Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Februar'24 - Hochrhein-Bodensee

19 2 | 2024 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten Mitteilungen des Wahlausschusses Im Herbst 2024 endet die Amtsperiode der 2019 gewählten Vollversammlung der IHK Hoch- rhein-Bodensee. Damit werden Neuwahlen erforderlich. Maßgeblich ist das Wahlverfahren nach der Wahlordnung (WahlO), die am 23. November 2023 gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 Ziffer 2 in Verbindung mit § 5 Abs. 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Indus- trie- und Handelskammern in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 701-1, veröffentlichten, bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 2021 (BGBl I S. 3306), beschlossen worden ist. 50 Mitglieder der Vollversammlung werden in unmittelbarer Wahl direkt von den IHK-Zugehöri- gen gewählt, davon 27 in den Landkreisen Lörrach undWaldshut und 23 im Landkreis Konstanz. Im Einzelnen gilt: 1. Wahlberechtigte Wahlberechtigt sind alle IHK-Zugehörigen (§ 3 Abs. 1 der WahlO in Verbindung mit § 2 IHKG). Das Wahlrecht ruht gem. § 3 Abs. 3 WahlO bei IHK-Zugehörigen, solange ihnen von einem Gericht das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, rechtskräftig aberkannt ist. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme (§ 3 Abs. 2 WahlO). Stimmberechtigt sind Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter oder gesetzliche Vertreter einer juristischen Person. Ersatzweise kann das Wahlrecht durch einen im Handelsregister eingetragenen Prokuristen und – unter bestimmten Voraussetzungen – auch von einem Wahlbevollmächtigten ausgeübt werden (vgl. § 4 WahlO). 2. Wählbarkeit Wählbar sind natürliche Personen, die spätestens am letzten Tag der Wahlfrist volljährig, das IHK-Wahlrecht auszuüben berechtigt und entweder selbst IHK-zugehörig oder allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung einer IHK-zugehörigen juristischen Person, Handelsgesellschaft oder nichtrechtsfähigen Personenmehrheit befugt sind. Wählbar sind auch die in das Handelsregister eingetragenen Prokuristen und besonders bestellte Bevollmächtigte im Sinne von § 5 Abs. 2 IHKG (vgl. § 5 WahlO). 3. Wahlgruppen und Wahlbezirke Die IHK-Zugehörigen werden gem. § 5 Abs. 4 Satz 2 IHKG zum Zwecke der Wahl unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Besonderheiten des IHK-Bezirks sowie der gesamt- wirtschaftlichen Bedeutung der Gewerbegruppen in Wahlgruppen eingeteilt. Innerhalb der Wahlgruppen gibt es zwei Wahlbezirke (vgl. § 7 WahlO). Innerhalb dieser Wahlgruppen und Wahlbezirke wählen die IHK-Zugehörigen in unmittelba- rer Wahl die in der Wahlordnung festgelegte Zahl von Mitgliedern der Vollversammlung (vgl. § 8 Abs. 1 WahlO). Wahlgruppen, Wahlbezirke und Sitzverteilung zeigt die folgende Tabelle: Wahlgruppen Sitzverteilung Wahlbezirk Landkreise Lörrach/Waldshut Wahlbezirk Landkreis Konstanz Wahlgruppe I Industrie, Energiewirtschaft, Druck- und Verlagsgewerbe 9 8 Wahlgruppe II Handel 6 5 Wahlgruppe III Kreditinstitute, Versicherungen 2 1 Wahlgruppe IV Gastgewerbe, Tourismus, Freizeitwirtschaft 2 1 Wahlgruppe V Transport, Verkehr, Nachrichtenübermittlung 1 1 Wahlgruppe VI Handels-, Kredit- und Versicherungsvermittler 1 1 Wahlgruppe VII Beratungs-, EDV- und Werbeunternehmen, sonstige Dienstleistungen 6 6 INSGESAMT 27 23 4. Wählerlisten Die Listen der Wahlberechtigten (Wählerlisten) können von Montag, 12. Februar 2024 bis Freitag, 23. Februar 2024, in der Zeit von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr, freitags bis 12:00 Uhr und am Rosenmontag (12. Februar 2024) bis 12:00 Uhr durch die Wahlberechtigten oder ihre Bevollmächtigten eingesehen werden (vgl. § 10 Abs. 3 WahlO). Die Einsichtnahme beschränkt sich auf die jeweilige Wahlgruppe und den Wahlbezirk. Bitte denken Sie daran zur Identifizierung Ihren Personalausweis mitzubringen. Die Auslegung erfolgt am Sitz der IHK in Konstanz, Reichenaustr. 