Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Januar'24 -Schwarzwald-Baar-Heuberg

9 1 | 2024 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten ersten, bei 766 Euro im zweiten, bei 876 Euro im dritten und bei 909 Euro im vierten Lehrjahr. Mayer/Advant Beiten Whistleblowerschutz auch bei kleinen Firmen Seit dem 2. Juli 2023 gilt das Hinweisgeberschutzgesetz , das Un- ternehmen zum Schutz von Whistleblowern verpflichtet und die Ein- richtung einer internen Meldestelle vorschreibt. Bislang galt diese Vorgabe für Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten. Seit dem 17. Dezember 2023 betrifft diese Verpflichtung auch Unterneh- men mit einer Belegschaft ab 50 Beschäftigten. Kommt der Arbeitge- ber seiner Pflicht zu einem solchen Hinweisgebersystem nicht nach, drohen Bußgelder von bis zu 20.000 Euro. Mayer/Advant Beiten Details unter www.wirtschaft-im-suedwesten.de/titelthemen/ interne-meldesysteme-einrichten Digitale Meldung von Arbeitsunfällen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten können seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr nur per Post, sondern auch digital an Berufsgenossen- schaften und Unfallkassen mitgeteilt werden. Ab 2028 wird die digitale Meldung zur Pflicht. Mayer/Advant Beiten Einkommensgrenze für Elterngeld sinkt Wer gut verdient, bekommt kein Elterngeld. Bisher lag die Grenze für Paare bei 300.000 Euro und für Alleinerziehende bei 250.000 Euro. Diese Einkommensgrenze soll nun schrittweise gesenkt werden. Ab April 2024 soll für Paare ein Grenzwert von 200.000 Euro und für Alleinerziehende von 150.000 Euro gelten. Ab April 2025 soll die Einkommensgrenze für Paare dann bei 175.000 Euro liegen. Mancher Arbeitgeber dürfte die dadurch entstehende Versorgungslücke durch freiwillige Zuzahlungen kompensieren. Mayer/Advant Beiten Lkw-Maut wird ausgeweitet Für Unternehmen, die im Fernverkehr unterwegs sind, ist die Ende 2023 in Kraft getretene CO 2 -Differenzierung der Lkw-Maut relevant. Denn zum 1. Dezember 2023 wurde auf Bundesebene eine neue Maut- komponente hinzugefügt, die einen CO 2 -Aufschlag von 200 Euro pro Tonne CO 2 vorsieht. Ab dem 1. Juli werden zudem Lkw mit einer tech- nisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen mautpflichtig. Handwerkerfahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen sind von der Mautpflicht befreit. Mayer/Advant Beiten Digital Services Act auch für kleinere Anbieter Auf Anbieter digitaler Vermittlungsdienste für Nutzer mit Niederlas- sungsort oder Sitz in der EU können neue Anforderungen zukommen: Der bereits Mitte November 2022 in Kraft getretene Digital Services Act (DSA) gilt ab dem 17. Februar 2024 in vollem Umfang – also auch für kleinere Unternehmen – und unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaa- ten. Der DSA regelt die Pflichten digitaler Dienste, die als Vermittler tätig sind und Verbrauchern den Zugang zu Dienstleistungen, Inhalten und Waren eröffnen. Zu diesen Vermittlungsdiensten zählen zum Bei- spiel Online-Suchmaschinen sowie Hosting-Dienste, darunter auch Online-Plattformen. Letztere schließen Online-Marktplätze mit ein, die Verkäufer und Verbraucher zusammenführen. Der DSA sieht für verschiedene Arten von Vermittlern unterschiedliche Sorgfaltspflich- ten vor – abhängig von der Art der Dienste, ihrer Größe und ihren Auswirkungen. DIHK AI Act regelt künstliche Intelligenz Der Verordnungstext zum europäischen Gesetz über künstliche In- telligenz (AI Act) wurde im Dezember verabschiedet. Der AI Act teilt KI-Systeme in vier Kategorien ein und verfolgt damit einen risikoba- sierten Ansatz. Unternehmen müssen – je nachdem, in welche Risiko- klasse sie fallen – mit unterschiedlichen Konformitätsanforderungen, also etwa Dokumentations- und Transparenzpflichten, rechnen. Die EU-Institutionen verhandeln derzeit darüber, inwieweit KI-Modelle unabhängig von ihrem Risiko reguliert werden sollten. DIHK Meldepflicht für digitale Plattformen Mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz wurden neue europä- ische Sorgfalts- und Meldepflichten (EU-Richtlinie DAC7) in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz trat bereits zum 1. Januar 2023 in Kraft, zum 31. Januar 2024 müssen die ersten Meldungen für Plattform- umsätze des Jahres 2023 abgegeben werden. Mit der Neuregelung müssen digitale Plattformen umfangreiche Informationen über Transak- tionen ihrer registrierten Kunden an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden. Damit soll sichergestellt werden, dass Umsätze, die über eine Plattform erfolgen, auch tatsächlich steuerlich erfasst werden. Betroffen sind Anbieter von Webseiten oder Apps, über die Warenlie- ferungen oder Dienstleistungen erbracht werden, wie die Vermietung von Immobilien, persönliche Dienstleistungen wie Lieferservice, Hand- werker, Beratung, Transport und so weiter, der Verkauf von Waren oder die Vermietung von Verkehrsmitteln. Bei Verstößen gegen die Meldepflichten droht eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro. DIHK Registrierung unter www.bzst.de Marius Neininger Geschäftsführer der Bächle Hugger Logistik- gruppe VS-Villingen und Vorsitzender des Ausschusses für Verkehr und Infrastruktur der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg „Die Verkehrsbranche steht seit vielen Jahren unter Dampf! – Das Spannungsfeld von steigen- den Kosten, einer hohen Wettbewerbsintensität und den gleichzeitigen Herausforderungen der De- karbonisierung und des Fachkräftemangels sind wesent- liche Treiber, die sich auch 2024 weiter entwickeln werden. Wir alle sind,umdie weltweiteWettbewerbsfähigkeit zu erhalten,auf günsti- ge Logistikkosten angewiesen. Ob die zum Dezember 2023 und die für 2024 bereits verabschiedeten Maut sowie CO 2 -Lenkungsmaßnahmen aktuell die gewünschteWirkung erzielen, bleibt in diesem Kontext zu bezweifeln.Wel- che Effekte, abseits des Stopfens von Haushaltslöchern, damit erzeugt wer- den, bleibt abzuwarten, solange es an dem Fundamentalsten für einen Um- stieg mangelt – der Infrastruktur (zum Beispiel Ladeinfrastruktur). 2024 wird ein Jahr großer Veränderung und die Weichenstellung für die zuvor genannten Themen. Somit gilt es, die Chancen zu evaluieren und individuell den Kurs für die Zukunft festzulegen, um hoffentlich ab 2025 wieder in ruhigere Fahrwasser zu kommen. Die konsequente CO 2 -Reduktion, die Entwicklung, Schaffung und Nutzung der damit verbundenen Innovation und Infrastruktur werden das Fundament für die Zukunft bilden.“

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