Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Januar'24 -Südlicher Oberrhein
26 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 1 | 2024 REGIO REPORT IHK Südlicher Oberrhein Übernahme hoheitlicher Aufgaben der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben gemäß § 32 Absatz 3 Umweltauditgesetz In ihrer Sitzung am 04. Dezember 2023 hat die Vollversammlung der IHK Südlicher Oberrhein beschlossen: Vorbehaltlich eines entsprechenden Aufgabenübertragungsbeschlusses durch die Vollver- sammlung der IHK Bodensee-Oberschwaben stimmt die Vollversammlung der IHK Südlicher Oberrhein der Übernahme der hoheitlichen Aufgabe im Bereich EMAS-Auditierung von der benannten Kammer zum 1. Februar 2024 zu, gemäß §§ 1 Absatz 4, 4 Absatz 2 Satz 2 Nr. 6 und 10 Absatz 1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Han- delskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7.August 2021 (BGBl. I S. 3306); § 4 Absatz 2 Satz 2 lit. g) der Satzung der IHK Südlicher Oberrhein vom 3. Dezember 2020, zuletzt geändert am 17. März 2021; § 32 Absatz 3 Umweltauditgesetz vom 4. September 2002 (BGBl. I S. 3490), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436). Präsident und Hauptgeschäftsführer werden ermächtigt, nach Genehmigung durch das Minis- terium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, die entsprechende Vereinbarung auf Basis des beiliegenden Entwurfs abzuschließen. Die IHK Südlicher Oberrhein hat mit Datum vom 22.12.2023 mit der IHK Bodensee-Ober- schwaben nachfolgende Vereinbarung geschlossen. 1. Die IHK Bodensee-Oberschwaben überträgt die ihr durch §§ 32 bis 35 UAG in der jeweils geltenden Fassung zugewiesenen Aufgaben für das Gebiet ihres IHK-Bezirks gemäß § 32 Abs. 3 UAG, §§4 Abs. 2 Nr. 6 und 10 Abs. 1 IHKG in Verbindung mit § 4 Abs. 2 lit g) Satzung der IHK Bodensee-Oberschwaben und § 32 Abs. 3 UAG auf die IHK Südlicher Oberrhein. Die IHK Südlicher Oberrhein übernimmt diese nach §§ 4 Abs. 2 Nr. 6 und 10 Abs. 1 IHKG in Verbindung mit § 4 Abs. lit g) Satzung der IHK Südlicher Oberrhein und § 32 Abs. 3 UAG. 2. Die der IHK Südlicher Oberrhein durch die Übernahme der Aufgaben und die Einrich- tung der gemeinsamen Stelle entstehenden Kosten werden gemäß § 36 UAG durch Gebühren und Auslagenersatz gedeckt, die von der IHK Südlicher Oberrhein erhoben werden. 3. Diese Vereinbarung tritt am 1. Februar 2024 in Kraft, wenn die Aufgaben- und Zuständigkeitsübertragung und der Zeitpunkt des Inkrafttretens zuvor von der IHK Südlicher Oberrhein sowie der IHK Bodensee-Oberschwaben unter Hinweis auf die im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg erfolgte Genehmigung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg bekannt gemacht wurde. 4. Mit Inkrafttreten der Vereinbarung wechselt die Zuständigkeit für die Aufgabenwahr- nehmung von der IHK Bodensee-Oberschwaben auf die IHK Südlicher Oberrhein. 5. Die Vereinbarung gilt unbefristet. In den ersten drei Jahren ist sie unkündbar, danach kann sie von den vertragsschließenden IHKs unter Einhaltung einer einjährigen Frist zum Jahresende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das Ministerium für Wirtschaft Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat die Aufgaben- und Zuständigkeitsübertragungen sowie die Vereinbarungen zwischen den benannten Kam- mern mit Schreiben vom 07.12.2023 WM 42-42359/74 im Einvernehmen mit dem Ministeri- um für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg genehmigt. Das Vorstehende wird ausgefertigt und im Mitteilungsblatt der IHK Südlicher Oberrhein „Wirt- schaft im Südwesten“ 01/2024 veröffentlicht. Freiburg, den 22.12.2023 Präsident Hauptgeschäftsführer Eberhard Liebherr Dr. Dieter Salomon ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG In dieser Serie erläutern wir aktuelle Themen rund um das Gewinnen und Beschäftigen von Fachkräften. Diesmal geht es – quasi im Rückblick auf die IHK-Veranstaltungsreihe der letzten Wochen zum Schwer- punktthema Fachkäfte – um Mitarbeitergruppen, deren Potenzial Unternehmen (noch) gerne übersehen. Serie: „Zukunft Fachkräfte“ Auf alternative Kandidaten setzen Wissenssplitter Zukunft Fachkräfte Frau Weis, in der IHK-Veranstaltungsreihe zur Fachkräftegewin- nung ging es auch um alternative Bewerbergruppen und wie diese zu erreichen sind. Welche wären denn das zum Beispiel? Katja Weis: Die Bandbreite ist sehr groß und reicht von Mitarbeitern Ü50 oder Ü60 über Menschen mit einem körperlichen Handicap oder einer psychischen Einschränkung bis zu Kandidaten, die zeitlich be- sondere Bedingungen benötigen, wie etwa Eltern – respektive oft Mütter - mit kleinen Kindern. Zurzeit ist die Fachkräftegewinnung aus dem Ausland in aller Munde. Das hat auch völlig seine Berechti- gung, aber sie muss nicht die alleinige Stoßrichtung eines Unternehmens bleiben. Die oben genannten Personengruppen sind ja bereits da, man muss sie nicht erst herholen, sondern sich „nur“ auf sie ein- stellen. Stecken in diesen Zielgruppen große Potenziale? Es werden nicht überall sehr viele Kandidaten sein – der Umfang der Einsatzmöglichkeiten hängt ja auch von der Tätigkeit ab – aber wer bei der Personalsuche genauer hinsieht, wird den einen oder anderen viel- versprechenden Mitarbeiter auch dort finden können. Warum fallen manche Bewerbergruppen überhaupt durch das Wahrnehmungsraster bei den Unternehmen? Viele Betriebe haben sich schlicht noch nicht mit den Themen beschäftigt und wissen nicht um die Möglichkeiten. Beispiel Teil- zeitausbildung: Darüber lassen sich ganz neue Personengruppen für eine Ausbildung gewinnen – und doch nutzen sie erst wenige Betriebe. Oftmals werden in den Unternehmen auch schon vor Be- ginn zu viele Probleme gesehen, so dass man gar nicht erst anfängt – und deshalb auch nie feststellt, dass die Hürden kleiner sind als gedacht. Meine Botschaft an dieser Stelle wäre: Das kann funktio- nieren. Das Meiste lässt sich organisieren, man muss sich nur drauf einlassen und das wollen. Das Gespräch führte Ulrike Heitze. Katja Weis Referentin für Arbeits- markt- und Regionalpolitik, IHK Südlicher Oberrhein, Freiburg Mehr zur „Ausbildung in Teilzeit“ am 7. Februar von 10.30 bis 12 Uhr bei einer kostenlosen Online-Veranstaltung des Arbeitskreises Teilzeit- ausbildung. Ihm gehören die IHK Südlicher Oberrhein, die Handwerks- kammer Freiburg, die Agentur für Arbeit mit den drei angegliederten Jobcentern, die Kontaktstelle Frau und Beruf sowie der Caritasverband Freiburg Stadt e.V. an. Anmelden unter https://eveeno.com/TZA2024
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