21 und bei der Hauptgeschäftsstelle in Schopfheim, Ernst-Friedrich-Gottschalk-Weg 1. Wahlberechtigte, die mehreren Wahlgruppen oder Wahlbezirken angehören, werden vom Wahlausschuss einer Gruppe bzw. einem Bezirk zugewiesen. Die Wahlberechtigten können beim Wahlausschuss Anträge auf Aufnahme in eine Wahlgruppe bzw. einen Wahlbezirk oder auf Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe oder einen anderen Wahlbezirk sowie Einsprüche gegen die Zuordnung zu einer Wahlgruppe bzw. einen Wahlbezirk stellen. Diese Anträge müssen bis zum Freitag, 1. März 2024, 24:00 Uhr schriftlich bei der IHK Hochrhein-Bodensee eingegangen sein. Die Übermittlung per Fax sowie eines eingescannten Dokuments per E-Mail ist zulässig. 5. Wahlvorschläge Die im Wahlbezirk wahlberechtigten IHK-Zugehörigen können für ihre Wahlgruppe und ihren Wahlbezirk Wahlvorschläge einreichen. Diese sind schriftlich einzureichen, wobei auch eine Übermittlung per Fax oder eines eingescannten Dokuments per E-Mail zulässig ist (§ 12 Abs. 1 WahlO). Die Wahlvorschläge müssen Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Funktion im Unter- nehmen, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift enthalten. Außerdem ist eine Erklärung jedes Bewerbers beizufügen, dass er zur Annahme der Wahl bereit ist und dass ihm keine Tatsachen bekannt sind, die seine Wählbarkeit nach dieser Wahlordnung ausschließen (§ 12 Abs. 2 WahlO). Der Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützung (Selbstvorschlag) (§ 12 Abs. 3 WahlO). Der Wahlausschuss fordert hiermit alle Wahlberechtigten auf, bis zum Freitag, 22. März 2024, 24:00 Uhr, jeweils für Ihren Wahlbezirk und Ihre Wahlgruppe (vgl. oben Ziff. 3), Wahlvorschläge bei ihm einzureichen. Verspätet eingegangene Wahlvorschläge bleiben unberücksichtigt. Geht für eine Wahlgruppe kein gültiger Wahlvorschlag ein, so greifen die Regelungen gem. § 12 Abs. 6 WahlO. Für die Wahlvorschläge stellt die IHK Hochrhein-Bodensee Formblätter zur Verfügung, die telefonisch unter (07531) 2860-136 oder per E-Mail unter barbara.schlaberg@konstanz.ihk.de angefordert werden können. Die Wahlvorschläge sind zu senden an IHK Hochrhein-Bodensee RAin Barbara Schlaberg Reichenaustr. 21, 78467 Konstanz. Die Übermittlung per Fax (07531) 2860-41137 oder eines eingescannten Dokuments per E-Mail an barbara.schlaberg@konstanz.ihk.de ist zulässig. 6. Durchführung der Wahl Die Wahl erfolgt schriftlich durch Briefwahl und zusätzlich in elektronischer Form (§ 13 Abs. 1 WahlO). Die Wahlunterlagen gehen den Wahlberechtigten ab Montag, 1. Juli 2024, per Post zu. Der Wahlberechtigte hat den Stimmzettel so rechtzeitig an die IHK zurückzusenden, dass die Unterlagen innerhalb der Wahlfrist bei der IHK eingehen. Die Frist für die Stimmabgabe (Wahlfrist) endet am Freitag, 26. Juli 2024, 12:00 Uhr. Spätere Zugänge können für die Wahl nicht mehr berücksichtigt werden. Auskünfte erhalten Sie bei der IHK Hochrhein-Bodensee RAin Barbara Schlaberg, Tel.: (07531) 2860-136, E-Mail: barbara.schlaberg@konstanz.ihk.de oder im Internet unter www.konstanz.ihk.de Konstanz, 9. Januar 2024 Der Wahlausschuss der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee. Martin Bantle, Manuela Böhler-Szmerlowski, Lucia Rehm, Doris Reinacher, Oliver Schaus, Karin Schweden Die in der Wahlordnung vorgesehenen Bekanntmachungen erfolgen im Internet auf der Website der IHK www.2024-ihkwahl.de unter Angabe des Tags der Einstellung, vgl. § 25 Abs. 1 der Wahlordnung der IHK Hochrhein-Bodensee. Die Veröffentlichung in der Wirtschaft im Südwesten erfolgt zusätzlich und ist keine formale Bekanntmachung.

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