Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Januar'24 -Südlicher Oberrhein

56 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 1 | 2024 PRAXISWISSEN Auszubildende organisieren imageträchtiges Mega-Event Vertrauen geschenkt, Reputation geerntet Z unächst muss man vor so viel Mut mal den Hut ziehen – und dann anerkennend feststellen, dass die Rechnung wohl voll auf- gegangen ist: Die „ebm-papst Gruppe“ mit Hauptsitz in Mulfingen und Standorten unter anderem in St. Georgen und Herbolzheim hat ihren Auftritt auf der diesjährigen Hannover Messe von ihren Auszubildenden und dualen Studenten organisieren, kommunizieren und durchführen lassen. Ein Risiko, denn die Mes- se ist für den international tätigen Hersteller von Ventilatoren und Motoren ein wichtiger Termin im Jahreskalender für die Kontaktpfle- ge und Auftragsakquise. Da stand also viel auf dem Spiel – und es hätte einiges schief gehen können. Ist es aber nicht, wie Hauke Hannig, Be- reichsleiter Unternehmenskommunikation, stolz feststellt. „Wir hatten an sich wöchent- liche Calls mit jeweils einem Teilnehmer aus Ausbildung, Marketing und Kommunikation quasi als Auffangnetz für sie bereitgestellt. Aber die jungen Leute waren immer so gut vorbereitet … Ich hatte zu keiner Zeit das Gefühl, dass da etwas schieflaufen würde“, berichtet er. 17 Auszubildende und duale Studenten aus dem zweiten Lehrjahr hatte „ebm-papst“ für sein Projekt „Zukunftshelden“ ausgesucht. Bewusst aus verschiedenen Standorten – „es sollte eine gemeinsame Sache werden“ – und unterschiedlichen Fachbereichen. Neben dem normalen Messebudget hatte das Team 30.000 Euro zur Verfügung, die sie in ihren Zukunftsheldenauftritt, in Weiterbildung, in die Dokumentation und eine Social-Media- Begleitung des Projektes investierten. Das Aufgabenpaket war ein großes: Der Nach- wuchs entwarf in Eigenregie das Standkon- zept, wählte Produkte aus, kontrollierte das Budget, organisierte und kommunizierte den Messeauftritt, besetzte den Stand, betreute Presse und Politik – und holte das Maximum an medialer Aufmerksamkeit fürs Unterneh- men raus: Neben großen Fernsehsendern schauten Bundeskanzler Olaf Scholz und -wirtschaftsminister Robert Habeck am Stand vorbei, um sich die Zukunftshelden anzusehen. Im Nachgang räumten die „ebm“-Kommuni- katoren gleich zwei Auszeichnungen für ihre kreative Idee der „Zukunftshelden“ ab, den PR-Report Award 2023 in der Sparte „Smart PR“ und den „Team des Jahres“-Preis vom Bun- desverband der Kommunikatoren. In Sachen Ausbildung war dies nicht nur ein spannendes – und auch für die Zukunft in ähnlicher Form angedachtes – Incentive für die Besten aus der Nachwuchsriege. Seither seien auch die Bewerberzahlen deutlich gestiegen, berichtet Hauke Hannig. Ulrike Heitze Der Blick über den Tellerrand inspiriert oft zu neuen Ideen. In unserem Format „Frisch gedacht“ stellen wir deshalb Firmen aus der Region vor, die Themen aus dem Betriebsalltag mal anders angehen. Zum Stau- nen und Nachmachen. Diesmal: „ebm-papst“ vertraute seinen Auszubildenden den Konzernauf- tritt für die Hannover Messe an – mit durchschlagendem Erfolg gleich in mehrfacher Hinsicht. Oben: Bundeskanzler Olaf Scholz (M.) und Indonesiens Präsident Joko Widodo (2.v.l.) mit den Azubis von „ebm-papst“ und CEO Klaus Geißdörfer (l.). Unten: Auf Social Media waren die Zukunftshelden per Comic unterwegs. Azubi-Recruiting Jobmarkt im Kino D ie Jugend zum Recrutieren an einem Ort treffen, an dem sie sich ohnehin gerne aufhält: im Kino. Azubi-Spots heißen die Bil- dungsmessen im Kino und sie bieten Unter- nehmen die Gelegenheit, sich vor und auf der Leinwand mit ihren Jobangeboten vorzustellen. Die potenziellen Werbepakete reichen vom In- fostand im Foyer über Filme im Großformat bis zu Live-Auftritten vor Publikum und einer On- linejobbörse. Die Azubi-Spots gastieren bun- desweit in den großen Kinoketten wie Cine- maxx und Cineplex unter anderem in Freiburg, Singen und Villingen-Schwenningen. uh Weitere Infos unter www.azubi-spot.de Neuerungen bei der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung Erleichterungen für Kleinselbständige D er Bundesrat hat Ende November eine Änderung des § 240 des fünften Sozial- gesetzbuches beschlossen, die vielen Selb- ständigen, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, das Leben leichter und billiger machen dürfte. § 240 regelt die Beitragsbemessung für sie. Bislang wurden von den Krankenkassen die (Höchst-)Beträge festgesetzt – rund 1.000 Euro pro Monat – wenn der Versicherte nicht binnen drei Jahren Einkommensnachweise vorlegte, unabhängig davon, ob es überhaupt schon einen Steuerbescheid gab oder nicht. Kritisch gerade für Selbständige mit kleinen Einkünften. Künftig gilt: „Eine Festsetzung ... unterbleibt für einen Zeitraum von zwölf Mo- naten ab dem Zeitpunkt, an dem das Mitglied gegenüber der Krankenkasse durch Vorlage einer Erklärung des Finanzamts oder auf an- dere Weise nachgewiesen hat, dass für das jeweilige Kalenderjahr noch kein Einkommen- steuerbescheid bekanntgegeben worden ist“, so das neue Gesetz. Kann der Versicherte also belegen, dass bislang kein Bescheid vorliegt, darf die Kasse noch nicht den Höchstbetrag veranschlagen. Zudem wurden weitere Fristen zugunsten der Versicherten gelockert. Und: Die Änderungen gelten rückwirkend. Fälsch- lich seit 2018 festgesetzte Beiträge können rückwirkend herabgesetzt werden, wenn das Mitglied nun seine tatsächlichen Einnahmen per Steuerbescheid nachweist. uh

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