Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Januar'24 -Südlicher Oberrhein

11 1 | 2024 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten TITEL Bundesrat an den Vermittlungsausschuss überstellt worden. Was von den Inhalten umgesetzt wird und was nicht, ist damit noch unklar: Förderung von Klimaschutzinvestitionen Durch das Klimaschutz-Investitionsprämiengesetz (KlimaInvPG) kön- nen Unternehmen bei der Anschaffung oder Herstellung eines neuen abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens eine Prämie von 15 Prozent beantragen. Die Investitionen müssen dazu beitragen, die Energieeffizienz des Unternehmens zu verbessern. Dies ist durch ein Einsparkonzept nachzuweisen. Die Investition muss den Sockelbetrag von 5.000 Euro übersteigen und die Bemessungsgrund- lage für den Antrag mindestens 10.000 Euro betragen. Im Förderzeit- raum (Anschaffung/Herstellung zwischen dem 1. März 2024 und 31. Dezember 2029) können maximal vier Anträge gestellt werden. Die Bemessungsgrundlage im Förderzeitraum darf maximal 200 Millionen Euro betragen. Wurden die Anschaffungs-/Herstellungskosten in der Bemessungsgrundlage berücksichtigt, ist die Afa nach § 7 EStG ab der Festsetzsetzung der Prämie von den, um die Prämie geminderte, Anschaffungs-/Herstellungskosten vorzunehmen. Betriebsveranstaltungen können teurer werden Zuwendungen des Arbeitgebers anlässlich einer Betriebsveranstaltung gehören nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, soweit diese ab Veranlagungsjahr 2024 den Betrag von 150 Euro je Betriebs- veranstaltung und Teilnehmer nicht übersteigen (bisher 110 Euro). Mehr Geschenke machbar Für Wirtschaftsjahre ab dem 1. Januar 2024 dürfen Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichti- gen sind, den Gewinn nicht mindern, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der zugewendeten Gegenstände 50 Euro (bisher: 35 Euro) nicht übersteigen. Ausgeweiteter Verlustrücktrag und –vortrag Die Regelungen zum Verlustvortrag gelten sowohl in der Einkommen- steuer für Privatpersonen als auch in der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer für Unternehmen/Unternehmer. Der Verlustrücktrag wird dauerhaft auf drei Jahre ausgedehnt. Für die Veranlagungszeiträume 2020 bis zum Veranlagungszeitraum 2026 begrenzt ist ein Verlustrücktrag mit den Betragsgrenzen von zehn Millionen Euro beziehungsweise 20 Millionen Euro bei Zusammenver- anlagung möglich. Anschließend werden die Beträge wieder auf fünf Millionen Euro beziehungsweise zehn Millionen Euro abgesenkt. Ein Verlustvortrag ist bis zu einem Sockelbetrag von einer Million Euro beziehungsweise zwei Millionen Euro bei Zusammenveranlagung un- beschränkt möglich. Für den Teil, der den Sockelbetrag überschreitet, ist in den Veranlagungsjahren 2024 bis 2027 der Verlustvortrag auf 75 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte beschränkt. Kleinunternehmer brauchen keine Umsatzsteuerjahreserklärung mehr Von der Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen sind ab 2024 Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Umsatzsteuergesetz grundsätz- lich befreit. Künftig werden auch solche Unternehmen von der Pflicht zur Abgabe einer Voranmeldung und Entrichtung von Vorauszahlungen befreit, deren Steuer für das vorausgegangene Kalenderjahr nicht mehr als 2.000 Euro betragen hat (bisher 1.000 Euro). Kleinunterneh- mer werden ab 2024 grundsätzlich von der Abgabe einer Übermittlung einer Umsatzsteuerjahreserklärung befreit. Ansatz und Bewertung des Anlagevermögens Steuerbilanziell gibt es bei der Bewertung von Wirtschaftsgütern bei Anschaffung/Herstellung ab dem 1. Januar 2024 einige Änderungen: Für Anschaffungs-/Herstellungskosten für Geringwertige Wirtschafts- güter, die nicht mehr als 1.000 Euro betragen (bisher 800 Euro) ist der sofortige und vollständige Betriebsausgabenabzug möglich. Ein Sammelposten kann im Jahr 2024 für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gebildet werden, wenn die jeweiligen Anschaf- fungs-/Herstellungskosten 250 Euro, nicht aber 5.000 Euro über- schreiten (bisher 1.000 Euro). Die Auflösung erfolgt über drei Jahre (bisher fünf Jahre). Die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird erneut für Anschaffungen/Herstellungen in der Zeit vom 30. September 2023 bis 31. Dezember 2024 einge- räumt. Die Sonder-Afa im Sinne des § 7g EStG kann bei Anschaffung/ Herstellung nach dem 31. Dezember 2023 in Höhe von 50 Prozent der Investitionskosten (bisher 20 Prozent) abgeschrieben werden. Die Vorschrift kann angewendet werden, sofern der Gewinn 200.000 Euro nicht überschreitet. Claudio Schmitt, Bansbach GmbH Manfred Hölzl Geschäftsführer der Hölzl-Gastronomie GmbH in Konstanz und Vorsitzender des Tourismus- Ausschusses der IHK Hochrhein-Bodensee „Die schwerste Hürde für das Gastgewerbe wird derWechsel wieder zu 19 Prozent Mehrwertsteu- er auf Speisen, die zu Tisch verzehrt werden. Hier haben wir eine äußerst schwierige Situation, dass die Betriebe diese Preiserhöhung an den Gast weiter- geben müssen, und hier die Preise akzeptiert werden und nicht zu großemVerzicht der Restaurantbesucher führt. Es ist nicht nur die Rückführung zum alten Mehrwertsteuersatz, sondern die Kostenspirale wird sich zusätzlich auf die Betriebe auswirken. Höhere Kosten durch den Mitarbeitermangel, die Weitergabe der erhöhten Mautgebühren, höhere CO 2 -Bepreisung für Energie und eineWelle von Gebührenerhöhungen durch dieAbschlüsse im öffentlichen Dienst. Für die Betriebe heißt dies, noch mehr Konzentration auf die Kernzeiten und weitereVersuche, dasTo-Go-Geschäft zu stärken. Dazu kommen viele Betriebe, bei denen die Rechnung nicht mehr aufgeht und sich zur Aufgabe entschließen. Dies wird vor allem den länd- lichen Raum weiter schwächen. Politisch sind derzeit keine Verbesserung oder Stärkung für den Inlandstourismus und das Gastgewerbe zu erkennen und auch in keinerWeise erkennbar.Wertschätzung einer sogenannter Zu- kunftsbranche sieht anders aus. Attraktiv werden Flug- und Schiffsreisen bleiben, die von den Vorort-Kosten unbeeindruckt bleiben und weiterhin in vielen Bereichen steuerfrei agieren können.“ FORTSETZUNG AUF SEITE 52 Dort geht es weiter mit den Neuerungen zum Jahreswechsel in den Bereichen Internationales, Umwelt und Energie und weiteren Einschätzungen von Unternehmern.

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