Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Januar'24 -Schwarzwald-Baar-Heuberg
53 1 | 2024 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten PRAXISWISSEN Regionalabkommen unterzeichnet haben, diese Regelungen anwen- den möchte, muss in seinen Ursprungsnachweisen darauf hinweisen. Neue Länder, mit denen die EU Abkommen geschlossen hat, deren Ursprungsregeln zu prüfen sind, sind im vergangenen Jahr nicht hin- zugekommen. Das EU-Parlament hat jedoch gerade dem Abkommen mit Neuseeland zugestimmt, sodass dies absehbar in der Reihe der begünstigen Empfangsländer genannt werden kann. Embargos, Nullbescheide und das Bafa Zunehmend aufwendig ist die Exportkontrolle , und dies nicht nur auf- grund der politischen Situation. Letztere hat vor allem zur Folge, dass die Sanktionen gegen Russland immer umfangreicher und komplexer werden. Im November kündigte die EU das bereits zwölfte Sanktions- paket an. Immer mehr Bereiche sind von den Vorschriften betroffen, zuletzt warf vor allem das verschärfte Einfuhrverbot bestimmter Eisen- und Stahlwaren mit russischen Vormaterialien zahlreiche Fragen auf. Bei der Einfuhr sind entsprechende Ursprungsnachweise vorzulegen. Unsicherheit bei der Umsetzung der Sanktionsvorschriften führt oft- mals zu „Over-Compliance“ und erheblichem Aufwand, wenn auch bei nationalen oder innergemeinschaftlichen Lieferungen Nachweise gefordert werden, die nicht notwendig sind. Das Bundesamt für Wirt- schaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat jüngst ein Merkblatt zum Au- ßenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation veröffentlicht. Darüber hinaus gibt es Änderungen im Bereich der Exportkontrolle, etwa die Bekanntgabe neuer Allgemeiner Genehmigungen, die Ver- längerung der Gültigkeit von Nullbescheiden und von Auskünften zur Güterliste auf zwei Jahre. Ab Januar erhebt das Bafa Gebühren für eine ganze Reihe von Aufgaben. Vieles, darunter auch die Erteilung eines Nullbescheides, bleibt jedoch auch weiterhin gebührenfrei. Von Großbritannien über Österreich bis in die Schweiz – länderspezifische Änderungen Die britische Regierung hat angekündigt, dass das CE-Zeichen un- befristet weiter als gleichwertig zum UKCA-Zeichen anerkannt wird. EU-Produkte benötigen also auch künftig keine extra UKCA-Kenn- zeichnung. Ein ebenfalls deutliches Zeichen gegen Bürokratie setzt die Schweiz , wo die Zollreform konsequent fortgeführt wird. Bis auf wenige Ausnahmen gibt es ab Januar 2024 keine Zölle mehr auf In- dustrieprodukte (ab Warenkapitel 25). Gleichzeitig wird der Zolltarif deutlich entschlackt, von über 6.000 Tarifpositionen auf rund 4.500. Aber Achtung: Die Aufhebung der Zölle bedeutet nicht die Aufhebung der Formalitäten. Elektronische Zollanmeldungen sowie die Zahlung der Einfuhrsteuer – ab Januar 8,1 Prozent – sind weiterhin erforderlich. Reisenden bietet die Schweiz nun eine komfortable „e-Vignette“ an, die im Webshop bestellt werden kann und auf das Kennzeichnen regis- triert ist. Gute Nachrichten auch aus Österreich . Zwar erhöhen sich dort die Kosten für die Autobahnnutzung, es wird jedoch zusätzlich eine Tagesvignette eingeführt, die 8,60 EUR kostet, knapp 3 Euro weniger als das 10-Tages-Modell. Schwellen für öffentliche Aufträge angehoben Wie alle zwei Jahre hat die EU-Kommission die Schwellenwerte für öffentliche Aufträge geändert. Für alle ab 1. Januar bekanntgemachten europaweiten Vergabeverfahren gelten die neuen EU-Schwellenwerte, die gegenüber den