Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Januar'24 -Schwarzwald-Baar-Heuberg
54 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 1 | 2024 D ie Europäische Union und die Bundesregierung haben sich Nach- haltigkeit groß auf die Fahnen geschrieben. In diesem Jahr nimmt das Ganze in vielen Bereichen Fahrt auf – mit Auflagen und Kosten für wahrscheinlich das Gros der Betriebe. Papierkram bringt es allemal. Energieeffizienzgesetz bringt Pflichten Mit dem Energieeffizienzgesetz werden Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als 7,5 GWh verpflichtet, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen. Betriebe ab einem Gesamt- endenergieverbrauch von 2,5 GWh sollen wirtschaftliche Energieeffi- zienzmaßnahmen in Umsetzungsplänen erfassen und veröffentlichen. Sie müssen künftig zudem Abwärme aus Produktionsprozessen nach dem Stand der Technik vermeiden. Wo dies nicht möglich ist, sollte diese verwendet werden (Abwärmenutzung). Des Weiteren müssen Infos über Abwärmepotenziale in diesen Firmen jährlich zum 31. März auf einer neuen Plattform gebündelt werden. Weil es dort technische Verzögerungen gibt, ist bis Mitte 2024 Zeit für diese Meldung. jm Weitere Infos unter www.ihk.de/freiburg 5933514 Neue Regeln für Heizungsanlagen Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) müssen neu eingebaute Heizungsanlagen zukünftig mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeid- barer Abwärme erzeugen. Der Nachweis hat im Rahmen von Berech- nungen nach der einschlägigen Norm (DIN V 18599) zu erfolgen. Da- von ausgenommen sind folgende Alternativen: Wärmenetzanschluss beziehungsweise Hausübergabestation, elektrische Wärmepumpe, Stromdirektheizung, solarthermische Anlage, Nutzung von Biomas- se, Wasserstoff und Derivaten, Hybridheizung (Wärmepumpe oder Solarthermie in Kombination mit Gas-, Biomasse-, Flüssigbrenn- stofffeuerung). Die Regelungen gelten im Neubaugebiet ab Januar 2024, ansonsten ab Juli 2024 in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern beziehungsweise ab Juli 2028 in Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern für bestehende Gebäude oder Neubauten im Lückenschluss. Darüber hinaus bringt das neue GEG eine Reihe weiterer Verpflichtungen für gebäudetechnische Anlagen und Systeme mit sich, darunter zur Prüfung oder zur Nachrüstung. DIHK Aktuell meldet die Bundesregierung auf ihrer Webseite noch, dass die staatliche Unterstützung für den Heizungstausch bleibt, Bundeshaushalt 2024 hin oder her. uh Weitere Infos unter www.ihk.de/freiburg 5971212 Auflagen beim Import von Batterien Die neue EU-Batterieverordnung tritt in Kraft. Dies hat erhebliche Auswirkungen für Hersteller und für Importeure von Batterien in den EU-Raum – und auch der vielen Geräte, Maschinen oder Fahrzeuge, die Batterien enthalten. Dabei geht es um Kennzeichnung, CE- Pflicht, Informationsanforderungen und vieles mehr. Für Händler der Batterien, Geräte oder Fahrzeuge gilt in einer ersten Stufe ab 18. Februar: Sie müssen kontrollieren, ob die Hersteller registriert sind, eine CE-Kennzeichnung angebracht wurde und alle Infos (beispiels- weise Unterlagen zur Haltbarkeit, Betriebsanleitung und Sicherheit) enthalten sind. Die nächste Stufe zündet am 18. August. Für die Nutzer von Batterien bleibt es bei dem Grundsatz, dass die Entsorgung von Altbatterien für sie kostenlos ermöglicht werden muss. jm/DIHK Ende gedeckelter Energiepreise Die Bundesregierung hat – bedingt durch das Haushaltsurteil des Bun- desverfassungsgerichts vom 15. November – das vorgezogene Aus für die Energiepreisbremse zu Beginn des Jahres 2024 bekanntgegeben. Die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme galten seit dem 1. März 2023 auch für kleine und mittelständische Unternehmen sowie für etwa 25.000 Industriebetriebe, rund 1.900 Krankenhäuser sowie für Pflege-, Forschungs- und Bildungseinrichtungen. Mayer, Advant Beiten Nachhaltigkeitsberichterstattung für Große Die Nachhaltigkeitsberichterstattung nimmt durch das Inkrafttreten der CSRD-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) im Januar 2023 weitere Formen an. Unternehmen sind künftig ver- pflichtet, Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governancethemen zu veröffentlichen. Ab Januar 2024 soll die Richtlinie für kapitalmarkt- orientierte Unternehmen und für Unternehmensgruppen mit mehr als 500 Mitarbeitenden, die bereits heute Angaben nichtfinanzieller Informationen leisten müssen, gelten. Über die verpflichtend anzu- wendenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) werden einheitliche und vergleichbare Offenlegungsanforderungen und Kennwerte/-zahlen definiert. Die Richtlinie wurde allerdings noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Schmitt, Bansbach GmbH Erste CBAM-Berichte ab 2024 nötig Importeure von bestimmten emissionsintensiven Produkten müssen erstmalig Ende Januar 2024 – für das vierte Quartal 2023 – darüber be- richten, wie viele Güter sie im Hinblick auf die durch sie verursachten CO 2 -Emissionen nach Deutschland eingeführt haben. Das besagt die neue EU-Richtlinie CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) . Aktuell zählen zu den betroffenen Produktgruppen Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff. Sie sollen schrittweise besteuert werden. Eine Zahlungspflicht greift zwar erst 2026, die Berichtspflicht startet aber bereits jetzt. DIHK/toe Details unter www.wirtschaft-im-suedwesten.de/ themen-trends/klimazoll-startet Registrierungspflicht bei Einwegkunststoffen Wer in Deutschland bestimmte Einwegkunststoff-Produkte – bei- spielsweise Lebensmittelbehälter, Tüten, Getränkebecher, Feucht- tücher oder Luftballons – erstmals auf dem Markt bereitstellt oder importiert, muss sich ab Januar beim Umweltbundesamt registrieren. DIHK Details unter www.wirtschaft-im-suedwesten.de/praxiswissen/ verpackungshersteller-muessen-fuers-aufraeumen-mitbezahlen Neues rund um Energie und Umwelt Da geht einiges an den Start
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