Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Januar'24 -Schwarzwald-Baar-Heuberg
61 1 | 2024 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten Neue Kriterien für Lang-Lkw Die Riesen dürfen durch das Land rollen D as baden-württembergische Verkehrsministerium hat die Richt- linien für den Einsatz von Lang-Lkw überarbeitet. Wichtigste Än- derung: Die Fünf-Kilometer-Regel, wonach die Gigaliner Bundes- und Landesstraßen nur in einem Radius von fünf Kilometern zur nächsten Autobahnanschlussstelle befahren durften, ist weggefallen. Schon lange war sie Unternehmen ein Dorn im Auge, da sie teils erhebli- che Standortnachteile mit sich brachte. So betont beispielsweise Steffen Würth, Vizepräsident der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg: „Für den Einsatz der Lang-Lkw hat die Wirtschaft über zehn Jahre gekämpft. Gleichzeitig haben unsere europäischen Nachbarn Baden- Württemberg als Investitionsstandort gemieden, weil unter anderem die Anbindung an eigene Werksverkehre künstlich limitiert wurde.“ Neu: Befahrbarkeitsprüfung Als zentrales Kriterium der Neuregelung gilt künftig die Befahr- barkeit: Ist die Strecke für Lang-Lkw der Klassen zwei bis fünf, also bis zu einer Länge von 25,25 Metern, überhaupt geeignet? Wenn ja, muss außerdem die Verkehrssicherheit gegeben sein. Dazu zählen beispielsweise ausreichend dimensionierte Nothal- tebuchten in Tunneln oder Aufstellflächen vor Bahnübergängen. Auch die Begebenheiten innerorts werden in die Überprüfung der Strecken mit einbezogen. Allerdings, darauf legt Verkehrsminister Winfried Hermann Wert, sollen die Riesen-Lkw möglichst nicht durch Städte und Ortschaften rollen. „Ist das nicht machbar, muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass insbesondere in engen historischen Ortskernen keine Beeinträchtigung anderer Verkehrsteilnehmender oder der Ver- kehrssicherheit erfolgt. Ansonsten kann der Streckenabschnitt nicht freigegeben werden“, so der Landesverkehrsminister. A propos Freigabe: Auch wenn die neuen Kriterien schon 2024 an- gewendet werden sollen, dürfen die Gigaliner nicht gleich drauflos- fahren. Denn zuerst müssen die neuen Strecken in die sogenannte Positivliste der Ausnahmeverordnung für Lang-Lkw (LKWÜberlSt- VAusnV) aufgenommen werden. Diese wird vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) erlassen und in einem vom BMDV bestimmten Turnus fortgeschrieben. Die durchweg positive Wirkung des Lang-Lkw ist seit Jahren be- kannt und auch schon ausgiebig wissenschaftlich untersucht worden. Zwei Fahrten mit einem Lang-Lkw ersetzen drei Fahrten mit einem herkömmlichen Lastwagen. Das senkt den Kraftstoffverbrauch und sorgt für mehr Effizienz im Straßengüterverkehr. Die Befürchtungen, dass sich der Güterverkehr von der Schiene auf die Straße verlagern könnte, konnten durch Studien entkräftet werden. Daniela Santo Die Spediteure im Land können aufatmen: Nicht nur die Lkw-Maut auf Landesebene ist vom Tisch, auch die sogenannte Fünf-Kilometer-Regel – eine bundesweit einmalige Sonderregelung für Lang-Lkw in Ba- den-Württemberg – ist Vergangenheit. Damit dürfen die Riesenlaster künftig auf allen Straßen unterwegs sein, ungeachtet dessen, wie weit diese von der nächsten Autobahnanschlussstelle enfernt sind. Vorausge- setzt, die Strecke wurde als verkehrssicher eingestuft. IHK-EXPERTEN ZUM THEMA IHK Hochrhein-Bodensee: Dirk Schroff 07531 2860-165 dirk.schroff@konstanz.ihk.de IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg: Philipp Hilsenbek 07721 922-126 hilsenbek@vs.ihk.de IHK Südlicher Oberrhein: Norbert Uphues 0761 3858-117 norbert.uphues@ freiburg.ihk.de Bild: Adobe Stock/Jaroslav Pachý Sr.
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