Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Februar'24 - Hochrhein-Bodensee
23 2 | 2024 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten IHK Hochrhein-Bodensee REGIO REPORT p ndienst Kunde Ersatzteile Staplersche Im Grund 7 88356 Ostrach • Tel. 0 75 85-93 03-0 • www.kugler.net ANZEIGEN ANZEIGEN-HOTLINE: 07221/2119-12 Digitalisierung geht weiter Bekanntmachungen wandern in den Bundesanzeiger D iese WiS ist eine Premiere: Sie ist die Ausgabe, ab der öffent- liche Bekanntmachungen der IHK Hochrhein-Bodensee nicht mehr in voller Länge veröffentlicht werden. Diese Umstellung ist Teil der Digitalisierungsstrategie. Viele IHKs haben den Schritt bereits früher getan, berichtet Barbara Schlaberg, Geschäftsführerin und Leiterin der Geschäftsfelder Recht und Steuern bei der Kammer. Was das bedeutet, wo die Rechtsvorschriften zu finden sind und mehr, erläutert die Rechtsanwältin im Interview. Frau Schlaberg, vom 1. Januar 2024 an werden Rechtsvorschrif- ten nicht mehr in der WiS veröffentlicht. Wo findet man sie stattdessen? Barbara Schlaberg: Ab 2024 werden alle Rechtsvorschriften der IHK Hochrhein-Bodensee im elektronischen Bundesanzeiger – un- ter www.bundesanzeiger.de – veröffentlicht. Weiterhin werden die Rechtsvorschriften auch über die Homepage der IHK Hochrhein- Bodensee zu finden sein. Was ist der Grund für diese Umstellung? Die Verlagerung auf den elektronischen Bundesanzeiger bringt den großen Vorteil, dass wir sehr flexibel bezüglich des Datums der Veröffentlichung sind und nicht mehr an das Erscheinungsdatum des Magazins gebunden sind. Viele andere IHKs nutzen diese Mög- lichkeit schon länger erfolgreich. Muss man aktiv nach öffentlichen Bekanntmachungen und möglichen Änderungen schauen, oder kann man sich darüber – etwa per E-Mail – informieren lassen? Wir werden im Magazin weiterhin über Änderungen als solche informieren, um aber die geänderten Rechtsvorschriften in vol- ler Länge lesen zu können, müssen Sie auf den elektronischen Bundesanzeiger oder aber auf die Homepage der IHK Hochrhein- Bodensee zurückgreifen. Beide Homepages verfügen über eine sehr gute Suchfunktion, über die die entsprechenden Vorschriften leicht zu finden sind. Eine Information per E-Mail wird jedoch nicht erfolgen. Verändert sich durch die Verschiebung etwas im rechtlichen Sinn, Fristen zum Beispiel? Nein, hier wird es keine Veränderung geben. Wie gesagt – aus- schlaggebend ist der Zeitpunkt der Veröffentlichung im elektroni- schen Bundesanzeiger. Interview: Patrick Merck
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