Wirtschaft im Südwesten - Ausgabe Januar'24 - Hochrhein-Bodensee
52 IHK-Zeitschrift Wirtschaft im Südwesten 1 | 2024 Fortsetzung der Titelgeschichte: Was 2024 für Unternehmen bereithält Neues rund ums Auslandsgeschäft Schon in den letzten Monaten haben sich zollrechtlich einige Umstellungen angekündigt und auslandsaktive Unternehmen zum Teil erheblich beschäftigt. Das wird sich auch in 2024 fortsetzen. B esonders umfangreich waren und sind die Veränderungen, die das „ATLAS Release AES 3.0“ mit sich brachte. Bedingt durch die neue Zollsoftware prägten Fragen zu Warenursprüngen, Versendungs- orten, Sicherheitskennziffern und Verkehrsmitteln beim Grenzübertritt den Alltag aller, die mit Exporten befasst sind. Viele unklare Punkte konnten mittlerweile pragmatisch gelöst werden, dennoch zeigt sich erneut, dass das Schlagwort „Bürokratieabbau“ bei der Zollabferti- gung noch nicht angekommen ist. Pflege des Warenverzeichnisses bleibt wichtig Nur wenige Änderungen gibt es zum Jahreswechsel bei den Waren- tarifnummern , aber der Blick auf die verwendeten Nummern und Warenbezeichnungen ist dennoch relevant: Denn neben Zollsätzen und Präferenzkalkulation können auch Embargovorschriften oder die Zahlung eines CO 2 -Grenzausgleichs davon abhängen. Gute Pflege aller zollrelevanten Stammdaten – und damit auch des Herzstücks, der Tarifnummern – ist wesentliche Grundlage aller Auslandsgeschäf- te. Als Hilfe stellt das Statistische Bundesamt auch 2024 die gewohnte Übersicht der Änderungen zur Verfügung. Unionszollkodex: Reform dauert an Seit einiger Zeit ist die Reform des Unionszollkodex in der Diskussi- on. Sie machte Hoffnung auf eine Entbürokratisierung. Nach bisher vorliegendem Entwurf fehlt es hier jedoch noch deutlich an Mut. Die Reform fokussiert unter anderem auf einer Partnerschaft zwischen Zoll und Wirtschaft, der stärkeren Nutzung digitaler Möglichkeiten und damit einer Reform des AEO-Systems. Unter dem Druck des zunehmenden Internethandels soll die Zollfrei- heit für geringwertige Lieferungen von weniger als 150 Euro abge- schafft werden – was zu mehr Bürokratie führen könnte. Im Gegen- zug soll im E-Commerce dann ein vereinfachter Zolltarif angewendet werden. Dies wird allerdings noch dauern, denn als Zeithorizont zur Umsetzung der Reform sind rund zehn Jahre, bis 2038, veranschlagt. Neue Möglichkeiten bei Maschinenimport Für Importeure von Maschinen und Anlagen gibt es in 2024 eine Vereinfachung, da bestimmte Maschinen nach Antrag bei der Ein- und Ausfuhr eingereiht werden können wie die vollständige Ware, auch wenn die Einzelteile nicht gemeinsam gestellt werden. ICS2 für alle Importwege Komplexer hingegen werden die Vorab-Anmeldungen der Importe werden: Das „Import Control System 2“ (ICS2) gilt ab März 2024 für alle Verkehrswege, sodass vor allem die Nachfrage nach EORI- Nummern wieder steigen wird, denn diese ist Bestandteil der Vorab- Anmeldung durch den Transporteur. Neuseeland bald auch begünstigt Wenig Neues gibt es 2024 bei den Präferenzregelungen . Auch in die- sem Jahr bleibt die Lieferantenerklärung unverändert in ihrem Wortlaut und beim Pan-Euro-Med-Regionalabkommen – EU-EFTA-Osteuropa- Mittelmeerraum – stehen nach wie vor zwei alternativ anwendbare Systeme nebeneinander. Wer innerhalb der Staaten, die das neue Oliver Maier Geschäftsführer der „WEFA Grup- pe“ in Singen und Vorsitzender des Industrie- und Um- weltausschusses der IHK Hochrhein- Bodensee Welche Neuerungen stressen IhrenWirtschaftsbe- reich am meisten? Die Ausweitung der Maut- gebühren, dieVerteuerung der CO 2 -Zertifikate, die Streichung des Zuschusses zu den Übertragungs- netzentgelten und andere Maßnahmen werden die Produkte der Unternehmen verteuern. Die neue EU-Richtlinie CBAM verpflichtet beim Import von bestimmten Gütern in die EU zur Er- fassung des CO 2 -Footprints. Das Energieeffizienz- gesetz bringt für Unternehmen neue Vorgaben. Durch das Hinweisgeberschutzgesetz müssen Un- ternehmen eine interne Meldestelle unterhalten. Von derAusweitung des Lieferkettengesetzes sind indirekt auch kleinere Unternehmen betroffen. Die weitreichenden Berichtsanforderungen belasten den Mittelstand immens: Der bürokratische Auf- wand erhöht sich, Personal muss eingestellt wer- den, Produkte verteuern sich zusätzlich. Welcher neuen Vorschrift sehen Sie positiv entgegen? Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll die qualifizierte Einwanderung aus Staaten außerhalb der EU vereinfachen und so den Fach- kräftemangel abfedern. Diese Initiative ist sehr zu begrüßen. Welche Novität würden Sie sich vom Ge- setzgeber für unsere 2025er Vorschau wünschen? CBAM sollte nicht auf die Unter- nehmen abgewälzt, sondern durch staatliche Stellen übernommen werden. Bis 2025 sollte das „one in, one out“-Gesetz kon- sequent umgesetzt und zum „one in, two out“- Gesetz erweitert werden, um dem übermäßig anschwellenden bürokratischen Aufwand entge- genzuwirken.
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