treten und beinhaltet diverse Neuregelungen für Unternehmen. Erfolgreiche Veranstaltung Lennart Diepmans, Referent für Energie und Klimaschutz bei der IHK, bewertet die Ver- anstaltung als Erfolg: „Die rege Teilnahme der Betriebe an unserer Veranstaltung zum Energieeffizienzgesetz unterstreicht das Verantwortungsbewusstsein der Wirtschaft in unserer Region für die Energiewende und den Klimaschutz. Daher versucht die IHK, die Unternehmen bestmöglich bei der Um- setzung der neuen Vorgaben zu unterstüt- zen. Dennoch muss betont werden, dass die Betriebe bereits seit langer Zeit viel für die Energieeffizienz leisten – auch ohne strikte rechtliche Pflichten. Die Zahlen unseres jähr- lich durchgeführten Energiewendebarome- ters zeigen, dass sich bereits neun von zehn Industrieunternehmen im Bereich der Ener- gieeffizienz engagieren. Vor allem Investiti- onen in die effiziente Technik sind nach wie vor eine der Top-Maßnahmen der Betriebe.“ Laut der IHK sind durch das neue Gesetz Unternehmen mit einem jährlichen Gesamt- endenergieverbrauch von mehr als 7,5 Giga- wattstunden verpflichtet, innerhalb von 20 Monaten ein Energiemanagementsystem oder „EMAS“ einzuführen. Zudem müssen ergänzende Anforderungen hinsichtlich der Energie- und Abwärmeströme erfüllt und eine Wirtschaftlichkeitsbewertung durch- geführt werden. Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von lediglich mehr als 2,5 Gigawattstunden sind verpflichtet, innerhalb von drei Jahren für als wirtschaftlich identifizierte Maßnahmen konkrete Umsetzungspläne zu entwickeln, zu veröffentlichen sowie extern prüfen zu las- sen. Die sogenannte Valerie-Norm zur Wirt- schaftlichkeitsberechnung energiebezogener Investitionen ist im Energieeffizienzgesetz integriert. Di Lennart Diepmans Fachbereich Innovation | Technologie 07721 922-13 lennart.diepmans@vs.ihk.de

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