bisherigen Werten leicht angehoben wurden. Infos unter https://dtvp.de/info-center/aktuelles Neues Meldeportal für Entsendungen Um den Entsendebestimmungen bei Reisen in Europa gerecht zu wer- den, nutzen Unternehmen „sv.net“ als Schnittstelle zu den Sozialver- sicherungsträgern, um A1-Bescheinigungen für grenzüberschreitende Arbeitseinsätze zu beantragen. Diese Anwendung wurde nun durch ein neues SV-Meldeportal abgelöst. Die Übergangsfrist, in der noch das alte sv.net parallel genutzt werden kann, läuft im März aus. toe Statistik zu globalen Wertschöpfungsketten Ab 2024 sind international tätige Unternehmen verpflichtet, Daten für eine „Statistik zu globalen Wertschöpfungsketten“ zur Verfügung zu stellen. Die Erhebung wird in dreijährigem Rhythmus als Stichprobe durchgeführt und soll insbesondere Informationen über die Verlage- rung wirtschaftlicher Aktivitäten abbilden. Der erste Berichtszeitraum umfasst die Kalenderjahre 2021, 2022 und 2023. DIHK Patricia Winter Inhaberin von PW Dialogmarketing in Durbach und Vorsitzende des Ausschusses für Ein- personen- und Kleinstunternehmen der IHK Südlicher Oberrhein Welche Neuerungen stressen Ihren Wirt- schaftsbereich am meisten? Die Neuerungen im Jahr 2024, die Einpersonen- und Kleinstunter- nehmen (EKU) am meisten belasten, sind vielschich- tig. Die Einführung der e-Rechnung stellt eine erhebliche Herausforderung dar. Der Übergang zu elektronischen Rechnungen erfordert nicht nur Investitionen in die entsprechende IT-Infrastruktur, sondern auch Schulungen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Die Nach- haltigkeitsberichterstattung führt insbesondere bei EKU zu einem spürbaren Mehraufwand.Auch die Neuerungen im Bereich der GbR erfordern genaue rechtliche Überprüfungen und Anpassungen, die Ressourcen binden und zusätzliche Kosten verursachen. Gerade im Hinblick auf Neu gründungen wünschen wir uns daher eine Gesetzgebung, die den Prozess vereinfacht und unternehmerische Initiative gezielt fördert. Welcher neuen Vorschrift sehen Sie positiv entgegen? Positive Per spektiven sehen wir hinsichtlich des Gebäudeenergiegesetzes und der Klimaschutz-Investitionsprämie. Das Gebäudeenergiegesetz ermutigt uns, in energieeffiziente Maßnahmen zu investieren, was nicht nur umweltfreund- lich ist, sondern auch langfristig zu Kosteneinsparungen führen kann. Die Klimaschutz-Investitionsprämie schafft Anreize für nachhaltige Investitio- nen, die nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch sinnvoll sind.Wir begrüßen solche Maßnahmen, die den Weg zu einer umweltbewussten Wirtschaft ebnen und zugleich wirtschaftliche Chancen bieten. Welche Novität würden Sie sich vom Gesetzgeber für unsere 2025er Vorschau wünschen? Die gewünschte Neuerung für 2025 könnte bei- spielsweise in Form einer digitalen Plattform bestehen, die maßgeschneider- te Ressourcen und Unterstützung für Einpersonen- und Kleinstunternehmen bietet. Diese Plattform könnte administrative Prozesse automatisieren, sowie den Zugang zu Finanz- und Fördermitteln erleichtern. Hierfür ist es wichtig, dass gesetzliche Vorlagen praxisnah gestaltet werden, um EKU hinreichende Flexibilität zu ermöglichen, derenWettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft zu stärken und zu fördern. Der Gesetzgeber muss zukunfts- orientierte, effiziente und unternehmens-freundliche Grundlagen schaffen und dafür sorgen, dass erst gar keine neue Bürokratie entsteht.
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